• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 16. Sept. 2009

Cookies aggressiver, versteckter  

.   Cookies stammen nicht nur von Browsern.

Mit Flash, Silverlight, Internet Explorer und Google Gears können HTML-browserbasierte Schutzmechanismen umgangen werden, erklärt die EFF in New cookie technologies: harder to see and remove, widely used to track you. HTML 5 DOM führt weitere Methoden ein, um Besucher auszuspionieren.

Alle Methoden steigern die Wahrscheinlichkeit der Umgehung von Benutzerabwehrmechanismen und der unzulässigen Datenverarbeitung.


Mittwoch, den 16. Sept. 2009

Ministerialberater haftet wegen Konflikts  

.   $6,5 Mio. schuldet ein Ministerialberater, der der Regierung täuschend die Konfliktfreiheit zugesichert hatte.

Die detaillierte Begründung der Entscheidung in Sachen United States of America v. Science Applications International Corporation, Az. 04-1543, vom 14. September 2009 kann dem deutschen Gesetzgeber als Vorlage dienen, wenn er die unverzichtbaren Anforderungen an Ministerialberater im Hinblick auf ethische Anforderungen und Transparenz formuliert.

Die amerikanischen Bestimmungen verpflichteten das Beratungsunternehmen, auch auf Wettbewerbsvorteile zu verzichten, die sich aus der rechtlich-politischen Beratung der Regierung normalerweise ergeben. Der Staat brauchte keinen Konflikt oder mangelnde Objektivität zu beweisen. Allein das Potenzial dieser Merkmale reicht zur Haftung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.