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Mittwoch, den 15. Dez. 2004

Geico v. Google

 
CK - Washington   (Mitten in die spannende Installation von Debian Sarge auf einem 1995 IBM Butterfly 701C mit 75MHz platzt diese Nachricht hinein:) Im Verfahren Geico v. Google hat soeben Richterin Brinkema in Alexandria am Gericht mit dem Rocket Docket entschieden, dem Versicherer keinen Schutz gegen die Werbeeinblendungen Googles zu gewähren, die nach Auffassung der Klägerin ihre Kunden zur Konkurrenz senden. Auf den ersten Blick hat die Richterin damit anders als ihre Kollegen in Europa entschieden. (Nachtrag folgt nach abgeschlossener Installation und Verfügbarkeit weiterer Informationen.)

Nachtrag: Anscheinend ist die Klage nicht vollständig abgewiesen worden. Die noch offene Frage betrifft die Verwendung des Firmennamens Geico in den Anzeigen für andere Versicherer, die die Werbung bei Google erwerben. Google hat diese Art der Konkurrenten-Anzeige in der Werbung bereits eingestellt. Der Fall wird in einigen Wochen fortgesetzt, nachdem die Richterin die heutige Entscheidung schriftlich begründet haben wird.



Blackberry EMail Patent

 
CK - Washington.   Das kleine Blackberry Mobiltelefon mit EMailfunktion ist hier weiter verbreitet als die eher im Markt erschienenen und programmierbaren Modelle von Nokia und Handspring. Dass der Blackberry-Hersteller RIM eine Patentklage verloren hatte, verunsicherte die Kundschaft. In der Berufung hat das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington die Vorentscheidung heute im wesentlichen bestätigt, jedoch in einem Punkt zur neuen Prüfung an das Untergericht zurückverwiesen. Die Entscheidung von 59 Seiten in Sachen NTP, Inc. v. Research in Motion, Ltd/., Az. 03-1616, ist auch für technikorientierte Nichtpatentanwälte interessant.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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