Staaten sollen vor fremden Gerichten keinen ungebührlichen Bürden unterfallen. Deshalb beanspruchte die Bundesrepublik das Recht zur sofortigen Revision sowie die Aussetzung des erstinstanzlichen Prozesses im Hinblick auf die Ansprüche, die das Gericht nicht bereits im Schlüssigkeitsverfahren abgewiesen hatte. Das Revisionsgericht hatte nach der Wende noch eine Barbarei-Ausnahme von der Staatenimmunität erfunden, doch knapp aufgegeben. Der Supreme Court der USA hatte die Immunität bestätigt.
Im Welfenschatz-Prozess Philipp v. Federal Republic of Germanygab die Richterin am 18. Mai 2017 den Anträgen der Bundesrepublik statt. Selbst wenn ihre Rechtsansichten stimmten, besitze die Beklagte das Recht auf die sofortige Revision, und es sei prozessökonomisch sinnvoll, das untergerichtliche Verfahren auszusetzen, während das Revisionsgericht nicht nur Teilfragen, sondern alle Anspruchsarten neu beurteilt:
For the foregoing reasons, the Court shall GRANT Defendants' Motion for Certification of the Court's March 31, 2017 Opinion, and GRANT Defendants' Motion to Stay Further Proceedings. The Court shall certify its Order for immediate appellate review pursuant to 28 U.S.C. § 1292(b), and shall stay the case pending the resolution of Defendants' interlocutory appeal.