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Donnerstag, den 30. Juli 2009

Nach drei Jahren: Stressfrei  

.   Heute ist das Bar Exam vorüber. Damit liegen zwei Monate Vorbereitungsstress und drei Jahre Law School endgültig hinter tausenden frischgebackenen Juristen. Am Ende jeden Semesters gab es in jedem Fach eine Prüfung. Dann kam die intensive Vorbereitung zum Bar Exam, dessen Regeln am ersten Tag in allen Staaten gleich sind. Auf den Multistate-Abschnitt folgt der einzelstaatliche Teil, der in jedem Staat anders ist. Wer als Rechtsanwalt in New York zugelassen werden will, kann sich im Internet über die Voraussetzungen und das Verfahren schlau machen.


Donnerstag, den 30. Juli 2009

IPR - Conflicts of Laws  

.   Die Anknüpfung eines Sachverhaltes an das richtige Recht im IPR / Conflicts of Laws erörterte das Bundesberufungsgericht des Haupstadtbezirks im Zusammenhang mit einem behaupteten Terroranschlag in Paris, für den Schadensersatz nach US-Recht beansprucht wird. Stephanie Petrew stellt die Urteilsbegründung vom 29. Juli 2009 in Embassy Law unter dem Titel FSIA and Conflicts of Laws vor.


Donnerstag, den 30. Juli 2009

Urteile im dritten US-Bundesbezirk  

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der Vereinigten Staaten verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Edward Biliski v. Red Clay Consolidated School District
  2. United States of America v. Ramirez
  3. Marion Brown, Jr. v. City of Philadelphia
  4. Isadore Kopstein v. Independence Blue Cross
  5. Retha Miller v. Kindercare Learning Center Inc.
  6. Carol Bangura v. City of Philadelphia
  7. David Serrano v. Louis Filino
  8. Uddin v. Attorney General
  9. Gene Romero v. Allstate Corp.
  10. Manasco v. Rogers
Der United States Court of Appeals for the Third Circuit mit Sitz in Philadelphia ist für den dritten Bezirk mit den Staaten Delaware, New Jersey, Pennsylvania und die Virgin Islands zuständig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.