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Freitag, den 11. Juni 2004

Vertragsstrafe im siebten Bezirk  

CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied eine der im nachfolgend beschriebenen Fall EPC v. Illinois Fuel ähnliche Rechtsfrage im Fall XCO International, Inc. v. Pacific Scientific Co., Az. 03-1683, am 25. Mai 2004. Im Gegensatz zu EPC, der bei einer Bezugslosigkeit der Vertragsstrafe diese als verbotene Penalty Clause ansieht und daher nicht durchsetzt, sieht das Gericht in XCO sie dann als zulässige Liquidated Damages an, wenn sie beim konkreten Sachverhalt der Höhe nach einen Bezug zur Bedeutung der Vertragsverletzung besitzt. Im kontinentaleuropäischen Recht würde dies etwa ein Erfordernis der Verhältnismäßigkeit bedeuten.

Die Begründung spricht unter anderem von der mysteriösen Herkunft des Verbotes einer Penalty Clause im Common Law und erörtert die Vorteile einer Vertragsstrafe für Parteien und Gerichte. Sie vergleicht ihre Rechtsnatur mit einem Vergleich ex ante. Da Vergleiche rechtspolitisch wünschenswert sind, sollten Gerichte liquidated damages-Klauseln möglichst durchsetzen, schreibt Richter Posner.


Freitag, den 11. Juni 2004

Vertragsstrafe ohne Schadensbezug  

Overview
Penalty or
Liqu. Damages
CK - Washington.   Die Beratungsfirma Energy Plus Consulting verklagte die Illinois Fuel Company und andere auf Zahlung einer Vertragsstrafe von $720.000 wegen Verstreichenlassens einer Option zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von Kohleschürfrechten.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks bestätigte am 9. Juni 2004 die Klagabweisung der ersten Instanz unter Verweis auf das Recht von Illinois, welches zwischen zulässigen Liquidated Damages und der verbotenen Penalty unterscheidet. In diesem Fall erkannte es auf eine Penalty, denn der Vertragsklausel fehlte der Höhe nach jeder Bezug zur Bedeutung der sie auslösenden Vertragsverletzung. Der Zweck, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Maßstab für nicht konkret einschätzbare Schäden aus einem Vertragsbruch festzulegen, wurde verfehlt. Dies machte auch eine nach einem ersten Optionsverfall vereinbarte Optionsverlängerung zum Preis von $50.000 deutlich. Mit diesem Preis hatten die Parteien zu verstehen gegeben, wie sie den Wert des Vertragsbruches einschätzten. Ein anderer Nexus zwischen dem Vertragsstrafenbetrag und der Bedeutung einer Vertragsverletzung war nicht erkennbar.

Liquidated Damages und Penalty Clauses wurden hier und im TransBlawg-Übersetzungs-Blog in verschiedenen Zusammenhängen mehrfach erörtert. Vertragsstrafen besitzen in den USA dieselbe wirtschaftliche Bedeutung wie in Europa, aber unterliegen hier besonderen Anforderungen, denen Klauseln europäischer Art oft nicht entsprechen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.