Im US-Prozess stehen den Parteien Anträge zu, die vom Gericht zu würdigen sind, bevor es ein Urteil erlassen kann. Wichtig ist dabei der Antrag auf Remittitur zur Reduzierung des Schadensersatzbetrages.
In diesem Fall wird Richterin Gertner wohl besonders auf die Verfassungsunvereinbarkeit der Summe achten. Auf einen Präzedenzfall kann sie nicht zurückgreifen, weil die Parallelfälle noch nicht entschieden sind.
- Edward Biliski v. Red Clay Consolidated School District
- United States of America v. Ramirez
- Marion Brown, Jr. v. City of Philadelphia
- Isadore Kopstein v. Independence Blue Cross
- Retha Miller v. Kindercare Learning Center Inc.
- Carol Bangura v. City of Philadelphia
- David Serrano v. Louis Filino
- Uddin v. Attorney General
- Gene Romero v. Allstate Corp.
- Manasco v. Rogers
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.