Etappensieg für Deutschland: Welfenschatz
CK • Washington. Die Bundesrepublik Deutschland hat seit ihrer Gründung Ausgleichsprogramme für Naziverbrechen und -enteignungen geschaffen, erweitert und angepasst. Wird sie im Ausland auf Schadensersatz oder Erstattung verklagt, verweist sie normalerweise die Gerichte auf diese Programme und auf ihre Staatsimmunität. Dies wollte das Bundesgericht der Hauptstadt wie schon nach der Wende wieder einmal ignorieren, siehe Kochinke, Immunität der BRD im US-Gericht, und ließ eine Klage wegen Zwangsverkaufs des Welfenschatzes am 31. März 2017 trotz der Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, des Wiener Übereinkommens von 1961 und der deutschen Entschädigungsprogramme zu.
Staaten sollen vor fremden Gerichten keinen ungebührlichen Bürden unterfallen. Deshalb beanspruchte die Bundesrepublik das Recht zur sofortigen Revision sowie die Aussetzung des erstinstanzlichen Prozesses im Hinblick auf die Ansprüche, die das Gericht nicht bereits im Schlüssigkeitsverfahren abgewiesen hatte. Das Revisionsgericht hatte nach der Wende noch eine Barbarei-Ausnahme von der Staatenimmunität erfunden, doch knapp aufgegeben. Der Supreme Court der USA hatte die Immunität bestätigt.
Im Welfenschatz-Prozess Philipp v. Federal Republic of Germanygab die Richterin am 18. Mai 2017 den Anträgen der Bundesrepublik statt. Selbst wenn ihre Rechtsansichten stimmten, besitze die Beklagte das Recht auf die sofortige Revision, und es sei prozessökonomisch sinnvoll, das untergerichtliche Verfahren auszusetzen, während das Revisionsgericht nicht nur Teilfragen, sondern alle Anspruchsarten neu beurteilt:
Staaten sollen vor fremden Gerichten keinen ungebührlichen Bürden unterfallen. Deshalb beanspruchte die Bundesrepublik das Recht zur sofortigen Revision sowie die Aussetzung des erstinstanzlichen Prozesses im Hinblick auf die Ansprüche, die das Gericht nicht bereits im Schlüssigkeitsverfahren abgewiesen hatte. Das Revisionsgericht hatte nach der Wende noch eine Barbarei-Ausnahme von der Staatenimmunität erfunden, doch knapp aufgegeben. Der Supreme Court der USA hatte die Immunität bestätigt.
Im Welfenschatz-Prozess Philipp v. Federal Republic of Germanygab die Richterin am 18. Mai 2017 den Anträgen der Bundesrepublik statt. Selbst wenn ihre Rechtsansichten stimmten, besitze die Beklagte das Recht auf die sofortige Revision, und es sei prozessökonomisch sinnvoll, das untergerichtliche Verfahren auszusetzen, während das Revisionsgericht nicht nur Teilfragen, sondern alle Anspruchsarten neu beurteilt:
For the foregoing reasons, the Court shall GRANT Defendants' Motion for Certification of the Court's March 31, 2017 Opinion, and GRANT Defendants' Motion to Stay Further Proceedings. The Court shall certify its Order for immediate appellate review pursuant to 28 U.S.C. § 1292(b), and shall stay the case pending the resolution of Defendants' interlocutory appeal.