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Sonntag, den 23. Dez. 2007

Die Jury im deutschen Prozess  

.   Wie würde die Jury den Hamburger Blog-Abmahnfall entscheiden? Würde sie es als reasonable ansehen, dass der Blogger am Sonntag um 9 Uhr aufsteht, um 10 Uhr einen fiesen Fremdeintrag entdeckt, und um 11 Uhr die Anmerkung vom fernen Server entfernt ist?

Oder wie ein Richter entscheiden, dass ein Kommentar, der um 2 Uhr morgens ins Blog gesetzt wird, um 2.01 Uhr zu löschen ist, weil der Blogger wach bleiben muss, da er ein heikles Eisen angefasst hat und mit fiesen Kommentaren rechnen muss?

Würde der gesunde Menschenverstand, auf den bei der amerikanischen Jury gesetzt wird, zu einem anderen Urteil führen?


Sonntag, den 23. Dez. 2007

Hirten der Roboter verurteilt  

.   Das FBI fängt laufend Bot-Herders, die das Internet verunsichernden Roboterhirten, berichtet jedoch nur spärlich über diese Erfolge. Die Infoword-Berichterstattung True Crime: The Botnet Barons ist nach weiteren Recherchen weitaus detaillierter als die amtlichen Meldungen.

Von der vermeidbaren Offenlegung von Kontoverbindungen bis zur Reaktion auf die Sperrung von Forenkonten lässt sich aus diesen locker geschriebenen Erzählungen einiges für die zivil- und strafrechtliche Einschätzung von Praktiken und Risiken im Internet lernen.

Nicht nur die Hirten der Roboter landen im verschlossenen Stall, auch ihre Auftraggeber, beispielsweise Phisher und Rachsüchtige. Für Opfer besteht selten eine realisierbare Aussicht auf Rehabilitierung oder vollständigen Schadensersatz. Deshalb sollte man solche Darstellungen im Interesse der Gefahrenabwehr und -vorbeuge lesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.