Cookie im Synallagma: Verbraucherdatenschutz
CK • Washington. Ein altes Videoverleihdatenschutzgesetz ist auf Videodienste im Internet anwendbar, aber gilt es auch, wenn weder Kauf noch Leihe stattfinden? Das Bundesberufungsgericht des Siebten Bezirks der USA in Chicago nahm diese Frage im Fall Gardner v. Me-TV National Ltd. Partnership am 28. März 2025 unter die Lupe und bejahte sie.
Das Gesetz stellt neben Kauf und Leihe das Abonnement, und das Gericht erfordert dafür einen Leistungsaustausch. Dieser liege vor, weil Besucher der beklagten Filmwebseite mindestens ihre IP-Anschrift preisgeben und normalerweise einen Cookie akzeptieren müssen. Damit erhält der Anbieter geldwerte Daten, deren Wert den eines Kauf- oder Mietpreis übersteigen kann, weil diese Daten für kundenspezifische Werbung genutzt werden.
Das Gesetz stellt neben Kauf und Leihe das Abonnement, und das Gericht erfordert dafür einen Leistungsaustausch. Dieser liege vor, weil Besucher der beklagten Filmwebseite mindestens ihre IP-Anschrift preisgeben und normalerweise einen Cookie akzeptieren müssen. Damit erhält der Anbieter geldwerte Daten, deren Wert den eines Kauf- oder Mietpreis übersteigen kann, weil diese Daten für kundenspezifische Werbung genutzt werden.