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Montag, den 18. Febr. 2008

Ende analoger Drahtlosrufe  

.   Die analoge Drahtloskommunikation verliert heute den Anschluss. Ihr Ende trifft mobile Telefongeräte, Windturbinen, Autorufnotdienste und Gebäudesicherheitssysteme. InfoWorld berichtet von Kundenklagen gegen General Motors wegen des bereits im Januar ausgelaufenen analogen Onstar-Notrufdienstes. Verwirrung herrscht im Lande, weil auch das analoge Fernsehsystem abgeschaltet wird, doch nicht 2008, sondern erst 2009. Für die entsprechenden Verordnungen ist die Federal Communications Commission in Washington verantwortlich.


Montag, den 18. Febr. 2008

Montag, den 18. Febr. 2008

Kosovo und Unabhängigkeit  

.   Seit die USA ihren Bürgerkrieg hinter sich haben, ist ein Kosovo in den USA unvorstellbar. Den später eingeführten Einheitsschwur, Pledge of Alliance, rezitieren Schüler allmorgendlich. Der Glaube an eine Verfassung für eine Nation hält die USA zusammen. Kleiner werden die USA nicht, allenfalls größer.

Vom Budget her dürfte der Irak schon dazugehören. Wo Fremdsprachige im Lande übermächtig werden, zieht man um; wenn deren Probleme dort merkwürdig erscheinen, wie in Arizona oder Florida, trennt man sich nicht, sondern vertraut darauf, dass Distanz einerseits und einzelstaatliche Souveränität andererseits solche Situationen im eigenen Staat nicht zulassen würden.

Was hält denn die Staaten zusammen? Vielleicht die Tatsache, dass jeder Staat sein eigenes Recht besitzt und auf seine eigene Art und Weise entwickelt und spricht. Jeder kocht sein Süppchen nach Omas Geheimrezept: eigenes Vertragsrecht, eigenes Recht der unerlaubten Handlungen, eigenes Versicherungs- und Verkehrsrecht. Die Einheitlichkeit des Bundes wirkt nicht so übermächtig, dass man sich im Streit von ihm trennen müsste, wenn er Unzumutbares fordert. Für die einzelnen Staaten bleibt der Bund trotz allem in wichtigen Dingen eine nette, doch leider teure Randerscheinung. [Unabhaengigkeit, Bund, Bundesstaaten, Einzelstaaten, USA, Gesetzgebung]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.