Der Inhalt richtet sich sich vornehmlich auf Entscheidungen, Grundsätze und Trends des US-Rechts aus - unter Verzicht auf Ich-Blog-Stil, Spekulation, Sensationen, Berühmtheiten und Werbung, auch wenn es manchmal unter den Fingern juckt. Der Nachschlagewert ist wohl für die vielen Zugriffe von Suchmaschinen, Feed-Streuern und Klauern verantwortlich.
Eigentlich gehören solche Bemerkungen nicht ins GALJ, sondern die Blogelei. Nach 5 Megabytes Berichten stören 1000 Bytes OT wohl nicht. Dank den Lesern! Und besonders den 41 Mitverfassern, die das German American Law Journal - neben der amerikanischen Auflage und dem Embassy Law Blog - als Lernmittel nutzen.
Amerikanische Urteile erfassen und richtig darstellen, dabei ein vertieftes, realistisches Bewusstsein für die zahlreichen Rechtsordnungen, Gerichtssysteme und Gesetz- und Verordnungsgeber der USA sowie die Praxis des internationalen Rechts entwickeln - das sind hilfreiche Übungen in der intensiven blogunterstützten Wahlstation beim Rechtsanwalt und Attorney in den USA. US-Recht Wahlstation USA Jurablog Blogelei German American Law Journal Law Blog