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Dienstag, den 17. Juni 2003

Steuer-Identifikationsnummer jetzt auch online  

JN - Washington.   U.S.-amerikanische Unternehmen können nunmehr auch online eine Steuer-Identifikationsnummer (Employer Identification Number - EIN) erhalten. Dies kommt auch deutschen Gründern zugute.

Wie die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) am 13. Juni 2003 in einer Presseerklärung bekannt gab, kann der Nutzer nach der elektronischen Anmeldung auf ihrer Webseite eine sofort nutzbare EIN erhalten.

Die Nummer ist von großer Bedeutung, um beispielsweise Bankkonten zu eröffnen, Steuer- und Gehaltszahlungen vorzunehmen oder Beteiligungen an US-Gesellschaften zu halten. Erforderlich ist sie u.a. für Gesellschaften, Einzelkaufleute, Partnerschaften und Treuhandgesellschaften.

Bislang konnte die Nummer lediglich schriftlich mittels des Formulars SS-4 per Telefax, Post oder telefonisch angefordert werden, was regelmässig zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen konnte. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Anmeldung ist ein Firmensitz in den Vereinigten Staaten.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.