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Montag, den 27. Juli 2009

Unbenutzten Domainnamen einklagen?  

.   Der Kläger möchte den mit seiner Marke identischen Domainnamen einklagen, dessen Eintragung die Beklagte stets erneuert, ohne die Domain für Webwerbung zu nutzen. Die anwendbaren Grundsätze des Anticybersquatting Consumer Protection Act, 15 USC §1125(d), erklärte das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks am 23. Juli 2009 in Sachen Southern Grouts & Mortars v. 3M Company, Az. 08-15850, für den Sachverhalt, bei dem die Beklagte die Domain zunächst für eine eigene Marke reservierte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.