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Freitag, den 05. Dez. 2003

Zweithöchstes Gericht der USA bestätigt Nummernregel  

CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk hat gestern den Antrag der United States Telecom Association abgelehnt, die Verordnung über die Übertragbarkeit von Mobilphone-Nummern aufzuheben. Die Cellular Telecommunications and Internet Association begrüsste die Entscheidung. Die Verordnung gestattet seit dem 24. November 2003 Kunden den Beibehalt der Netznummer bei Abschluss eines Mobilphone-Vertrages. Vorgeschichte hier. Eine Begründung ist noch nicht veröffentlicht.


Freitag, den 05. Dez. 2003

Fristablauf droht für 11. September Ansprüche  

CK - Washington.   Am 22. Dezember 2003 endet die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach den Sondergesetz des Bundes für Opfer und Hinterbliebene der Opfer der Anschläge des 11. September 2001. Bis Mitternacht am letzten Tag bleiben die Meldestellen geöffnet, unter anderem für Washington: 1616 N. Fort Myer Drive, 12th Floor, Arlington, VA. Internet- und Telefonauskunft (1 888 714 33 85) werden ebenfalls bis zum Schluss erteilt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.