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Mittwoch, den 24. Aug. 2016

Online-Schiedsklausel sittenwidrig bindend?  

.   Die Beklagte bietet zum Online-Erwerb DNA-Unter­su­chun­gen an und verpflichtet in ihren Web-AGB Besteller zur Streitklä­rung im Schieds­prozess. Die Kläger behaupten, die Klausel sei sittenwid­rig und nichtig. Am 23. August 2018 entschied in San Francisco das Bundesberufungs­ge­richt des neun­ten Bezirks der USA den Disput in Tompkins v. 23andme Inc.

Die 31-seitige Revisionsbegründung geht vom Ansatz des Supreme Court in Wa­shington, DC, aus, nach dem Schiedsklauseln a priori wirksam sein sollen und nur in raren Fällen zugunsten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ignoriert werden dürfen. Dann erörtert es die zwei Seiten der Unconscionability, Sit­ten­widrigkeit: substantive Unconscionability und procedural Uncon­scio­na­bi­lity.

Die Sittenwidrigkeit beurteilt sich beim vorliegenden Sachverhalt nach ka­li­for­ni­schem Recht. Das Gericht erklärt sie für hochgradig tatsachenabhängig. Die­ser Fall kann nur die materielle Sittenwidrigkeit betreffen, bestimmt es. Zwei­fel trä­fen mehrere Abschnitte der Arbitration Clause, doch beurteilt es die gesamte Klau­sel, wie es ausführlich und lehrreich belegt, als wirksam.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.