Das Bundesmarkenamt prüft die Verwechslungsgefahr und gestattet Dritten im Anmeldeverfahren einen Widerspruch, der letztlich vor Gericht gelöst wird. Am 21. Juni 2017 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass beide Marken nebeneinander verwandt werden dürfen. Es greift auf einen anderen Präzedenzfall als das United States Patent and Trademark Office in Washington, DC, zurück.
Beiden Fällen ist gemein, dass erst Merkmale der Verwechslung gesammelt und verglichen werden. Dann folgt eine einstufende Bewertung auf einer theoretischen Skala, und letztlich eine Ermessensbeurteilung. Für Joules und Jules stehen diese auf der Kippe, sodass die Begründung von hohem Wert für Streitfälle mit gleicher Aussprache, fast gleichen Schriftzügen und Vertriebswegen und Kunden und nur teilweise unterschiedlichen Waren ist.
Nach Erhalt einer Office Action vom USPTO mit einer Abweisung wegen Likelihood of Confusion sollte man auch diese Entscheidung aus Joules Ltd. v. Macy's Merchandising Group Inc.lesen.