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Dienstag, den 28. Sept. 2004

Degussa im Dritten Reich  

MS - Washington.   Die Studie "Von der Zusammenarbeit zur Mittäterschaft - Die Degussa im Dritten Reich" ist im September 2004 zeitgleich auf dem deutschen und dem us-amerikanischen Büchermarkt erschienen. Der Autor Peter Hayes ist Professor für Geschichte und Deutsch an der Northwestern University in Illinois, USA. Er schildert die Rolle der Degussa AG, die unter anderem für das Dritte Reich das Pestizid "Zyklon B" produziert und vertrieben sowie Zahngold verarbeitet hatte. Die Studie basiert auf umfangreichen Dokumenten, welche dem Autor aus dem Firmenarchiv zur Verfügung gestellt wurden. Dem hierdurch aufkeimenden Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens wird dadurch entgegengetreten, dass sich die Arbeit durch ihre Sachlichkeit auszeichnet und zahlreiche betriebswirtschaftliche Daten im umfangreichen Anhang veröffentlicht werden.


Dienstag, den 28. Sept. 2004

Etatplanung  

CK - Washington.   Bis zum 8. Oktober hofft der Senat unter der Leitung des Senators Frist die Etatgesetze, die Ende September stehen sollten, abzuschließen. Erfahrungsgemäß dauert die Abstimmung mit dem Haus meist einige weitere Tage oder Wochen. Von den Etatgesetzen hat der Senat bisher 5 abgeschlossen, das Haus bereits 12 von 13 Entwürfen. Eine der wichtigsten Regelungen betrifft das WTO-Ausfuhrsteuerrabattverfahren zur Vermeidung weiterer EU-Sanktionen.

Die Etatgesetze enthalten oft Überraschungen, die erst in den letzten Verhandlungen nachgeschoben werden, und deren sich die Mehrheit der Abgeordneten gar nicht bewusst ist. In diese Gesetze werden auch unverbundene Themen eingearbeitet, die selbständig keine Chance haben.

Da dieser Feinschliff der Gesetze in Marathonsitzungen unter dem Druck von Wahl- und Feiertagsterminen erfolgt, sind sogar die direkt beteiligten Verhandlungsführer von Senat und Haus gelegentlich überrascht, wenn sie nach einigen Tagen zum ersten Mal das Gesamtwerk sehen oder -, was realistischer ist -, von Vertretern Betroffener oder der Presse über konkrete Regelungen erfahren.


Dienstag, den 28. Sept. 2004

Ausweisungsausnahmen  

CK - Washington.   Das Bundesjustizministerium verkündet im heutigen Bundesanzeiger, Band 69, Nummer 187, Seiten 57826-57835, die Ausnahmevorordnung zur Ausweisungsregelung für Ausländer mit Daueraufenthaltsberechtigung in den Vereinigten Staaten. Straffällige Daueraufenthaltsberechtigte sind nach geltendem Recht auszuweisen. Eine Ausnahme gilt nun für solche Personen, denen vor dem 1. April 1997 Straftaten zur Last gelegt wurden, und bei denen die Strafzumessung nicht durch Verurteilung, sondern nach Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft oder einem Verzicht auf das Bestreiten der behaupteten Straftat nach dem nolo contendere-Grundsatz erfolgte.

Die Verordnung in 8 CFR Teile 1003, 1212, 1240, lässt die Ausnahme nicht für im Strafprozess Verurteilte gelten sowie für Personen, die die Vereinigten Staaten bereits verlassen haben. Damit ist die Wiedereinsetzung Letzterer ausgeschlossen, gleich aus welchen Gründen sie das Land verlassen mussten. In seiner Begründung der Verordnung weist das Justizministerium Bedenken aus der Öffentlichkeit gegen die kurze 180-Tagesfrist zum Einreichen von Ausnahmeanträgen zurück.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.