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Donnerstag, den 31. Aug. 2006

Meinungsfreiheit im Striplokal  

CE - Washington.   Ein Striplokal fechtet eine Stadtverordnung mit einer no-touching-rule und einer Lizenzregelung für sexuell orientierte Betriebe an. Das Recht auf Meinungsfreiheit des ersten Zusatzes der US-Verfassung sei dadurch verletzt, doch das US-Berufungsgericht des fünften Bezirks war im Fall Fantasy Ranch v. City of Arlington et al., Az. 04-11337, am 2. August 2006 anderer Auffassung.

Eine no-touching-rule verbietet jeglichen körperlichen Kontakt zwischen Angestellten und Kunden im Lokal. Da durch die einfache Regel das Verbot bisher nicht durchgesetzt werden konnte, sollte sie durch Maßnahmen wie festgelegter Bühnenhöhe, Pufferzone, Bodenmarkierungen und Trinkgeldregelungen mit der Verordnung gestärkt werden. So muss das Personal sich an den Abstand zu den Kunden halten. Zudem kann nach der Lizenzregel nach vier Suspendierungen bei Verletzung der no-touching-ruleeine Auflösung des Betriebs erfolgen. Die Verordnung soll das negative Bild auf die Stadt mindern, das durch die mehrmalige Verletzung der no-touching-rule auf sie gefallen war.

Fantasy Ranch jedoch sah seine Rechte auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit verletzt, da die erotische Nachricht des Betriebs nicht mehr übermittelt werden könne und die Verordnung das Geschäft einschränke. Das Berufungsgericht war jedoch der Meinung, dass es bei einem sexuell orientierten Betrieb um den Schutz von Eigeninteressen gehe, nicht aber um die Unterdrückung von Meinungs- oder Ausdrucksfreiheit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.