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HJa - Washington. Das Regionalbüro Nordamerika der Friedrich-Naumann-Stiftung unter Leitung von Claus Gramckow lud am 15. Mai 2012 zu einem Luncheon mit Dr. Wolfgang Gerhardt, MdB für die FDP und Vorsitzender der Naumann-Stiftung. Thema des interessanten Nachmittags war The United States and Europe - Indispensable Partners? aus der Reihe des Transatlantischen Dialogs.
Der Fokus der Veranstaltung lag aber vor allem auf der europäischen Ebene. Dr. Gerhardt erklärte, wie sich ihm die Euro-Krise darstellt und welche Rolle Deutschland darin einnahm. Besonders für Juristen interessant waren die Anklänge der Folgen, die Griechenland erwarten würden, wenn es den Bedingungen der Hilfszahlungen nicht zustimmen wird.
Es wurden drei Szenarien eröffnet, die zum Teil kaum durch das EU-Recht geregelt werden: Griechenland könnte die Bedingungen der Gläubiger und der EU akzeptieren; Griechenland könnte freiwillig aus der Union austreten; Griechenland könnte aus der Union austreten und nach einer Erholungsphase wieder eintreten.
Dr. Gerhardt sprach sich für ein Verbleiben von Griechenland in Währungsunion aus und stellte akzentuiert dar, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen sich zum europäischen Gedanken bekennen würde.
CK - Washington. Im Fach Civil Procedure lernt der amerikanische Jurastudent das Zivilprozessrecht, meist im ersten Jahr des Fachstudiums. Der Begriff Notice Pleading schwirrt ihm um die Ohren, doch auch viel mehr, und das Notice Pleading wird ihm erst zum verständlichen Begriff, wenn er einmal als Anwalt, und dann zufällig forensisch, praktiziert.
Auf einfache Nenner bringt das Notice Pleading das Bundesgericht der Bundeshauptstadt am 11. Mai 2012 im Fall eines sich selbst vertretenden Klägers, dessen Klageschrift so unverständlich ist, dass weder die Richterin noch die Beklagte erkennen kann, worum es geht. Das Gericht erklärt im Urteil Davis Smith v. The NBC New Univision den Zweck der Klageschrift nach amerikanischem Bundesrecht und weist die Klage ab:
Rule 8(a) of the Federal Rules of Civil Procedure requires that a complaint contain a short and plain statement of the grounds upon which the court's jurisdiction depends, a short and plain statement of the claim showing that the pleader is entitled to relief, and a demand for judgment for the relief the pleader seeks. Fed. R. Civ. P. 8(a). The purpose of the minimum standard of Rule 8 is to give fair notice to the defendants of the claim being asserted, sufficient to prepare a responsive answer, to prepare an adequate defense and to determine whether the doctrine of res judicata applies.
Das Bundesverbraucherschutzamt in der Hauptstadt Washington, DC, hat MySpace deswegen untersucht und einen Vergleich wegen unlauterer Verletzung des Bundesverbraucherschutzrechts der USA erarbeitet. Der Vergleich steht nach dem Administrative Procedure Act noch unter dem Vorbehalt der Kommentierung durch die Öffentlichkeit.
Damit die Öffentlichkeit den Vergleich versteht, hat die Federal Trade Commission am 14. Mai 2012 eine Analyse unter dem Titel Myspace, LLC; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment; FTC File No. 102 3058 im Bundesanzeiger der USA veröffentlicht, Band 77, Heft 93, S. 28288. Verbunden hat sie damit detaillierte Anweisungen für das Online-Einreichen der Anmerkungen bis zum 8. Juni 2012.
CK - Washington. Gewerkschaften will Starbucks nicht. Deshalb trifft das Café vor Gericht auf die Bundesgewerkschaftsaufsicht. Das Personal darf nur einen Pro-Union-Knopf an der Uniform tragen. Wer nicht mitmacht, wird entlassen.
Den Streit mit dem Bundesamt National Labor Relations Board gewinnen vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 10. Mai 2012 beide Seiten.
Im Urteil NLRB v. Starbucks Corporation erklärt das Gericht ausführlich, dass die Knopfpolitik im uniformierten Unternehmen gerechtfertigt ist, während die Entlassungen von Gewerkschaftbefürwortern fragwürdig sind.
CK - Washington. Heute einen Bericht von morgen zitiert:
Remedy of Last Resort: Non GrataDarf man das? Muss man das?
Am Ort des Berichterstatters ist es morgen, hier heute. Das dürfte also in Ordnung sein. Verwirrt es die Leser? Soll man auf sie Rücksicht nehmen?
Wann darf man es sicherlich nicht? Wenn eine Nachricht mit eineŕ Sperre eintrifft, die man vertraglich oder als feste Übung respektieren muss. Das war beispielsweise so, als Obama das Osama-Ende verkündete.
Man wusste mehr als eine Stunde vor der Presseerklärung Obamas Bescheid. Aber man ging mit dem Wissen nicht hausieren, sondern wartete, bis ein Kongressarbeiter mit der Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit ging.
Entsprechende Vereinbarungen mit Google könne die NSA weder bestätigen noch leugnen. Die Klage des Electronic Privacy Information Center gewann die NSA, und das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt bestätigte die Entscheidung mit ausführlicher Begründung am 11. Mai 2012 im Fall EPIC v. NSA.
CK - Washington. Handelt ein Rechtsanwalt gleichzeitig als Geschäftsherr und Anwalt, handelt er sich Ärger ein, auch wenn er Superman retten will. Im Fall In re: Pacific Pictures Corporation geht es um geheime Dokumente zum Vorwurf, dass der Anwalt die geistigen Eigentumsrechte an Superman rechtswidrig aus den Klauen ihrer Rechteverwerter DC Comics befreien wollte.
Im detaillierten Urteil vom 10. Mai 2012 geht es dabei um die Frage, ob vom Anwalt an den Staat im Rahmen einer Strafuntersuchung herausgegebene Dokumente vom Anwaltsgeheimnis umfasst bleiben oder im Verhältnis zu Dritten nicht mehr vom Attorney-Client Privilege
Auf die Doppelrolle des Anwalts braucht das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco nicht einzugehen. Es stellt zwar fest, dass die Rolle schwere Bedenken hervorruft. Jedoch sollen diese Bedenken nicht bedeuten, dass sie im Superman-Fall Zweifel am standesrechtlichen Verhalten des Anwalts rechtfertigen.
Abmahnungen sind in den USA weniger üblich als anderenorts, weil sie dem Abmahnenden keinen Kostenvorteil bieten. Deshalb setzen sich Gerichte auch seltener damit auseinander. Ein Hersteller mahnte nach Trade Dress und Design Patent-Recht einen ehemaligen Kunden ab, der sich von einem Wettbewerber seine Ware herstellen ließ.
Am 8. Mai 2012 erklärte der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit mit einem am 9. Mai korrigierten Urteil detailliert, dass und warum der Juryspruch ebenso wie das den von der Jury zugemessenen Schadensersatzbetrag verdreifachenden Urteil des Untergerichts rechtmäßig sind. Als Schadensmaß hält das Gericht den Gewinn des Schädigers für einen vertretbaren Ansatz.
HJa - Washington. - Manche amerikanischen Richter lockern sich - ähnlich ihren deutschen Kollegen - ihren Alltag durch blumig formulierte Urteile auf, mit allerlei Analogien und Referenzen auf den Sachverhalt. Da werden Vertragsklauseln schon mal aus dem Grab geholt, wie das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk im Fall Western World Insurance Co. v. Markel American Insurance Co. in seinem Urteil vom 8. Mai 2012 bewies.
Ein Mitarbeiter eines Haunted House tappte, um die Atmosphäre nicht zu stören, im Dunkeln und fiel dabei in einen Fahrstuhlschacht. Sein Arbeitgeber war gegen solche Ereignisse doppelt bei den Prozessparteien versichert. Doch Markel sträubte sich, ihren Teil an der Schadenssumme zu übernehmen - sie hätte schließlich eine Klausel im Vertrag, die einen Versicherungsschutz als verwirkt ansah, sobald eine andere Versicherung den gleichen Schadensfall abdecken würde.
In dem lesenswerten Urteil, das sicherlich nicht unerheblich von der Serie The Walking Dead beeinflusst war, wurde jedoch auf eine andere Klausel verwiesen, die bei Eintritt eines Schadensfalls, der von zwei Policen abgedeckt wird, eine Kostenteilung vorsieht. Die Reasonable Expectation Doctrine würde in diesem Fall dazu führen, dass der Kunde wohl keine Versicherung abgeschlossen hätte, die durch einen anderen Versicherungsschutz entfällt. Mit dieser verbindlichen Vertragsauslegung ging der Fall an das Untergericht zurück.
Im Fall Carter Hargrave v. Chief Asian, LLC hatte der Kläger sich das Ergebnis seinen eigenen Beweisen zuzuschreiben. Er hatte sie seiner Klage beigefügt. Da die Beklagten sich nicht verteidigten, hatte er mit einem Versäumnisurteil gerechnet.
Wenn dem Gericht Beweise vorliegen, darf es sie auch zusammen mit der Klageschrift verwerten, erklärte der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit am 7. Mai 2012. Hier waren die Beweise nur dazu geeignet, die Klage wegen Markenverletzung nach 15 USC §1125(d) oder Cybersquatting nach 15 USC §1125(d) bereits als unschlüssig zu werten.


