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Montag, den 07. Nov. 2005

Kontrolle von Wiederausfuhren  

.   Seit 1985 werden Wiederausfuhren von Produkten und Informationen amerikanischen Ursprungs, die in Produkte und Informationen im Ausland eingegliedert werden, strenger von den amerikanischen Kontrollämtern beobachtet.

Das betrifft regelmäßig auch Wiederausfuhren aus Deutschland, obwohl die USA zu schätzen wissen, welche Anstrengungen die deutschen Gesetz- und Verordnungsgeber unternommen haben, die eigenen Kontrollsysteme auf Vordermann zu bringen, - heute unter der Ägide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ebenso wird anerkannt, dass sich die deutsche Wirtschaft um die Beachtung der deutschen und ausländischen Bestimmungen viel sorgfältiger als vor 10 oder 20 Jahren kümmert.

Dennoch spielt das amerikanische Kontrollsystem für Wiederausfuhren eine weiterhin bedeutsame Rolle, die durch die Sanktionen gegen Unternehmen und Unternehmer unterstrichen wird, vgl. einführend Kochinke, US-amerikanische Exportkontrollen, in Goebel/DGRI, Rechtliche und Ökonomische Rahmenbedingungen der Deutschen EDV-Branche, S. 118 (1989); und Lizenzbestimmungen für Ausfuhren nach US-Recht - Ausfuhrkontrollen für EDV-Produkte, Computer & Recht, Juli 1987, S. 401.

Ob es Vertragsunterlagen über ein Satellitensystem betrifft, die zu einem Schiedsverfahren ins Ausland versandt werden sollen, oder Bauteile für Drohnen - die Ausfuhraufsicht muss mitmachen, sonst kommt der Produkt- und Datenverkehr ins Stocken.

Zum Sanktionensystem gibt es verhältnismäßig wenige Lehrveranstaltungen. Am 14. und 15. November 2005 bietet der Ausfuhrkontroll- und Wirtschaftssanktionenausschuss der Abteilung Internationales Recht der Amerikanischen Anwaltsvereinigung ABA ein Programm unter dem Titel National Institute on Economic Sanctions in Washington an.

Das Practising Law Institute veranstaltet seit 20 Jahren eine sehr empfehlenswerte Serie namens Coping with U.S. Export Controls. Dieses Jahr findet die Tagung am 5. und 6. Dezember 2005 ebenfalls in Washington statt.

Eine umfassende Darstellung des neuesten Sanktionrechts der Vereinigten Staaten hat Benjamin Flowe kürzlich im International Quartely unter dem Titel Compliance with U.S. Reexport Controls, Trade Sanctions, and Export Controls 2005, Band 17, Nr. 4, S. 553, Oktober 2005 veröffentlicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.