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Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Urteile: Mittlerer Atlantik  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA für die Mid-Atlantic states um die Bundeshauptstadt Washington, DC erließ heute diese Urteile:
  1. 057731.U - US v. Myers
  2. 071720.U - Bond v. Blum
  3. 084265.U - US v. Blackmon
  4. 084332.U - US v. Green
  5. 086234.U - Mills v. Watson
  6. 086282.U - Church v. U.S. Government
  7. 086288.U - James v. Durham Center
  8. 086340.U - West v. Braxton
  9. 086419.U - Broadnax v. Virginia Beach Correctional Center
  10. 086468.U - US v. Williams
  11. 086481.U - Bell v. Johnson
  12. 086500.U - Boyd v. Haynes
  13. 086510.U - Priest v. Hodge
  14. 086544.U - Eaker v. North Carolina Combined Records
  15. 086553.U - Shafer v. Hartman


Freitag, den 19. Sept. 2008

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Mandanten betrügen Kanzleien  

LF - Washington.   Anwälte können einfach nicht vorsichtig genug sein. Besonders bei Mandanten müssen sie aufpassen. Die Rechtsanwaltskammer in New York spricht eine Warnung an ihre Mitglieder aus: Kanzleien in den USA fallen einer perfiden Betrugsmasche zum Opfer.

Das Verhängnis beginnt mit einer EMail meist aus dem asiatischen Raum: Eine ausländische Firma möchte in Amerika Schulden in sechsstelliger Höhe eintreiben und wendet sich hilfesuchend an US-Kanzleien. Der EMailaddresse nach handelt es sich hier bei um ein seriöses Unternehmen. Die Kanzlei erhält ein Mandat, erzielt mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung und nimmt von diesem einen Bankscheck in Empfang.

Nach der Überweisung vom Kanzleikonto an den Mandanten stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht war. In allen der New York Bar Association berichteten Fällen wurden die Konten der Kanzleien gesperrt. Da wirkt es beruhigend, für deutsche Mandanten zu arbeiten: Die kennen den Scheck kaum noch und würden nicht auf solche Ideen verfallen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.