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Donnerstag, den 31. Dez. 2009

US-Gerichte: Kläger, geh heim!

CK - Washington.   Der Usurpierung der Zuständigkeit werden US-Gerichten bezichtigt. Doch warfen die U.S. Courts 2009 wie selten zuvor Klagen aus den USA ins Ausland zurück. Dieses Jahr setzten sie mehrere Meilensteine zur Eindämmung der Klagewut in den USA, insbesondere bei Prozessen, die im Ausland geführt werden sollten.

Der Oberste Bundesgerichtshof ging mit einer Entscheidung voran, die alle Zivilprozesse betrifft. Der Supreme Court of the United States in Washington, DC, schraubte am 18. Mai 2009 im Iqbal-Fall die Anforderungen an die substantiierte Klage hoch; Ashcroft v. Iqbal, Az. 07-1015. Das Echo in den Untergerichten war prompt und deutlich zu vernehmen.

Ein etwas weniger ausgeschlachteter Präzedenzfall des Jahres ist der Millisekundenfall. Wenn ein ausländischer Geldtransfer in Dollar lautet und deshalb nur eine Millisekunde durch das US-Bankwesen flitzt, begründete dieser USA-Besuch im Seerecht einen dinglichen Gerichtsstand in den USA.

Diese Rechtsprechung widerrief das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City ausdrücklich; The Shipping Corporation of India Ltd v. Jaldhi Overseas Pte Ltd., Az. 08-3477. Der Streit zwischen Parteien im Ausland hat in den USA nichts zu suchen, befand das Gericht am 16. Oktober 2009.

Noch weiter gingen die Gerichte, wenn sie ihre Zuständigkeit bejahen mussten, der Streit jedoch vornehmlich ins Ausland begann. Nach dem Forum non conveniens-Grundsatz setzten sie vermehrt ihr Ermessen ein, um selbst Amerikaner an ausländische Gerichte zu verweisen.

Nicht nur die Intensität der FNC-Verweisungsbeschlüsse, auch das Spektrum der USA-fremden und ausgewiesenen Sachverhalte nahm 2009 zu. Nur selten wurde ein Ermessensmissbrauch bei der Ausweisung von den Obergerichten gerügt. Im German American Law Journal ist die FNC-Entwicklung mit zahlreichen Urteilen belegt.

Wer vor einem US-Gericht verklagt wird, hat natürlich als Ausländer keinen leichten Stand. Einfach ist es auch nicht, die Gerichte von der Anwendbarkeit dieser Grundsätze im Einzelfall zu überzeugen. Der Aufwand bleibt gewaltig, doch ist der Lichtstrahl am Endes des Tunnels im Jahre 2009 viel heller geworden.

Wer die Gerichtsbarkeit der USA unter Beschuss nimmt, sollte aus Washingtoner Sicht auch überlegen, wie man ausländische Kläger davon abhält, ihren Streit in die USA zu exportieren. Das Problem beschränkt sich ja nicht auf Menschenrechtsklagen von Argentiniern gegen deutsche Autohersteller, die das US-Gericht wegverweisen muss; Bauman v. DaimlerChrysler Corp., DaimlerChrysler AG.

Auch die in Deutschland weitverbreitete Ansicht, man solle doch einfach einen deutschen Sachverhalt in den USA vortragen, um hier mehr Schmerzensgeld und punitive Damages zu fordern, schreit nach Richtigstellung. US-Gerichte sind ebenso wenig eine Superrevisionsinstanz der deutschen Gerichtsbarkeit wie ein Füllhorn für von der gelben oder sonstigen, unsorgfätig recherchierenden Presse verblendete Kläger.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten der USA:
Esposito v. Home Depot U.S.A., Inc., Produkthaftungsprozess und Sachverständiger, 1st Cir., 30. Dez. 2009, http://bit.ly/4xXfNb

Wilner v. National Security Agency, Manche Ämter dürfen vage antworten, 2nd Cir., 30. Dez. 2009, http://bit.ly/4K1Ml7

In re United States, USA als Treuhänder muss Indianern Unterlagen geben, Beweisrecht, CAFC, 30. Dez. 2009, http://bit.ly/6mZ94B

Gerald Molnar v. Care House, Haftung für falsche Missbrauchsklage, 6th Cir., 29. Dez. 2009, http://bit.ly/81IQwr

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Mittwoch, den 30. Dez. 2009

TM: Wenige Worte ersetzen ein Bild

CK - Washington.   Bei Webanbietern darf das US-Markenamt nicht stur ein Specimen, Verwendungs­nachweis, mit Bild verlangen.

Als es ein Specimen mit der angemeldeten Wortmarke, einer Beschreibung der Ware sowie einer Bestellschalt­fläche in Format einer Webseiten­abbildung im Fall In re Michael Sones, Az. 09-1140, zurückwies, hatte es die Präzedenz­fälle falsch verstanden, bestimmte das Bundes­berufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 23. Dezember 2009 unter Verweis auf Lands' End, Inc. v. Manbeck, 797 F. Supp. 511 (E.D. Va. 1992).

Wichtiger als das Bild ist die mit einer Transaktions­schaltfläche verbundene, gut erkennbare Darstellung der Marke mit der Ware, wodurch die Ware mit dem Anbieter als Quelle verknüpft wird. Dies entspreche dem Zweck der Marke, Waren zu unterscheiden und dem Kunden die Quelle bekannt zu geben.

Auch bei traditio­nellen Geschäften werde nicht verlangt, dass die Marke mit dem Bild der Ware als Specimen vorgelegt werde. Dort reiche schon eine Etikette, auf der die Ware nicht dargestellt werden muss, wenn sie handels­üblich, für den Kunden unsichtbar verpackt sei.

Im Chemikalien­handel reiche selbst die Verwendung der Marke auf einem Messestand aus, wo der Kunde nicht einmal in die Nähe der Ware oder ihrer Verpackung gerate. In re Shipley Co., 230 USPQ 691, 692 (TTAB. 1986). Im Restaurant genüge die Darstellung im Menü - auf dem Sandwich dürfe sie fehlen; Marriott, 459 F.2d at 526-27. Das Markenamt muss nun erneut prüfen:
On remand, the PTO must consider the evidence as a whole to determine if Sones' specimen sufficiently associates his mark with his charity bracelets so as to "identify and distinguish the goods." … Relevant factors include, for example, whether Sones' webpages have a "point of sale nature," … and whether the actual features or inherent characteristics of the goods are recognizable from the textual description, given that the more standard the product is, the less comprehensive the textual description need be. … The term "charity bracelet" is listed in the PTO's Acceptable Identification of Goods and Services Manual under Class Code 014. … Though not dispositive, the "use of the designation 'TM' … lends a degree of visual prominence to the term." … These and other factors will help determine whether Sones' mark "signifies the source and quality of the goods." AaO 11.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Nemet Chevrolet, LTD v. Consumeraffairs.Com, Inc., Forumshaftung nicht für Besucherkritik, 4th Cir., 29. Dez. 2009, http://bit.ly/7lzrKO

Sepulveda v. Allen Family Foods, Inc., (Nicht)Vergütung für Umkleiden im Tarifvertrag, 4th Cir., 29. Dez. 2009, http://bit.ly/6xQqTY

City of Harper Woods Employees v. Olver, englisches Recht im US-Prozess: IPR, DC Cir., 29. Dez. 2009, http://bit.ly/89lbDr

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Dienstag, den 29. Dez. 2009

Haftungsimmunität des Webforums

CK - Washington.   Das Forum im Internet haftet für eigene Erklärungen, doch nach §230 des Communications Decency Act of 1996 für die der Besucher nicht, wiederholte das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 29. Dezember 2009:
Recognizing that the Internet provided a valuable and increasingly utilized source of information for citizens, Congress carved out a sphere of immunity from state lawsuits for providers of interactive computer services to preserve the "vibrant and competitive free market" of ideas on the Internet. 47 U.S.C.§ 230(b)(2); see also Zeran, 129 F.3d at 330. The CDA bars the institution of a "cause of action" or imposition of "liability" under "any State or local law that is inconsistent" with the terms of § 230. 47 U.S.C. § 230(e)(3). As relevant here, § 230 prohibits a "provider or user of an interactive computer service" from being held responsible "as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider." Id. § 230(c)(1).
Der ihm vorgelegte Sachverhalt betrifft ein Verbraucherforum und Kritik seiner Besucher an einem Autohändler. Im Fall Nemet Chevrolet, LTD v. Consumeraffairs.Com, Inc., Az. 08-2097, bestimmte es, dass die Immunitätsfrage logischerweise im Frühstadium des US-Prozesses zu klären ist.

Das Gericht betonte den Unterschied der gegrüften Webseite von der im Roommates.com-Fall; Fair Hous. Council v. Roommates.com, LLC, 521 F.3d 1157, 1162 (9th Cir. 2008). Dort hatte das Forum Fragen an Besucher gerichtet, zum Beispiel nach Alter und Geschlecht, die rechtswidrige Wirkung entfalteten und ohne deren Beantwortung Benutzer das Forum nicht nutzen konnten. Consumeraffairs.com hingegen verlangt legale Angaben für legale Zwecke, zu denen auch die klägerbehauptete Informationssammlung für Sammelklagen zählt.

Auch die Nichtidentifizierbarkeit von Forumsbesuchern und die daraus abgeleitete Klägerbehauptung, diese geschäftsschädigenden Einträge seien vom Forum erfunden und damit eigene Inhalte des Consumeraffairs.Com-Forums, lässt die Richtermehrheit nicht für eine Immunitätsausnahme gelten; aaO 14. Die Mindermeinung sieht darin hingegen eine Tatsachenfrage, die im weiteren Verfahren zu klären ist, sodass die Klage nicht allein aus Immunitätsgründen abgewiesen werden darf; aaO 20.

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Nach dem Rauswurf: Welches Land?

CK - Washington.   US-Gerichte dürfen US-Prozesse mit dem Hinweis abweisen, der Streit eigne sich eher für ein Forum im Ausland. Das tun sie nach dem Forum non conveniens-Grundsatz gern, wenn ihr Ermessen dafür reicht.

In Sachen Niv v. Hilton Hotels Corporation, Az. 08-6040, greift die Klägerin den FNC-Beschluss an, weil sie nicht nach Ägypten will. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks stellte am 28. Dezember 2009 fest, dass dem Beschluss die Erwägung zugrunde liegt, sowohl Israel als auch Ägypten seien geeignete Foren.

Die Klägerin solle sich nicht als beschwert ansehen: Sie habe schließlich die freie Wahl zwischen den Rechtsordnungen beider Länder. Allein für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses reiche es, wenn schon bei einem Land das FNC-Ermessen richtig ausgeübt sei.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Baker v. Booz Allen Hamilton, Lex loci delicti USA -> Kirgisistan, 4th Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/7q7qZY

Forest Group v. Bon Tool, Falschkennzeichnung nach Herstellerwechsel, CAFC, 28. Dez. 2009, http://bit.ly/8mKbYZ

General Star v. Universal Fabricators, Inc. Deckungsschutz bei Excess Versicherungspolice, 2nd. Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/5qjq1g

Niv v. Hilton Hotels Corporation, FNC - Raus aus US-Gericht, ab nach Ägypten - oder Israel? 2nd. Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/6vNn0Z

White v. Fessenden School, unvollendeter Prozessvergleich, 1st Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/6SrweN

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Montag, den 28. Dez. 2009

Anreiz zur Kopie: Torrent-Indexhaftung

CK - Washington.   Der Inhaber von Torrent-Indexseiten half seinen Besuchern mit Rat, erklärte die Technik der IsoHunt-Torrent-Webseite, schuf einen Anreiz zur Urheberrechts­verletzung und verlor seine Klage­abweisungs­anträge gegen Filmkonzerne.

Er haftet, obwohl er anders als Napster keine kopierten Werke zur Verfügung stellte, nach der Anreiz-Doktrin des Urheber­rechts, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht für Mittel­kalifornien in Sachen Columbia Pictures Industries, Inc. et al. v. Gary Fung et al., Az. 06-5578.

Das Gericht stellt am 21. Dezember 2009 detailliert in seiner 46-seitigen Entscheidungs­begründung die Rechtsgrundsätze zur Inducement Liability dar und bestätigt, dass die Haftungs­privilegierung des Digital Millennium Copyright Act nicht für die aktive Beteiligung an Urheberrechts­verletzungen gilt. Der Prozess wird am 11. Januar 2009 fortgesetzt.

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Sonntag, den 27. Dez. 2009

Miniklage zieht nicht

CK - Washington.   Diese Klageschrift:
Requesting information and civil court transcripts filings, for use in jury trial. Compensation for discrimination and lost business revenue. Also State Department trial transcripts. Compensation for property lost while awaiting court dates. Asking for trial by jury. 1 million dollars and documents.
landet im Bundesgericht der Hauptstadt. Lange Klagen sind bei Richtern nicht sonderlich beliebt. Die ausführliche Sachverhaltsdarstellung samt Beweisangeboten wie im deutschen Prozess ist vor US-Bundesgerichten unbekannt. Im US-Prozess gilt der Grundsatz des Notice Pleading.

Der Gegner soll erfahren, was ihm vorgeworfen wird. Rechtskraftsschranken sollen im short and plain statement showing that the plaintiff is entitled to relief erkennbar sein. Rule 8 der Federal Rules of Civil Procedure verlangt wenig, doch diese Klageschrift in Hickman v. FLIP et al., Az. 09-2410, reicht nicht. Das Gericht weist sie am 13. Dezember 2009 ab. Genauso ging es dem Kläger in Hickman v. NASA et al., Az. 09-2409, mit dieser Klageschrift:
Requesting pilot license and aircraft information, private airport, ship dock license or registrations. Also Discovery Shuttle information and United States patent filings and copyrights on the name Discovery Shuttle and Discovery Channel, also Discover Card. Trademarks. Compensation for discrimination and lost business revenue. Compensation for property lost while awaiting court dates. Asking for jury trial. 100 million dollars and property return.

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Samstag, den 26. Dez. 2009

Klagen soll der Verbraucher

CK - Washington.   Einerseits ist das Verbraucherschutzrecht in den USA anbieterfreundlicher als in Deutschland. Weil es kein einheitliches Recht im Lande gibt, ist es andererseits so verwirrend differenziert, dass extreme Rechtsordnungen innerhalb der USA den Vertrieb in manche Einzelstaaten vergällen.

Als Extrembeispiel zitiert die Washington Post am 26. Dezember 2009 im Bericht 'Citizen regulators' take toy safety testing into their own hands Kalifornien. Der Staat kann sich nicht um die Sicherheit aller Produkte kümmern und hat daher dem Verbraucher einen gesetzlichen Anreiz gegeben, Hersteller zu verklagen, deren Waren potenziell gefährliche Elemente enthalten.

Eine Anwältin reist mit einem XRF-Prüfgerät von Stadt zu Stadt, um in den Wohnzimmern der Mandanten Spielzeug zu prüfen und die guten von den schlechten zu trennen, berichtet die Zeitung. Das Chemikaliengesetz des Westküstenstaates garantiert klagenden Bürgern 25 Prozent der Herstellern auferlegten Ordnungsgelder.

Dass ein Spielzeughersteller von medienwirksam verkündeten fehlerhaften Privatuntersuchungen in den Ruin getrieben werden kann, scheint kaum zu stören. Immerhin wurde noch rechtzeitig vor Weihnachten ein fehlerhaftes Ergebnis richtiggestellt, das vorübergehend Eltern, Kinder und den Hersteller des Renners der Saison fast zur Verzweiflung trieb.

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Geld hat man zu haben

CK - Washington.   Erinnerungen an das erste Semester ruft der Brief vom Gaswerk wach. Geld hat man zu haben, lehrte der Professor. Damit kommt man in Amerika nicht weit.

Am Heiligen Abend entschuldigt sich das Gaswerk für sein Versehen, nicht die Novemberrechnung versandt zu haben. Sie werde demnächst eintreffen, und das Zahlungsziel werde in den Januar 2010 verlegt. Nach den Weihnachtseinkäufen darf es nicht damit rechnen, dass jeder Amerikaner noch ein gedeckten Scheck ausstellen kann.

Ein Sturm der öffentlichen Entrüstung, dem sich Politiker und Medien anschließen, steht dem Versorger ins Haus. Vielleicht werden ihm auch Schadensersatzforderungen und politische Folgen angedroht.

Wer Geschäfte mit Verbrauchern in den USA macht, kann sich freuen, nicht das anbieterfeindliche deutsche Verbraucherschutzrecht beachten zu müssen; doch stellen auch Verbrauchergeschäfte in den USA komische Anforderungen an Anbieter. Vorkasse und Abschreiben lauten daher ihre Maximen.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Polehinke v. Jeppesen-Sanderson, Haftung für Flugkarte mit falschen Startbahndaten. 6th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/5gtrQp

Old Granite Development, Ltd. v. City of Toledo. Enteignung, Ersatz 0$, Additur: 0$, 6th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/6lt7B8

Maske v. Murphy, Ablehnung des Gerichts als Kangaroo Court, 10th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/8ZldPw

Wright v. Compgeeks.Com, keine Kostenerstattung für Sieger, 10th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/5c2sQk


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Freitag, den 25. Dez. 2009

Wie es dem Gericht beliebt

CK - Washington.   Im Ermessen des Gerichts kann ein Prozess nicht nur aus den USA herausgejagt werden, wenn der Forum non conveniens-Grundsatz greift. Es kann auch inneramerikanisch die Verweisung verfügen, so wie kurz und bündig sowie leicht les- und nachvollziehbar in der Entscheidung vom 22. Dezember 2009 im Fall James Gordon v. Armorgroup North America, Inc. et al., Az. 09-1717. Der Sachverhalt bietet kaum Anknüpfungspunkte zum angerufenen Forum. Der US-Prozess wird daher aus dem District of Columbia nach Virginia katapultiert.
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Donnerstag, den 24. Dez. 2009

Forum haftet nicht für Verfasser

CK - Washington.   Vor deutschen Gerichten haben es Internetpublikationen schwer. Wer sich beleidigt fühlt, verklagt nicht unbedingt den Verfasser, sondern zieht selbst bei Foren den Herausgeber zur Haftung heran und kann gewinnen.

In den USA genießt ein Forum zunächst den Schutz der Meinungs- und Pressefeiheit und zudem die besondere Haftungsprivilegierung von §230 CDA, die wie bei Telefongesellschaften und Postdiensten heutzutage auch bei Internetdienstleistern vorsieht, dass sich der Kläger an den Verfasser hält.

Für Urheberrechtsverletzungen greift eine Ausnahme: Die Take Down Notice des DMCA kann den ISP und das Forum verpflichten, verletzendes Material zu entfernen. In der Praxis wird die Take Down Notice als Allheilmittel auch für Marken- und Beleidigungstatbestände angesehen, und manche Foren und ISPs fallen auf diese Notices hinein.

Einen anderen Ansatz verfolgten die Diffamierungskläger im Fall Blockowicz v. Williams, 1:09-cv-03955 (N.D. Ill. Dec. 21, 2009), der auch im Technology & Marketing Law Blog erörtert wird. Sie gewannen ein Verbotsurteil gegen den diffamierenden Verfasser und verklagten das Forum als mit dem Verfasser zusammenwirkende Person, die nach Bundesprozessrecht mit dem Verfasser für das Verbot der Veröffentlichung hafte; sie sei mit anderen Worten zur Entfernung des Materials vom Verfasser durch die Verfügung gegen den Verfasser verpflichtet.

Das erstinstanzliche Bundesgericht in Illinois teilte ihre Auffassung nicht. Das Ripoff-Internetforum sei nicht dermaßen mit dem Verfasser verbunden, dass eine Verbotsverfügung nach der Prozessregel FR 65 gegen das Forum wirke. Das prozessual erforderliche Zusammenwirken setze mehr als die Forum-Verfasser-Beziehung voraus. Die Entscheidung passt zu den vielen Entscheidungen, die die Forumshaftung einschränken, und weist eine neue Strategie in ihre Schranken.

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Mittwoch, den 23. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Hawknet v. Overseas Shipping Agencies. Es weihnachtet: Millisekundenpräzedenzfall wirkt zurück, 2nd Cir. 22. Dez. 2009, http://bit.ly/6ub4ii

I4I v. Microsoft, Einstweillige Verfügung gegen Microsoft Word-Technik bestätigt, CAFC, 22. Dez. 2009, http://bit.ly/5BE7xp

Louisville Jefferson County v. Hotels.com, Online-Hotelvermittler steuerlich keine Hotels, 6th Cir., 22. Dez. 2009, http://bit.ly/5CUPqd

Shell Oil v. CO2 Committee, Inc., Schiedsklauselauslegung, 10th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6meB4o

Rose Wong v. Partygaming LTD, Auslandsgerichtsstandsklausel im Internetspielvertrag, 6th Cir., 21. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov

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Fehlverhalten im Patentfall

CK - Washington.   Microsoft schuldet i4i nicht nur den einfachen Schadensersatz, sondern auch einen vergeltenden, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC im Rahmen seiner landesweiten Patentzuständigkeit. Es bestätigte das Untergericht in der Feststellung und Vergeltung von Microsofts Fehlverhalten im Prozess, als das Unternehmen den Geschworenen vom Gericht verbotene Erklärungen auftischte.

$40 Mio. darf Microsoft zusätzlich zu den Lizenzgebühren von $200 Mio. auf den Tisch blättern, entschied es in seiner 49-seitigen Entscheidung vom 22. Dezember 2009 in Sachen i4i v. Microsoft, Az. 09-1504. Und Word in der gegenwärtigen Fassung wird auch verboten; jedoch gewann Microsoft mehr Zeit für die Umstellung auf ein Produkt mit alternativer Technik.

Wer das Unternehmen über Jahrzehnte beobachtet, kann i4i nur zum Erfolg beglückwünschen, dem dreisten Dieb auf die Finger geklopft zu haben. Die meisten innovativen Opfer konnten sich das nicht leisten.

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Dienstag, den 22. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Harris v. Wittman, 1957 Benz & Anwesen für Verzicht auf $1 Mio. im Konkurs angefochten, 9th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/8nj3LH

U. S. v. McClure, die Verschwörung, das Pfund Drogen & die lästigen 188 Monate im Knast, 10th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/5jQQMK

Flame v. Primera Maritime (Hellas) Ltd., Millisekunde in USA nicht zuständigkeitsbegründend, 2nd Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/4o8e1y

Meacham v. Knolls Atomic Power Lab., Neuverfahren nach Juryspruch, 2nd Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6C6yfN

Lasker v. UBS Secs. LLC, Rechtskrafterstreckung, 2nd Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/4wZh3N

Edward Patrick v. Cleveland Scene Publishing, LLC, Playing Doctor Diffamierung, 6th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6skrwa

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Rechtsstaat und Polanski

CK - Washington.   Die in Europa vielbeachtete Entscheidung des 2. Berufungsgerichts des Staates Kalifornien vom 21. Dezember 2009 in Sachen Roman Raymond Polanski v. Superior Court of Los Angeles County, Az. B21790, ist im Internet erschienen. Die 70-seitige Verfügung schließt mit der Mahnung an die Rechtsstaatlichkeit:
We encourage all participating parties to do their utmost to ensure that this matter now draws to a close in a manner that fully addresses the issues of due process and fundamental fairness raised by the events of long ago.

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Montag, den 21. Dez. 2009

Streit am Flugsteig

CK - Washington.   Diskriminierung am Flugsteig: Das Problem hat gerade noch gefehlt. Sind Eis und Schnee nicht schon hinderlich genug?! Der am Flughafen festsitzende Leser mit Interesse am Arbeits- und Gleichbehandlungsrecht der USA mag die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks in Sachen Dalvit v. United Air Lines, Inc., Az. 08-1283, vom 21. Dezember 2009 lesen wollen. Eine Luftfahrtgesellschaft streitet sich mit Ramp Supervisors, die für den pünktlichen Abflug verantwortlich sind.
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Schneetagsregelung

CK - Washington.   Was gilt für Kanzleien, wenn die Gerichte, Ministerien, Unis und Schulen schließen? Nichts Verbindliches. Wenn die Staatsverwaltung wie heute wegen Schnees nicht öffnet, schließen sich die Kanzleien in der Regel dem federal Government an oder halten es wie die einzelnen Staaten oder Kreise. In Washington bedeutet das, non-essential Personnel muss nicht in die Kanzlei. Fristen? Ein eigenes Thema, das Exekutive und Judikative durchaus nicht logisch, einheitlich oder übersichtlich behandeln.
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Sonntag, den 20. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA


CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten der USA
Patrice Mansell v. Toys "R" Us, Inc., hundsmiserables Abwerbeverbot, DC MD, 10. Dez. 2009, http://bit.ly/89zDfX

The Honorable Charles G. Bernstein v. The State of Maryland, et al., Altersgrenze für Richter, DC MD, 17. Dez. 2009, http://bit.ly/64HUJZ

HAWA CONSTRUCTION, LLC v. POLLOCK, Schriftformerfordernis, DCDC, 18. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

IN RE: INPHONIC, INC., WIRELESS PHONE REBATE LITIGATION - MDL-1792, Sammelklage, Konkurs, Honorare, DCDC, 18. Dez. 2009, http://bit.ly/7p9qBC


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Samstag, den 19. Dez. 2009

Schriftformerfordernis - Statute of Frauds

CK - Washington.   Die Verletzung des Schriftformerfordernisses erfüllter Verträge berechtigt nicht zur Rückforderung von Leistungen.

Dies gilt auch für gesetzliche Erfordernisse, die im Kern dem uralten Statute of Frauds entsprechen, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Sachen Hawa Construction LLC v. Pollock, Az. 09-1728. Am 18. Dezember 2009 führte es unter Verweis auf Präzedenzfälle aus:
"[w]e agree that the regulation requires such contracts to be in writing" but "because appellee Wolfrey had fully performed his part of the contract before filing suit, we hold that the regulation does not prevent Wolfrey from recovering what Thompson owes him." Thompson [v. Wolfrey], 483 A.2d at 637. The court explained:
Wolfrey's claim against Thompson was not predicated on "home improvement work to be performed" but rather on work already completed. Wolfrey had fully performed under the oral contract, therefore section [808.1] does not render the oral contract unenforceable, and the trial court committed no error in entering a $300 money judgment in his favor.
Id. at 638. The court found that the writing requirement in the home improvement regulations "is akin to a statute of frauds." Id. at n.6. "Courts have repeatedly reiterated that the Statute of Frauds only applies to executory, as distinguished from executed contracts; if an oral contract, otherwise within the Statute, is completely executed or performed, it is taken out of the operation of the Statute."
… ("We also note that the statute's intended use is as a defense rather than a basis for affirmative relief."); Hackney v. Morelite Constr., 418 A.2d 1062, 1066 (D.C. 1980). AaO 5, 6.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Certain Underwriters at Lloyds v. Bunker Hill View Guest House, Hotelversicherungsdeckung, 3rd Cir., 18. Dez. 2009, http://bit.ly/85DNNE

Kyaw Nyunt v. Kenneth Tomlinson, Stelle geht von Ausländer an Amerikaner, DC Cir., 18. Dez. 2009, http://bit.ly/59zS1S

International Salt Company, LL v. City of Boston, Salzbeschaffungsvertrag mit Stadt, 1st Cir., 18. Dez. 2009, http://bit.ly/7hxRQS

Johnson v. Sprint Solutions, Inc., Mobile Roaming Charges, 4th Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/69KkXM


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Freitag, den 18. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
USA v. One Men's Rolex Pearl Master Watch, Uhr als Beklagte im Einziehungsprozess, 6th Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/7YHhd1

Carione v Com'r Internal Revenue, Wirtschaftsstraftat, Einziehung & Besteuerung eingez. Werte, 2nd Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/7auX8r

Brown v. Chesnut, Ehegattenvermögensverschleierung, 5th Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/5sbmhs

HiFi DNA Tech LLC v. US FDA, Einstufung mediz. Geräts, 2nd Cir., 17. Dez. 2009, http://bit.ly/5nwagj

International Seaway Trading Corp. v. Walgreens Corp., Gebrauchsmuster Clogs, CAFC, 17. Dez. 2009, http://bit.ly/4Ajrk0

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Donnerstag, den 17. Dez. 2009

Neue Digitaltongebühren

CK - Washington.   Die neuen Gebühren für die digitale Übertragung von Tonaufnahmen und die Aufnahmen­wiedergabe haben die Urheberrechts­gebühren­richter des amerikanischen Urheber­rechtsamts am 16. Dezember 2009 im Bundes­anzeiger vorgestellt. Die Öffent­lichkeit ist aufgefordert, die für mehrere Jahre gestaffelten Vorschläge zu kommentieren: Federal Register, Band 74, Haft 240, S. 66601:
Sec. 382.12 Royalty fees for the public performance of sound recordings and the making of ephemeral recordings.
(a) In general. The monthly royalty fee to be paid by a Licensee for the public performance of sound recordings pursuant to 17 U.S.C. 114(d)(2) and the making of any number of ephemeral phonorecords to facilitate such performances pursuant to 17 U.S.C. 112(e) shall be the percentage of monthly Gross Revenues resulting from Residential services in the United States as follows: for 2007 and 2008, 6.0%; for 2009, 6.5%; for 2010, 7.0%; for 2011, 7.5%; and for 2012, 8.0%.
(b) Ephemeral recordings. The royalty payable under 17 U.S.C. 112(e) for the making of phonorecords used by the Licensee solely to facilitate transmissions during the Term for which it pays royalties as and when provided in this subpart shall be included within, and constitute 5% of, such royalty payments.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
In re Air Crash Near Peixoto De Azeveda, Brazil, on September 29, 2006, FNC-Verweisung, 2nd Cir., 15. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Valuepest.com of Charlotte, Inc. v. Bayer Corporation, Urteilskorrektur, 4th Cir., 16. Dez. 2009, http://bit.ly/4Ram0N

Trishia Hooper v. Advance America, impliziter Schiedsverzicht, 8th Cir., 16. Dez. 2009, http://bit.ly/4CZuZF
Die Urteile von heute in der Star List Decisions Today.

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Mittwoch, den 16. Dez. 2009

Verweisung aus dem US-Gericht

CK - Washington.   Selbst ein korruptes ausländisches Gericht und Rechtswesen kann für die Verweisung einer Klage ins Ausland zumutbar sein, wenn diese engere Beziehungen zum Ausland aufweist.

Dass das Ausland weniger günstige Rechtsfolgen bietet als das US-Recht, stellt auch kein Hindernis für die Anwendung des Forum non conveniens-Grundsatzes dar, bestimmt das Bundesberufungsgericht des siebten Bundesbezirks am 15. Dezember 2009 im Fall Stroitelstvo Bulgari v. Bulgarian-Am. Enterprise Fund,, Az. 09-1753.

Mehr Gegenwind für Kläger, die meinen, ihre ausländischen Streitigkeiten in die USA bringen zu müssen! Die Anwendung des FNC-Grundsatzes liegt im Ermessen des Gerichts. Einfach wird es für Beklagte leider nie, einen solchen Fall aus den USA herauszuboxen.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Randall Crane v. Samson Resources Co., KG-ähnliche Partnership-Haftung mit Durchgriff, 5th Cir., 15. Dez. 2009, http://bit.ly/6tTxK0

Intellectual Science & Technology v. Sony Electronics, Mehrfachzugriffoptikplattenpatent, CAFC, 15. Dez. 2009, http://bit.ly/8IjX4h

The Ohio Casualty Insurance Co. v. Holcim (US) Inc., Gesamtschuldnerische Regresshaftung, 11th Cir., 15. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

James Weimer v. Honda of America Mfg, krankgeschrieben, dann Heimarbeit, 6th Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/80nHpc

Act Now to Stop War and End Racism v. DC, DC Cir., Meinungsfreiheit u. Werbung, 15. Dez. 2009, http://bit.ly/4YAovt

Stroitelstvo Bulgari v. Bulgarian-Am. Enterprise Fund, 7th Cir., 15. Dez. 2009, Klageverweisung ins Ausland nach FNC, www.ca7.uscourts.gov

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Ausfuhrkontrollen und Meinungsfreiheit

CK - Washington.   Bei Twitter als Problem aufgezeigt, nun im Kongress einer Lösung zugeführt: Wie weit darf ein Unternehmen gehen, um Demokratiebewegungen in repressiven Nationen zur Sprache zu verhelfen? Exportkontrollen verbieten wichtige Produkte und Leistungen, die dem Äußerungsrecht Leben einhauchen. Der Kongress behandelt nun das Thema, nachdem das Außenministerium bestimmte Sanktionen aufgeben will.

Noch können Demonstranten im Iran nicht auf Kommunikationsgeräte und -dienstleistungen zählen, die den Ausfuhr- und Wiederausfuhrbestimmungen der USA gegen das Land unterfallen. Wer exportiert, riskiert, möglicherweise hohe Strafen und den Eintrag in die Schwarze Liste.

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Dienstag, den 15. Dez. 2009

Hahnenkampf mit Postbeteiligung

CK - Washington.   Die Post braucht sich zwar nicht an das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes im Administrative Procedure Act zu halten, tut es bei der Einschränkung des Postversands von Mordwerkzeugen für Hahnenkämpfe doch. Seine Verkündung der neuen Versandbestimmungen am 15. Dezember 2009 illustriert die nach dem APA vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Post erhielt sechs Kommentare, mit denen sie sich auseinandersetzt, um dann die abschließende Formulierung der neuen Regeln zu verkünden: Federal Register, Band 74, Heft 239, S. 66241.
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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Bader v. Blankfein, Wiederholungsgefahr bei inhaltlicher Erledigung, 2nd Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/6yybib

Monroe Retail, Inc. v. RBS Citizens, N.A., Bankspesen bei u. zulasten Kontopfändung, 6th Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/4CnZyh

Brown, et al. v. General Nutrition Co., et al., Klagabweisung wg. Nichtverfolgung, 2nd Cir., 14. Dez. 2009, http://bit.ly/8NWOzg

Chatman v. Home Depot USA, Kundin fällt über Einkaufswagen, keine Händlerhaftung, 5th Cir., 14. Dez. 2009, www.ca5.uscourts.gov


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Montag, den 14. Dez. 2009

US-Gerichte nicht verrückt

CK - Washington.   US-Gerichten wird oft unterstellt, sie wollten alle Fälle der Welt an sich ziehen und die verrücktesten Ansprüche befriedigen. Das bewegt auch Europäer zu Erkundigungen, ob nicht ein Anwalt in den USA ihr Anliegen vor ein amerikanisches Gericht bringen kann - am besten mit der Forderung auf Strafschadensersatz.

Solchen Lesern ist im ersten Punkt die Lektüre der hier oft behandelten FNC-Rechtsprechung empfohlen. Nach dem Forum non conveniens-Grundsatz darf ein US-Gericht Fälle, für die es zuständig ist, in hohem Bogen aus den USA in ein anderes Land mit ebenfalls zuständigen Gerichten verweisen. Und sie tun das gern, wenn es sich gut begründen lässt.

Zu den verrückten Klagen, die abgewiesen werden, gehört der am 14. Dezember 2009 vom Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirk entschiedene Fall Nora Chapman v. Home Depot USA, Inc. et al., Az. 09-30474, den auch ein Laie mit halbwegs brauchbarem Englisch lesen kann. Die über ihren Einkaufswagen stolpernde Kundin darf nicht den Händler haftbar machen!

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Sonntag, den 13. Dez. 2009

Getwittertes Fall- und VO-Recht: USA

CK - Washington.   Von Bundesgerichten und Ministerien der USA
Seales v. Panamanian Aviation Co., FNC-Verweisung der Klage ins Ausland, 2nd Cir., 11. Dez. 2009, http://bit.ly/8DaJok

Rural Cellular Association v. FCC, eingedämmte Telefonsubventionierung, DC Cir., 11. Dez. 2009, www.cadc.uscourts.gov

Ali Hijazi v. Joe McDade, fruchtloses Auslieferungsbegehren, 7th Cir., 11. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

20 USC 1138: Atlantis Program. Absolute priority supports the formation of educational consortia / EU & US institutions http://bit.ly/8uM1FP

Pentagon darf aus GB beschaffen: Gyrocompass. Electr navigation chart systems. Steering controls. Control systems u.a. http://bit.ly/4nGQmg

http://bit.ly/6vLyuy FAA: Random Drug and Alcohol Testing Percentage Rates of Covered Aviation Employees, etc. <- bleibt bei 25%

Fed. Reg., 11. Dez. 2009: BIS, Wassenaar Arrangement 2008 Plenary Agreements Implementation, http://bit.ly/68bitW

International Trade Comm'n, Investigation & Hearing: Small & Medium-Sized Enterprises; Characteristics & Performance http://bit.ly/6Wei2a

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Implizite Einwilligung in Musikkopien

CK - Washington.   Trotz einer chaotischen Verteidigung im Tenenbaum-Musikkopierfall unternimmt das Bundesgericht erster Instanz in Massachusetts eine heldenhafte Analyse des Rechts der Internetnutzung von Musik.

Die Urteilsbegründung grast auf 41 Seiten alle denkbaren Einreden und Einwendungen aus Common Law und Equity ab, die dem beklagten Tenenbaum im Internetmusikvertrieb zustehen könnten. Vom Grundsatz des Fair Use bis zur impliziten Einwilligung der Musikvertriebskonzerne erörtert es in Sachen Sony BMG Music Entertainment et al. v. Joel Tenenbaum, Az. 07cv11446, am 7. Dezember 2009 mit einer bemerkenswerten Gründlichkeit auch die Thesen, die die Verteidigung nicht vorgetragen hatte.

Richterin Nancy Gertners Begründung der Ablehnung der Fair Use-Ausnahme von einer Verletzung des Copyright Act kann für vergleichbare Fälle, gleich ob der Einsatz von P2P- oder anderer Technik zur Übertragung von Musik und anderen mit Monopolrechten ausgestatteten Werken behauptet wird, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite nützlich und vorbildlich sein.

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Samstag, den 12. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den Bundesgerichten der USA
Rochester Gas & Elec. Corp. v. GPU, Inc., Durchgriffshaftung, Corp. Governance, 2nd Cir., 10. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

MCQUEEN v. WOODSTREAM CORPORATION, Patent für bessere Mausefalle geklaut, DCDC, 9. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

MILESTONE TARANT, LLC et al v. MANHATTAN CONSTRUCTION CO., Erzwingung der Schiedsklausel, DCDC, 10. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

GUANTANAMERA CIGAR CO. v. CORPORACION HABANOS, S.A., übertriebenes Beweisverfahren, DCDC, 10. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

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Welches Recht der USA gilt?

CK - Washington.   Da die USA kein einheitliches Vertragsrecht besitzen, stellen sich Konfliktsfälle, in denen wie im IPR das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Zwischen den Einzelstaaten und sonstigen Rechtsordnungen der USA haben die Gerichte einige Erfahrung mit Conflicts of Laws-Fragestellungen.

Doch welches Recht gilt, wenn es um das Wasser geht, das die USA umgibt, konkret die Meere außerhalb des Festlandsockels, über den sich der Bund bereits im Outer Continental Shelf Lands Act, 43 USC §1331, Gedanken gemacht hat, der aber nicht für das Vertragsrecht zuständig ist?

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA prüft diese Frage in Grand Isle Shipyard et al. v. Seacor Marine, LLC, Az. 07-31019. Für seinen Bezirk stellt es am 8. Dezember 2009 auf den Schwerpunkt der vertraglichen Leistungserbringung ab, an den die Subsumtionsfolgen geknüpft werden. Hier weist der Schwerpunkt nach Louisiana, nach dessen Recht dann die Wirksamkeit des Vertrags bewertet wird.

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Freitag, den 11. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Juarez v Litow Law Office, Inkasso legal, Anwalt haftet nicht, 8th Cir, 9. Dez. 2009, www.ca8.uscourts.gov Vgl amrecht.com/inkasso2004.shtml

Boston Telecommunications Group, Inc. et al. v. Robert Wood, FNC-Verweisung ins Ausland: 9th Cir. 9. Dez.. 2009, http://bit.ly/8QpwiI

Richard Cooey II, Kenneth Biros v. Ted Strickland, Todesstrafe, Giftspritze, 6th Cir. 8. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Rao, Salik v. BP Products, Bestechung für Tankstellen, 7th Cir., 9. Dez. 2009, http://bit.ly/77tico

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Die bessere Mäusefalle im Bundesgericht

CK - Washington.   Bundesgerichte sind sachlich zuständig, wenn der Streit Bundesrecht betrifft oder wenn die Parteien aus verschiedenen Staaten stammen und der Streitwert $75000 übersteigt. Den letzteren Fall der diversity Jurisdiction erörterte das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks am 9. Dezember 2009 im Hinblick auf den sich aus den Klagebehauptungen abzuleitenden Streitwert.

In Sachen McQueen v. Woodstream Corporation, Az. 05-2068, betrifft der Streit ein Mäusefallenpatent, das der Beklagte ohne Lizenz verwendet.

Das Gericht erklärt, dass der Streitwert die vom Kläger gutgläubig geforderte Summe sowie den geforderten Strafschadensersatz einbezieht. Für die letzte Forderung muss eine gesetzliche Anspruchsgrundlage bestehen. Zudem muss der Kläger Tatsachen nachweisen, die die Zumessung solchen Schadensersatzes glaubhaft machen.

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Donnerstag, den 10. Dez. 2009

Inlands- und Auslandsfaktoren: FNC

CK - Washington.   Amerikanische Gerichte können in ihrem Ermessen Zivilprozesse an das Ausland abgeben. Sie nehmen Forum-non-conveniens-Anträge auf diese Verweisung meist viel ernster, als ihnen im Ausland unterstellt wird. Da im US-Prozess die prozessuale Gerichtskeit mehr zählt als die materielle, müssen sie ihr Ermessen sehr vorsichtig ausüben.

Knapper und übersichtlicher als manch anderer Court of Appeals legt das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans am 9. Dezember 2009 im Fall Perforaciones, et al v. Maritimas Mexicanas, Az. 08-41021, die Merkmale dar, die in die Ermessensentscheidung einfließen müssen. Nach der Bejahung der Frage, ob im Ausland ein angemessenes Forum bereitsteht, - was auch bei der deutschen Gerichtsbarkeit regelmäßig bejaht wird, - prüft das Gericht die privaten und öffentlichen Interessen, die die Verweisung beeinflussen, in mehreren Schritten.

Schließlich gelangt es zur Prüfung der Comity-Erwägungen aus der amerikanischen Sicht der allgemein anerkannten Grundsätze des internationalen Rechts. Im Ergebnis bejaht es die angefochtene Ermessensentscheidung des Untergerichts, die keine Willkür oder Rechtsfehler aufweist und den Fall in den USA behält.

Aus der Sicht der ausländischen Beklagten ist das Ergebnis doppelt unglücklich. Sie geht davon aus, dass die Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims vom 19. Nov. 1976, 1456 U.N.T.S. 221, eine Haftungsbegrenzung einführte, die der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit jedoch als nicht gerichtsbindend beurteilt.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco hebt am selbem Tag eine untergerichtliche Verweisung nach dem Forum-non conveniens-Grundsatzes auf. Es betont, FNC stelle einen außerordentlichen Eingriff dar.

Nach seinen Festellungen hat das Untergericht in Boston Telecommunications Group, Inc. et al. v. Robert Wood, Az. 08-16358 , die ins Inland verweisenden Merkmale ermessensfehlerhaft ignoriert. Für seinen Bundesberufungsbezirk hatte das Gericht die Prüfmerkmale wie folgt definiert:
whether defendants have made a clear showing of facts which establish such oppression and vexation of a defendant as to be out of proportion to plaintiff's convenience, which may be shown to be slight or nonexistent. Forum non conveniens is an exceptional tool to be employed sparingly, not a doctrine that compels plaintiffs to choose the optimal forum for their claim. Dole Food Co. v. Watts, 303 F.3d 1104, 1118 (9th Cir. 2002)

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Patterson v. Indiana Newspapers: Haftung für Kündigung schlampiger Journalisten, 7th Cir., 8. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Cintas v. Unite Here, Markenverletzung, Cybersquatting, Rufschaden, 2nd Cir., 8. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Vier Supreme Court-Urteile, Links bei http://c.star.us: Mohawk Industries v Carpenter, Alvarez v Smith, Union Pacific R Co., Beard v Kindler


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Mittwoch, den 09. Dez. 2009

Neuerungen im US-Prozessrecht

JB - Washington.   Kurz vor dem Jahresende 2009 ändern sich einige Regelungen im US-Bundesprozessrecht, den Federal Rules of Civil Procedure. Diese betreffen vor allem Fristen- und Terminregelungen, die Vereinheitlichung der Regelung von Zulassungsbeschlüssen für die Anrufung von Berufungsgerichten, Urteile in bestimmten Verfahrensabschnitten, den summary Judgments, und die Möglichkeiten der Ergänzung von Parteivorbringen.

Die Judicial Conference of the United States, ein Verwaltungsausschuss der Bundesgerichtsbarkeit, hat diese Änderungen durch zahlreiche Unterausschüsse erarbeiten lassen und als Änderungen zum FRCP vorgeschlagen. Diese wurden vom höchsten Gericht der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court, am 26. März 2009 angenommen und traten zum 1. Dezember 2009 in Kraft.

Außerdem sind für 2010 Änderungen der Prozessordnung durch das Civil Rule Advisory Committee of the Judicial Conference der Vereinigten Staaten geplant, die die Vorgaben für die sachverständigen Zeugen, expert Witnesses, und den Schutz der Kommunikation zwischen Anwalt und Sachverständigem im Rahmen eines Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrens betreffen.

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Getwittertes Fallrecht: USA

Von den obersten Bundesgerichten der USA
Friedman v. Leavitt, Karriereschädigender Öffentlichkeitsgrundsatz und Verschlusssache, DCDC, 7. Dez. 2009, http://dcdc.rex.im

US v. Squirrel, Mordbeihilfe ohne $1,459,854.22 SE, 4th Cir, 7. Dez, 2009, http://bit.ly/50sGL7

Crescent City Estates, LLC v. Giannasca, Anwaltshaftung bei falscher Prozessverweisung, 4th Cir, 7. Dez, 2009, http://bit.ly/4odI5x

Hicks v. Cadle Company, Aufhebung des Schiedsspruchs, 10th Cir., 7. Dez. 2009, www.ca10.uscourts.gov

Southeastern Stud & Components v. American Eagle Design, Schiedsklausel- und verzicht, 8th Cir., 7. Dez. 2009, http://bit.ly/7FV2uz

Michigan v. Fisher, Supreme Court of the United States of America, 7. Dez. 2009, http://bit.ly/6rC6Ta

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Dienstag, den 08. Dez. 2009

Öffentlichkeit und Ruf

CK - Washington.   Der US-Prozess ist öffentlich. Jeder Journalist, jeder Konkurrent kann die Akten einsehen. Der Ruf ist ruiniert. Diese Sorge bewog die Kläger in Michael Friedman et al. v. Kathleen Sebelius et al., Az. 08-0586, die Akten vom Gericht versiegeln zu lassen.

Ihnen hatte ein Bundesamt vorgeworfen, ein Mal ein Pharmaerzeugnis falsch etikettiert zu haben - nicht persönlich, sondern im Rahmen einer persönlichen Geschäfts­leitungshaftung. Das Gericht spielte mit, weil es die Gefahr erkannte, dass der Prozess, in dem sie den amtlichen Vorwurf entkräften wollten, ihre Karriere im Pharmabereich beenden könnte.

Dann wurde die Klage wegen eines Vorverfah­rensfehlers abgewiesen, und das Amt beantragtr, den Schleier zu lüften. Welche Abwägungen das Gericht zwischen dem Öffentlich­keits­grundsatz und anderen Faktoren treffen muss, erklärt es in seiner 12-seitigen Begründung vom 7. Dezember 2009.

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Montag, den 07. Dez. 2009

Kontopfändung bei Staatsbank

CK - Washington.   Weltbank - auch so eine Washingtoner Bank, die keine ist. Japan Bank for International Cooperation - eine Staatsbank mit staatlichen Aufgaben, noch so eine. Der Versuch einer Kontopfändung bei ihr führt das Bundesgericht der Bundes­hauptstadt Washington zu einer lehrreichen Urteilsbe­gründung im Bereich der Staats­immunität sowie des versehentlichen implizierten Verzichts auf die Immunität.

In Sachen Inversora Murten S.A. v. Energoproject Holding Co., Az. 03-73, entschied es für die Staatsbank, obwohl sie beim Ausfüllen eines Pfändungsformulars nur die persönliche, nicht die sachliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gerügt hatte.

Der implizierte Verzicht auf die Rüge der sachlichen Zuständigkeit, die nach dem FSIA die Staats­immunität einbezieht, wirkte nicht, weil erstens an den Verzicht hohe Anforderungen in Bezug auf die Verzichts­absicht gestellt werden und zweitens das Formular keinem Klageer­widerungs­schriftssatz oder Analog entsprach, wo die Rüge unverzichtbar ist, wenn sie beabsichtigt ist, erklärte der United States District Court for the District of Columbia am 3. Dezember 2009.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Encyclopaedia Britannica v. Alpine Electronics, Suchmaschine v. Navisystem, Patentrecht, CAFC, 4. Dez. 2009, www.cafc.uscourts.gov

Hopper v. Solvay Pharmaceuticals, Vertrieb verrät, verklagt Hersteller, verliert: 11th Cir., 4. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Joseph Ozormoor v. T-Mobil USA, Inc.: Schiedsklausel im Verbrauchervertrag, 6th Cir, 3. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Primera Maritime v. Jiangsu Eastern, Schiffsbauvertrag kein Seerecht, 2nd Cir., 4. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

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Sonntag, den 06. Dez. 2009

Impliziertes Anerkenntnis erklärt

CK - Washington.   In Fall Klayman v. Barmak et al., Az. 04-2052, zeigt das Gericht der Bundeshauptstadt Washington die Schwierigkeiten des implizierten Anerkenntnisses nach einer Motion for summary Judgment as condeded auf.

Besonders schwer machen es dem United States District Court for the District of Columbia die Beklagten, die am 4. Dezember 2009 eine Stunde vor der Entscheidungsverkündung einen zweiten Antrag auf Klagabweisung wegen des implizierten Anerkenntnisses stellen, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen und begründet hatte.

Richter John Bates ignoriert den neuen Antrag, doch kann seine Erklärung in einer Fußnote den gerichtsbekannten Kläger zur Berufung animieren. Die Entscheidung fiel im Frühstadium dieses amerikanischen Prozesses.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Senske v. Sybase Inc., Team- u. Leistungsresistenz v. Altersdiskriminierung, 7th Cir., 3. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

RT @EmbassyLaw INVERSORA MURTEN v. ENERGOPROJEKT, DCDC, 3 Dec 2009, http://bit.ly/6cJaCV = Zwangsvollstreckung und Staatsimmunität

Puleo v. Chase Bank USA, Sammelklage, Salvatorische und Schiedsklausel, 3rd Cir, 3. Dez. 2009, http://bit.ly/6pJBEH

Perfect Web Technologies, Inc. v. Infousa, Inc., MassenEMailPatentAbweisung, CAFC, 2. Dez. 2009, www.cafc.uscourts.gov

James M. Coady v. D.A.N. Joint Venture, L.P., Konkursbetrug, 11th Cir., 3. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Roman v. National Security Agency, FOIA, Transparenz nach Bundesrecht, 2nd Cir., 3. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Starbucks Corp. v. Wolfe's Borough, Markenrecht, Lanham Act, 2nd Cir., 3. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

In re Short Sale Antitrust Litigation, Kartellrecht, 2nd Cir., 3. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

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Samstag, den 05. Dez. 2009

SLAPP-Schutz wirkt nur im Inland

CK - Washington.   Das kalifornische Anti-SLAPP-Gesetz soll die Bürgerbeteiligung in Staatssachen schützten und Klagen abwehren, die das Recht der Meinungs- und Petitionsfreiheit nach der US- oder Kalifornienverfassung beeinträchtigen. Die Anwendung des Gesetzes schlägt Kapriolen, die auch das Markenrecht berühren.

Als sich die Parteien in Mohammad Guessous v. Chrome Hearts, LLC, Az. B212074, um die Wirksamkeit eines Markenvergleichs stritten, rief eine Seite ein Gericht in Frankreich an, die andere dann ein Gericht in Kalifornien. Gegen die zweite Klage wehrte sich der Kläger im französischen Prozess mit dem Anti-SLAPP-Antrag, weil die zweite Klage ihr Petitionsrecht angreife, das sich im Anrufen des ausländischen Gerichts manifestiere.

Das einzelstaatliche kalifornische Berufungsgericht entschied am 1. Dezember 2009, dass das Anti-SLAPP-Gesetz in Cal. Civ. Proc. Code §425.16 nicht den Schutz von ausländischen Verfassungsrechten bezwecke, sondern lediglich die Beteiligung an US-Prozessen schützte.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Grabauskas v. CIA, Klagedefekt, noch schlechter als unschlüssig: 2nd Cir., 2. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

In re: Jack V. Oakley, verlorenes Aktien-Buy-Sell-Agreement, 6th Cir., 2. dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov/opinions.pdf

In re Air Crash Near Peixoto De Azeveda, Brazil, on Sept 29, 2006: Klageverweisung ins Ausland, 2nd Cir., 2. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Ruby Mann v. Taser International, Inc.: Herstellerhaftung Taser, 11th Cir., 2. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Manko v. Deutsche Bank: Alters- und Religionsdiskriminierungsklageabweisung, 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Munitionsverkauf kausal für Selbstmord? Johnson v. Walmart Stores Inc., 7th Cir., 1. Dez. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Macsteel International v. M/V Larch Arrow, widersprüchliche Gerichtsstandsklauseln UK/NL, 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Annapolis Shipping Co. Ltd v. China National Machinery Import&Export, Geld Millisekunde in USA: 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Doe v. Constant, Alien Tort Statute Gerichtsbarkeit, 2nd Cir., 1. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov

Strafminderungsgründe im Supreme Court: Porter v. McCollum, 30. Nov. 2009, http://supremecourtus.gov/opinions/09pdf/08-10537.pdf

Transnationales Sorgerecht: Maxwell v. Maxwell, 4th Circuit Court of Appeals, 30. Nov. 2009, http://pacer.ca4.uscourts.gov/opinion.pdf/081945.P.pdf

Equity-Einreden: Bonner Farms, Ltd. v. EXCO-North Coast Energy, Inc., 6th Cir., 30. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov

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Freitag, den 04. Dez. 2009

Das zweitbeste Ergebnis

CK - Washington.   Der ausländische Beklagte, der womöglich an den Haaren vors US-Gericht gezogen wurde, ist auch mit dem zweitbesten Ergebnis im amerikanischen Prozess glücklich. Die erste Wahl ist die Klagabweisung, am besten im Frühstadium des Prozesses, bevor zu hohe Anwaltskosten angelaufen sind. Damit darf er nicht unbedingt rechnen. Daher sollte schon am Anfang der Verteidung auch das zweitbeste Ergebnis angeschielt werden:

Forum non conveniens - das zweitbeste Ergebnis. Im Ermessen des Gerichts liegt nämlich die einstweilige Verweisung des Prozesses ins Heimatgericht der Kläger oder Beklagten - dort, wo das anwendbare Recht gilt, wo die Gerichts- der Sachverhaltssprache entspricht oder wo Zeugen und Beweismittel zu finden sind. Verläufig kann bei beim FNC auch endgültig bedeuten. Wenn das Verfahren in ein rechtskräftiges Urteil einmündet, ist auch in den USA Schluss.

Dieses Ermessen üben die Richter in den US-Bundesberichten zögerlich aus. Am 2. Dezember 2009 erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Sachen In re Air Crash Near Peixoto De Azeveda, Brazil, on September 29, 2006, Az. 08-3823, wie es auf einen Flugunfall in Brasilien angewandt wird, der mit den USA nahezu nichts zu tun hat.

Dieses Urteil stellt wie andere Präzedenzentscheidungen in den USA eine Warnung für Kläger dar, leichtfertig ausländische Querelen vor US-Gerichte zu bringen. Auch für sie ist der Umweg über die USA ein teures Unterfangen, das zudem ihre Aussichten durch das Verstreichen von Verjährungsfristen in der heimatlichen Rechtsordnung gefährden kann.

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Donnerstag, den 03. Dez. 2009

Rechtssicherheit durch Beachtung von Bundesrecht?

CK - Washington.   Anders als beispielsweise Finanzdienstleister müssen Pharmahersteller ihr Angebot bundeseinheitlich kennzeichnen. Preemption heisst der Vorrang des Bundesrechts, der in den USA nicht die Norm ist. Sie spielt im Fall einer Pharmakundin die ausschlaggebende Rolle, als sie alle Hersteller eines Marken- und generischen Medikaments wegen mangelhafter Kennzeichnung verklagte, obwohl alle Produkte dieselben, vom Bund vorgeschriebenen Hinweise auf Nebenwirkungen enthalten.

Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC hatte im Fall Wyeth v. Levine, 129 S.Ct. 1187 (2009), die Preemption durch FDA-Regulierung als kein Verbot von Klagen nach einzelstaatlichem Recht wegen fehlender weitergehender Hinweise betrachtet. Im Fall Mensing v. Wyeth et al., Az. 08-3850, prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 27. November 2009, ob dieser Präzedenzfall auch generische Medikamente erfasst. Wie in anderen Circuits entschied auch dieser Court of Appeals gegen diese Hersteller, weil sie der FDA weitergehende Hinweise auf Nebenwirkungen anregen durften, die von jenen der Markenprodukte abwichen.

Solche Hinweise hätten die Klägerin auf zusätzliche Risiken aufmerksam machen können. Das Gericht gestattet ihr deshalb, ihre Schadensersatzklage gegen den gesamten Wirtschaftszweig der generischen Pharmahersteller weiterzuführen. Den Prozess gegen die Markenhersteller weist das Gericht hingegen ab, weil die Klägerin ihre Produkte nie zu sich nahm.

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Mittwoch, den 02. Dez. 2009

Best Bang for the German Buck Award 2009

CK - Washington.   Der deutsche Steuerzahler macht in den USA wichtige PR für Deutschland. Ohne diese Arbeit würde Amerikanern zuerst und zuletzt Hitler einfallen. Politische Stiftungen aller wichtigen Parteien setzen sich nicht nur für Eigeninteressen, sondern auch den Ruf Deutschlands durch Niederlassungen in Washington ein.

Der Steuerzahler hält sich eine Botschaft, ein Goethe-Institut, ein Historisches Institut, eine deutsche Schule und zahlreiche andere Einrichtungen. Die Schule und die Kirchengemeinden sind gute Beispiele für eine Teilfinanzierung durch die deutschen Bürger in den USA, die sich nicht alles aus der Heimat finanzieren lassen.

Im Jahre 2009 hat - aus der subjektiven Sicht des German American Law Journals - der Einsatz der Friedrich Naumann Foundation und der deutschen Botschaft den Blick der USA auf Deutschland am besten geschärft: An sie geht der
Best Bang for the German Buck Award des Jahres 2009.


Bei der subjektiven Betrachtung des GALJ ist der Beitrag ausschlaggebend, den die Institution in den USA nachhaltig bei Meinungs- und Einscheidungsträgern hinterlässt - und auch, ob ihr Beitrag die demokratische Rechtsordnung Deutschlands durch Darstellung oder Vergleich einbezieht.

Ministeriale, Kongress, Wissenschaftler und internationale Organisationen hat die Friedrich Naumann Stiftung intensiv und mit immer hoher Resonanz und großer Bandbreite angesprochen. Die deutsche Botschaft hat das Jubiläum des Mauerfalls geschickt für ein Informationsprogramm genutzt, das über Internet- und amerikanische Medien ebenso wie die deutsche Welle viel Aufmerksamkeit, ein besseres Verständnis für das Deutschland der Gegenwart und positive Reaktionen hervorrief.

Bemerkenswert ist bei beiden Institutionen, dass es ihnen durchgängig gelingt, dem kritischen Publikum Washingtons Deutschlandkenner, die auch mit Amerika, seiner Sprache und seinem Denken vertraut sind, vorzustellen. Sie stechen damit nicht nur aus dem deutschen Gesamtangebot, sondern auch im internationalen Vergleich hervor.

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Dienstag, den 01. Dez. 2009

Transparenz in der Außenpolitik

CK - Washington.   Muss der Staat nach dem Transparenzgesetz Freedom of Information Act wirklich alles offenlegen? In- und Ausländer dürfen nach dem FOIA Auskünfte und die Offenlegung amtlicher Unterlagen verlangen.

Der Fall Ancient Coin Collectors v. United States Department of State, Az. 07-2074, betrifft politische Verhandlungen und Vereinbarungen des US-Außenministeriums in Washington mit Drittstaaten über den Handel mit antiken Münzen. Das Ministerium in Washington lehnte die Offenlegung nach FOIA ab.

Das erstinstanzliche Bundesgericht für den Hauptstadtbezirk bestätigte am 20. November 2009 diese Entscheidung. Das Amt setzt mit dem externen Cultural Property Advisory Committee das Convention on Cultural Property Implementation Act-Gesetz, 19 USC §2601, zum Schutz von Kulturgütern um und hatte zahlreiche Akten frei gegeben, andere Unterlagen jedoch einbehalten.

Das Gericht beurteilte die Verweigerung diplomatischer Noten zwischen den USA und anderen Staaten sowie weiteren Akten über die außenpolitischen Beziehungen der USA als FOIA-vereinbar. Zudem war die Korrespondenz des Amts mit dem Ausschuss nach dem Federal Advisory Committee Act, 5 USC §552(b)(3), gesetzlich transparenzbefreit.

Das Urteil entspricht im Kern den Aussagen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall BVerwG 7 C 22.08, dargestellt im German American Law Journal - American Edition am 1. November 2009.

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VO-Entwurf: Open Internet USA

CK - Washington.   Nach dem Telecommunications Act of 1996 beabsichtigt das Netzamt der USA mit einer Verkündung vom 30. November 2009 den Erlass einer Verordnung zum Broadband-Internet. Kern der VO ist die Gewährleistung des offenen Zugangs. Diesen definiert er anhand von sechs Merkmalen im VO-Entwurf, den er zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit mit dem Titel Preserving the Open Internet, Broadband Industry Practices; Proposed Rule vorlegt: Federal Register, Band 74, Heft 228, Seite 62637. Kommentare dürfen auch elektronisch beim Blog der FCC unter blog.openinternet.gov eingetragen und eingesehen werden.
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