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Mittwoch, den 28. Juni 2006

Alle Jahre wieder  

.   Nachdem im Senat der Antrag auf Verfassungsänderung gegen Flaggenschmähschmähung scheiterte, bietet sich nun ein Anlass, die Verfassung einer neuen Realität anzupassen. Jederzeit dürfen die einzelstaatlichen Gesetzgeber die Wahlbezirke anpassen, entschied der Oberste Bundesgerichtshof in Washington am 28. Juni 2006. Bisher galt, dass die Bezirke alle zehn Jahre nach der Volkszählung neu geordnet werden.

Dem Supreme Court kann man nicht die zu erwartende Verrohung der politischen Sitten ankreiden. Die Bundesverfassung lässt sich so lesen, selbst wenn bisher lediglich der diskreditierte Tom DeLay sie so verstand. Ansonsten wurde von einer gewissen Zurückhaltung ausgegangen, d.h. dem Zehnjahresturnus.

Nach der Entscheidung League of United Latin American Citizens et al. v. Rick Perry et al., Az. 05-204, 548 US __ (2006), ist damit zu rechnen, dass alle zwei Jahre die Bundeswahlbezirke neu ausgerichtet werden, wo immer eine Partei die Mehrheit im einzelstaatlichen Parlament sowie den Gouverneur stellt. In Texas schaffte DeLay es mit dieser Methode, sechs weitere Republikaner in den Kongress zu senden und seine Macht als Mehrheitsführer zu verfestigen.


Mittwoch, den 28. Juni 2006

Schiedsklausel gegen Subunternehmer  

.   Wenn ein Unternehmen mit einem anderen kontrahiert und von dessen Subunternehmen verklagt wird, kann es die Schiedsklausel aus dem Untervertrag geltend machen? Im Fall Turtle Ridge Media Group, Inc. v. Pacific Bell Directory et al., Az. B180324, entschied ein kalifornisches Berufungsgericht am 21. Juni 2006 unter Anwendung des Bundesschiedsrechts gegen den Subunternehmer und verwies die Parteien an das Schiedsgericht.

Die Klägerin hatte sich bei der Beklagten um einen Auftrag beworben, den diese jedoch einem anderen Unternehmen mit der Maßgabe erteilte, die Klägerin als Subunternehmerin einzusetzen. Beide Verträge enthalten die Schiedsklausel, doch besteht zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein direktes Vertragsverhältnis. Die Klage lautet auf Ansprüche aus Betrug und dem rechtswidrigen Eingriff in Geschäftsbeziehungen. Die Schiedsklausel erfasst alle Streitigkeiten, mithin auch deliktische Ansprüche. Die Klägerin darf sich nach dem equitable Estoppel-Grundsatz nicht gegen die Berufung der Beklagten auf die Schiedsklausel wehren, selbst wenn die Beklagte keine Vertragspartei ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.