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Sonntag, den 25. Juni 2006

Das Ding erklärt sich selbst  

.   Res Ipsa Loquitur - dieses Prinzip lernt der amerikanische Jurist im ersten Semester im Fach Torts, dem Recht der unerlaubten Handlung. Wenn sich ein Reifen vom Lastwagen löst und in die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Fahrzeugs fliegt, dann spricht das Ding für sich selbst: Die Haftung liegt bei dem, der zuletzt für es verantwortlich war.

Diesen Grundsatz erörtert das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks ausführlich im Fall Christine Maroules v. Jumbo, Inc., Az. 04-3248, vom 20. Juni 2008. Der Klägerin gelang es nicht, alle Merkmale des Prinzips nachzuweisen, sodass das Gericht die Klagabweisung bestätigte:
To establish this inference of negligence, the plaintiff must demonstrate: (1) that the injuring instrumentality was within the exclusive management and control of the defendant, and (2) that the accident is of the type that does not ordinarily happen if those who have the management and control exercise proper care.
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Sonntag, den 25. Juni 2006

Urheberschutz für Villen  

.   Die Idee und ihr Ausdruck im Werk sind im Urheberrechtsstreit von der Jury zu prüfen. Gutachter dürfen das Urteil der Zivilgeschworenen nicht vorwegnehmen oder beeinflussen, indem sie vergleichend aussagen, dass ein Werk keine Kopie eines anderen darstelle.

In Sachen The Rottlund Company, Inc. v. Pinnacle Corporation et al., Az. 05-1296, begründete das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks diese Auffassung am 20. Juni 2006 ausführlich. Ein Bauunternehmen verklagte mehrere Wettbewerber, die seine Villa nachahmten. Im Prozess verglich ein Gutachter die Villen unter anderem, indem er die Bauzeichnungen übereinander legte und beschrieb, wie man in der einen oder andere Küche kocht. Er folgerte: There was no copying at all. AaO 6.

Damit betrat er den Bereich der Prüfung, ob die Werke der Beklagten im wesentlichen der Ausgestaltung des urheberrechtlich geschützten Werks der Klägerin entsprechen. Diese Prüfung fällt jedoch im US-Prozess in den Verantwortungsbereich der Geschworenen: [S]imilarity of expression is evaluated using an intrinsic test depending on the response of the ordinary, reasonable person to the forms of expression, siehe Hartman v. Hallmark Cards, Inc., 833 F2d 117, 120 (8th Cir. 1987). Wegen des erheblich prädizierenden Fehlers wurde das klagabweisende Urteil zur Neuverhandlung im Untergericht aufgehoben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.