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CK - Washington. Seit Hitler kontrollieren die USA die politische Subversion durch ausländische Staaten mit dem Foreign Agents Registration Act. Melden und kennzeichnen muss der Lobbyist, seine öffentlichen Darstellungen und seine Umsätze. Transparenz soll die Wirkung von Propaganda entschärfen.
Die nicht leicht zu verstehenden, strafbewehrten Regelungen liegen wie Glatteis vor dem Unternehmen oder Staat, der sich in den USA profilieren will. Sie werden nun nach dem Bush-Gesetz Honest Leadership and Open Government Act of 2007 verschärft.
Die Abteilung Counterespionage Section/Registration Unit im Washingtoner Justizministerium bittet Interessierte mit einer Verkündung vom 2. August 2010 um Anmerkungen zu neuen Formularen und Erläuterungen: Federal Register, Band 75, Heft 147, S. 45154. Mit dem Amendment to Registration Statement (Foreign Agents) ändern sich:
Exhibit A to Registration Statement (Foreign Agents)Die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit sind bis zum 1. Oktober 2010 einzureichen. Sie werden primär von Rechtsanwälten erstellt, die neben Nichtjuristen Lobbyarbeit betreiben oder als Nichtlobbyisten lediglich die Meldungs-Compliance für ihre Mandanten bearbeiten. Ausländer gehören zur vom Ministerium angesprochenen Gruppe von Kommentatoren.
Exhibit B to Registration Statement (Foreign Agents)
Registration Statement (Foreign Agents)
Short-Form Registration Statement (Foreign Agents)
Supplemental Statement (Foreign Agents)
KB - Washington. Die Gefahr kommt heutzutage kaum mehr von außen, sondern lauert vielmehr in den eigenen Reihen. Das waren die Worte von Daniel Gallington, einem Mitverfasser des Buches Terrorists in Our Midst, der sich mit weiteren Experten zu dem Thema Foreign Affinity Terrorism: Domestic and International Implications am 29. Juli 2010 im Kongress äußerte.
Die Anhörung wandte sich vor allem der Problematik der hohen Immigrationsdichte zu, die ein erhöhtes Risiko für die Bevölkerung darstelle. Die USA hat ca. 500 Millionen Zugänge an ihren Grenzen, wobei etwa die Hälfte aus Ausländern bestehe. Dabei schätzt das Center for Immigration Studies die Zahl der illegalen Einwanderer im Jahr 2009 auf 10,96 Millionen. Dies sei unter anderem dem Flush the Line geschuldet: Um den Schlangen an den Grenzen Herr werden zu können, wird teilweise ohne Kontrollen das zügige Passieren der Grenzen ermöglicht. Fast alle Redner waren sich einig: die Immigration muss eingedämmt werden, um den Terrorismus Einhalt gebieten zu können!
Viele der Redner suchten Lösungsansätze in den Mechanismen der EU, wie beispielsweise im Profiling, welches in der USA fehle.
Vor allem müsste jedoch ein Official Secret Act zum Schutz von Amtsgeheimnissen her, wie in vielen europäischen Ländern. Problematisch sei neben der Immigration auch die Informationspolitik der USA. Aufgrund des fehlenden Official Secret Acts sei es den Medien gestattet, Staatsgeheimnisse zu offenbaren, ohne dafür bestraft werden zu können. Professor Robert Turner von der University of Virginia Law School und Experte für National Security Law sprach sich für ein solches Gesetz aus. Manche Nationen würden der USA keine wichtigen Informationen über etwaige Terroristen geben, da die Gefahr bestehe, dass diese Information am nächsten Tag in der Presse erscheint und so die eigenen Quellen gefährdet.
Prof. Bruce Zagaris, ebenfalls Mitverfasser des Buches Terrorists in Our Midst und Rechtsanwalt bei Berliner, Corcoran & Rowe in Washington, wies auf das Terrorism Financing hin. Nach dem 11. September wurde der USA Patriot Act eingeführt, um sicher zu stellen, dass die Finanzierung von Terrorismus ins Augenlicht der US Finanzinstitutionen rückt. It only takes one person to harm a big crowd und daher muss eine konstante und kritische Überwachung im finanziellen Sektor erfolgen. Es müsse auch auf internationaler Ebene mehr zusammen gearbeitet werden, um dem Terrorismus immer einen Schritt voraus sein können. Hierbei könnten die NAFTA und andere multilaterale Vereinigungen ins Spiel kommen.
CK - Washington. Neueste Entscheidungen
Haftung für Misshandlung, Diffamierung ausländischer Flugpassagiere, Eid v Alaska Airlines, Inc., 9th Cir. 30 JUL 2010, http://bit.ly/deFEgj
Enteignung von Indianern, Bingham v. Commonwealth of Massachusetts, 1st Cir. 30 JUL 2010, http://bit.ly/dvzJZ7
Kundensammelklage wegen Benzinpreisen abgewiesen, Siegel v. Shell Oil Company, 7th Cir. 30 JUL 2010, http://bit.ly/ct77SJ
KB - Washington. Bereits seit November 2009 steht der Euro unter hohem Druck. Immer öfter erklingt die Frage, ob die Währungsunion nicht gescheitert ist. Mit dieser Thematik beschäftigte sich Jürgen Creutzmann, Abgeordneter im Europäischen Parlament, am 23. Juli 2010 in seinem Vortrag a Single Market Without a Single Currency? Creutzmann kam zu dem Schluß, dass man es sich nicht leisten könne, den Euro zu verlieren und daher eine Reform unabdingbar sei. Der Euro sei zu wertvoll und habe zu viele Vorteile.
In seiner Rede zählte er Mechanismen einer Reformierung des Finanzmarktes auf und sprach unter anderem die Verantwortlichkeit der Bänker an. Sie sollen mit ihren nicht ausgezahlten Boni für künftige Bankkrisen haftbar gemacht werden.
Hierbei sprach er die vom EU-Parlament Anfang Juli 2010 verabschiedete Richtlinie an, die eine Deckelung der Banker-Boni zum Gegenstand hat. Die bisherigen Vergütungsstrukturen waren eher auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet und sanktionierten etwaige Misserfolge nur unzureichend. Boni gelten als Mitauslöser der Finanzkrise, weil sie zu risikoreichem Verhalten verleiteten.
Nach der Richtlinie sollen nur noch 60 Prozent der vereinbarten Boni künftig sofort ausgezahlt werden dürfen und davon nur die Hälfte in bar. Der Rest ist in Aktien oder Optionsscheinen auszuteilen. Die übrigen 40 Prozent der Boni werden für drei bis fünf Jahre zurückagehalten und auch nur dann, wenn sich die Geschäfte binnen dieser Frist als gewinnbringend erweisen. Ansonsten können die Prämien im Nachhinein gekürzt werden.
Creutzmann sprach sich in seinem Vortrag auch für eine stärkere Finanzmarktaufsicht aus, die unabhängig agieren soll. Das Europäische Parlament will bereits im kommenden Jahr eine solch starke europäische Finanzmarktaufsicht mittels drei neuer Aufsichtsbehörden für Banken, Börsen und Versicherungen und mittels eines Weisenrats zur Erkennung von Risiken bei der Europäischen Zentralbank schaffen.
CK - Washington. Selbstmord und Durchsuchung, ICC-Schiedsspruch, Handelshilfe:
$800.000 E-Beweisauswertungskosten im Adhäsionsverfahren, Afremov v. Computer Forensic Services, 8th Cir. 29 JUL 2010, PDF
Selbstmord im Gunshop: Verfassungswidrige Durchsuchung, Giragosian v. Bettencourt, 1st Cir. 29 JUL 2010, Web
Winzeraußenhandelshilfe, Hacker v. US, CAFC 29 JUL, PDF
Aufhebung des ICC-Schiedsspruchs durch Versäumnisurteil, Technologists, Inc. v. Mir's Limited, DCDC 27 JUL 2010, PDF
KB - Washington. Gesellschaften haben keine Gehirne, sondern Angestellte! Daher ist ihnen das Wissen ihrer Angestellten und somit auch ihres Geschäftsführers zuzurechnen. Es gibt zwei Ausnahmen zu dieser Regel:
1. Der Angestellte agiert den Interessen seines Arbeitgebers zuwider.
2. Der Angestellte ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit einem Dritten zur Verschwiegenheit gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet.
Das Common Law of Agency sieht hierzu keine weiteren Ausnahmen vor - auch nicht, wenn der President der Corporation als Geschäftsführer das Vertrauen des Aufsichtsrats verliert und seine Position aufgibt.
Eine Gesellschaft kann auch nicht im herkömmlichen Sinne vergessen, nur weil der Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtsrates nach einer Restrukturierungsmaßnahme das Unternehmen verlassen haben. The common law of agency does not provide for corporate forgetfulness, schrieb das Bundesberufungsgericht für den siebten US-Bezirk in seinem Urteil vom 27. Juli 2010 im Fall Prime Eagle Group Limited v. Steel Dynamics, Inc., Az. 09-1663.
In einer fast humoristischen Art und Weise begründet der Court of Appeal for the Seventh Circuit seine Entscheidung. Eine Gesellschaft agiert weiterhin als Einheit, auch wenn sich der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung ändert. Dies sei vergleichbar mit den United States of America, die auf der Grundlage von Gesetzestexten aus dem Jahre 1788 und 1791 weiterhin als Einheit fortbesteht, auch wenn George Washington nicht mehr das Amt des Präsidenten bekleidet. Eine Art selektive gesellschaftliche Amnesie gäbe es nicht.
CK - Washington. Neueste Entscheidungen
Erste Instanz: einstweilige Verfgg gg. Einwanderungsgesetz v. Arizona, U.S. v. Arizona, DC AZ 28 JUL 2010, PDF
Umgehung des Vertriebsvertrags, Universal Electric Products Co v. Emerson Electric Co., 6th Cir. 28 JUL 2010, PDF
GKM - Washington. Die deutsche Wiedervereinigung ist zwar schon 20 Jahre her, doch die Wirren der Teilung wirken noch nach - auch in ausländischen Gerichtsurteilen: Das Bundesberufungsgericht des Zweiten US-Bezirks in New York City entschied im Fall Mortimer Off Shore Services Ltd. v. The Federal Republic of Germany, Az. 08-1783, über die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil.
Der Kläger hatte in der ersten Instanz die Bundesrepublik auf Zahlung aus Inhaberschuldverschreibungen, Bonds, die im Jahr 1928 von preussischen Provinzbanken ausgestellt worden waren, verklagt. Die Banken befanden sich zum einen Teil auf späterem ostdeutschen, zum anderen auf späteren westdeutschen Territorium.
Für die Schuldverschreibungen hatte der Staat Preußen gebürgt; ein Klageanspruch gegen die Bundesrepublik war daher nur mit einer Rechtsnachfolge zu begründen. Das Gericht unterschied daher für die weitere Prüfung zwischen den west- und ostdeutschen Schuldverschreibungen.
Im Ergebnis ging der Kläger leer aus - im Hinblick auf die westdeutschen Schuldverschreibungen aus materiellen Gründen; im Hinblick auf die ostdeutschen Schuldverschreibungen sei die Klage jedoch schon nicht zulässig: Die Bundesrepublik genieße insoweit Immunität und hiervon bestünde, anders als bei den westdeutschen Schuldverschreibungen, auch keine Ausnahme.
Souveräne Staaten genießen nach völkerrechtlichen Grundsätzen, national umgesetzt im Foreign Sovereign Immunities Act, Immunität. Hiervon besteht nach 28 USC §1605(a)(2) in den Fällen, in denen ein Staat nicht hoheitlich, sondern privatrechtlich tätig wird, eine Ausnahme.
Diese sogenannte Commercial Activity Exception beschreibt drei Sachverhaltsalternativen, die zu einer Ausnahme von der Staatenimmunität führen können. Nach der hier einschlägigen Alternative, muss die Klage auf einem privatwirtschaftlichen Handeln des fremden Staates beruhen, das innerhalb der USA Wirkung entfaltet. Da unstreitig war, dass die behaupteten Handlungen außerhalb der USA stattgefunden und in den USA Wirkung entfaltet hatten, war nur noch festzustellen, ob diese Handlungen in Zusammenhang mit privatwirtschaftlichem Tätigwerden der Bundesrepublik standen.
Aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (AuslWBG) hatte zunächst das damalige Westdeutschland die Haftung für bestimmte Fremdwährungsschuldverschreibungen übernommen. Hierzu zählten auch die in Frage kommenden Bonds. Mit dem Einigungsvertrag übernahm dann die heutige BRD die Verbindlichkeiten des früheren Westdeutschlands. Das Gericht entschied, dass es sich bei dieser vertraglichen Übernahme der die Inhaberschuldverschreibungen enthaltenden Verbindlichkeiten Westdeutschlands um eine Commercial Activity handelte. Damit sei die BRD gegen eine auf die westdeutschen Bonds gestützte Klage nicht immun.
Anders sah es hingegen bei den ostdeutschen Schuldverschreibungen aus: Im Unterschied zu Westdeutschland, hatte Ostdeutschland die Haftung für die Schuldverschreibungen nicht übernommen. Das Gericht führte aus, dass zwar grundsätzlich auch eine Rechtsnachfolge nach völkerrechtlichen Prinzipien, das heisst insbesondere ohne entsprechenden Vertrag, in Betracht komme.
Aber selbst, wenn zunächst Ostdeutschland als Folgestaat Preußens und später die BRD als Nachfolgerin Ostdeutschalands für die Verbindlichkeiten Preußens auf Grund völkerrechtlicher Prinzipien einstehen müsste, so wäre dies eine automatische, und keine durch eine Commercial Activity begründete Rechtsnachfolge. Dafür, dass die Bundesrepublik etwa durch völkerrechtlichen Vertrag die Haftung übernommen habe, blieb der Kläger beweispflichtig.
CK - Washington. Amerikanisches Wirtschafts-, Prozess- und Staatsrecht:
GF-Kenntnis ist Unternehmenskenntnis = zurechenbar, Prime Eagle Group v. Steel Dynamics, 7th Cir. 27 JUL 2010, http://bit .ly /bATAvY
Geschäftsgeheimnisschutz, NDA, einstweilige Verfügung, Bimbo Bakeries USA v. Chris Botticella, 3rd Cir. 27 JUL 2010, http://bit .ly /9qKdzI
Alien Tort Statute: US-Gericht für Mord in Israel unzuständig, Amergi v. Palestinian Authority, 11th Cir. 27 JUL 2010, http://bit .ly /9k9jRO
CK - Washington. Der Staat gibt vertraulichste Daten preis und erlaubt anderen, sie zu erwerben. Dann stellt er die Wiederveröffentlichung unter Strafe. Ein Gericht bezeichnet das Gesetz als verfassungswidrig.
Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirkes erörterte in einer komplizierten Urteilsbegründung die Bestätigung und Teilaufhebung der Entscheidung. Das Untergericht kann die Injunction in Sachen Ostergren v. Cuccinelle, Az. 09-1723, noch ausdehnen.
Bei den Daten handelt es sich um Grundbuchdaten, die die Kreise des Staates Virginia in elektronische Datenbanken einbringen mussten. Auf vielen Auszügen befinden sich Social Security-Nummern der Übertragungsbeteiligten. Sie gelten als höchst vertraulich; ihre Kenntnis vereinfacht Betrug in zahlreicher Manier.
Die Klägerin wandte sich gegen das Gesetz, weil sie stärkeren Datenschutz fordert und deshalb musterhaft öffentliche, datenpreisgebende Urkunden ins Internet stellt. Ihre Wiederveröffentlichung hat bereits zu Missbrauch geführt, der ihr Begehr unterstreicht. Das Berufungsgericht gab dem Untergericht auch auf, die verfassungsrechtliche Frage der Meinungs- und Petitionsfreiheiten zu prüfen.
Neueste Entscheidungen
Staatenimmunität, Schuldverschreibungen, Mortimer Off Shore Servs. v. Fed. Republic of Germany, 2nd Cir. 26. JUL 2010, http://bit .ly /dz8xH3
Wiederveröffentlichung staatlicher Datenpreisgaben erlaubt, Ostergren v. Cuccinelli, 4th Cir. 26 JUL 2010, http://bit .ly /8ZJazs
CK - Washington. Wenn sie 80 Jahre Presserechtsprechung auf den Kopf stellen muss, tut sie das halt, erklärte die Richterin am Freitag, den 23. Juli 2010, im Streit um die Öffentlichkeit der Gerichtsakten. Der presserechtliche Streit ist ein Nebenschauplatz im Prozess zwischen einer Kanzlei mit Zweigstellen im In- und Ausland und einer Mandantin um Honorare. Der Nebenschauplatz ist rechtlich interessanter.
Die Presse kann wie jeder Bürger die Gerichtsakten einsehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man ausländischen Journalisten oft erst erklären muss.
Wenn die Prozessparteien bestimmte Unterlagen geheim behandelt wissen wollen, müssen sie den Wunsch begründen. In diesem Fall betrifft der Geheimhaltungswunsch anscheinend ein Bundesministerium sowie bestimmte Entwicklungen zwischen den Prozessparteien.
Die Richterin verbot dem National Law Journal die vollständige Berichterstattung. Skandalös wirkt, dass die Richterin sich über 80 Jahre Rechtsprechung zum ersten Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung der USA hinweg setzt - oder jedenfalls dazu Bereitschaft verkündete. Die Einzelheiten erfährt die Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht, solange die Verbotsverfügung Bestand behält, erklärt das National Law Journal am 26. Juli 2010.
Nachtrag: Die Verfügung wurde am 30. Juli 2010 aufgehoben.
CK - Washington. Ein Urheberrecht hatten die Erfinder eines Schnullerhalters eingetragen, bevor sie es einen Konzern vertrieben ließen, der dann ein eigenes Modell entwickelte und die Erfinder leer ausgehen ließ. Sie verklagten den Konzern wegen Urheberrechtsverletzung und verloren.
Beide Halter halten Schnuller mit einem bunten Band und einem Plastikbärchen. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks entschied am 22. Juli 2010 in Sachen Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc. , Az. 08-17021, gegen die Erfinder. Die funktionalen Elemente, der Mangel an Originalität und die unterschiedliche Aufmachung schließen eine Copyright-Verletzung aus.
Die ausführliche Urteilsbegründung stellt eine lehrreiche Erörterung der Grundsätze des Urheberrechtsschutzes in den USA für nützliche Werke dar.
In diesem Fall war die Entscheidung der Erfinder zugunsten der Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC, nicht falsch, doch wären ein vertraglicher Flankenschutz nach Trade Secret-Recht und ein Wettbewerbsverbot sicherlich sinnvoll gewesen.
CK - Washington. Kartell in Autorennen? Schnullerhalterschutz im Urheberrecht?
Wettbewerb unter Autorennenzulieferern, Race Tires America Inc v. Hoosier Racing Tire Corp., 3rd Cir. 23 JUL 2010, PDF
Eingetragenes Urheberrecht für Schnullerhalter, Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc., 11th Cir. 22 JUL 2010, PDF
CK - Washington. Die Allgemeinheit darf mitmischen, wenn der Staat Gesetze oder Verordnungen erlässt. Das gilt auch bei der Festlegung einer Steuer nach dem Children's Health Insurance Program Reauthorization Act of 2009, den das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau im Schatzamt steuerlich umsetzt.
Am 22. Juli 2010 verkündete es nicht nur die neuen Steuern, sondern auch die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit.
Diese setzen sich mit der Verwendung von Zigarettenpapier mit Hanf ebenso wie der gewünschten Trennung von Zigarren und Zigarillos auseinander. Die Verkündung erfolgte im Federal Register, Bd. 75, Heft 140, S. 42605.
CK - Washington. Neueste Entscheidungen
Bratz besiegt Barbie im Markenrecht, MGA Entertainment, Inc. v. Mattel, Inc., 9th Cir. 22 JUL 2010, PDF
Gattenmord, Schuss auf Richter, Nachlassanspruch auf Pension, Mack v. Kuckenmeister, 9th Cir. 22 JUL 2010, http://bit.ly/aBEhHC
Subunternehmervertrag und Vertragsstrafe, John T. Jones Construction v Hoot General Construction, 8th Cir. 22 JUL 2010, PDF
Schiffer gewinnt US-Hafenarbeiter nach Unfall, Dow v. Oldendorff Carriers GmbH&Co., 5th Cir. 22 JUL 2010, PDF
Richter als Investor voreingenommen, abgelehnt, In Re: Deepwater Horizon, 5th Cir 22 JUL 2010, PDF
CK - Washington. Wertvolles aus den Obergerichten der USA
Zediertes Wettbewerbsverbot, 25 J. Laufzeit, Prym Consumer USA, Inc. v. Rhode Island Textile Co., 4th Cir. 21 JUL 2010, PDF
Markenverwendung im Verkehr, schwache Marke, Verwässerung, Sensient Technologies v SensoryEffects Flavor, 8th Cir 2010, PDF
Schiedsverfahren, evidente Missachtung des Rechts, Medicine Shoppe Intnl. v. Turner Investments, 8th Cir 21 JUL 2010, PDF
Rücktritt vom Braulizenzvertrag vor Braubeginn wg Hygiene, India Brewing v. Miller Brewing, 7th Cir 21 JUL 2010, PDF
2 schlimme Bilder im Amts-PC, Lüge, Pflegling auf Motorrad: entlassen. Mancini v. Dept of VA, CAFC 21 JUL 2010, PDF
KB - Washington. Nicht jedes Urteil ausländischer Gerichte wird ohne weiteres in den USA anerkannt. Hierzu müssen vielmehr einige Voraussetzungen erfüllt werden, die das Bundesberufungsgericht für den Zweiten US-Bezirk in seinem Urteil vom 19. Juli 2010 im Fall Tropp v. Corporation of Lloyd's, Az. 08-2332, beispielhaft darstellt.
Die Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung entstammen dem Recht der Einzelstaaten, nicht des Bundes. Das Recht des Staates New York sieht eine Anerkennung gemäß § 5032 New York Civil Practice Law and Rules nur für diejenigen ausländischen Urteile vor, die final, conclusive und enforceable sind.
Ein Urteil ist nicht conclusive, wenn es aus einer Rechtsordnung hervorgegangen ist, welches die Objektivität der Gerichte missen lässt oder nicht den einem ordentlichen Gerichtsverfahren immanenten Anforderungen gerecht wird. Es ist aber auch dann nicht conclusive und wird mithin nicht anerkannt, wenn der Klagegegenstand, der dem Urteil zugrunde liegt, der öffentlichen Ordnung des Staates New York widerspricht.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit befand, dass ein englisches Versäumnisurteil anzuerkennen ist, da die Voraussetzungen durch das englische Rechtssystem unstreitig erfüllt werden und dieses auch nicht die öffentliche Ordnung des Staates New York verletzt. Der Kläger behauptete, dass das englische Gericht ein Urteil früh im Verfahren durch summary Judgment fällte, ohne dem Beklagten die Chance einzuräumen, seinen Betrugsanspruch geltend zu machen oder den vom Kläger begehrten Geldbetrag anzufechten.
CK - Washington. Die Öffentlichkeit soll dem Postaufsichtsausschuss mitteilen, was sie vom Vertrag der Post über neue Dienstleistungen hält. Ist der Global Expedited Package Services 2-Leistungsplan mit dem Gesetz vereinbar? Die Postal Regulatory Commission verkündete den Vertrag und ihre Aufforderung im Federal Register, Bd. 75, Heft 138, S. 42171 am 20. Juli 2010.
CK - Washington. Neueste Entscheidungen
Staat darf Führerscheindatenbank verkaufen, Taylor v. Acxiom Corp., 5th Cir. 19 JUL 2010, PDF
Kosten schrecken Wahlunterstützung ab: Redefreiheit? Brandt, Jr. v. Village, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF
Wirksame Gerichtsstandsklausel, S.K.I. Beer Corp. v. Baltika Brewery, 2nd Cir. 20. JUL 2010, PDF
Webdesign-Outsourcing als Diskriminierung, Tehan v. Sacred Heart University, 2nd Cir. 20 JUL 2010, PDF
Rassistischer Kundenwunsch diskriminierend, haftungsauslösend, Chaney v. Plainfield HealthCare, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF
Aufenthaltsrecht bei fehlerhafte Ehe, Abschiebungsprüfung, Surganova v. Mukasey, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

