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Donnerstag, den 08. Okt. 2009

Gesteigerte Sorgfaltspflichten an der Toilettentür?  

JB - Washington.   Haften Angestellte als Erfüllungsgehilfen aufgrund erhöhter Sorgfaltspflichten für Verletzungen, die das Kind einer Kundin durch eine zurückschwingende Toilettentüre erlitten hat? Diese Frage verneinte das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks in Sachen Carrie Fried et al. v. Cracker Barrel Old Country Store Inc., Az. 09-30152, in seiner Entscheidung vom 30. September 2009.

Das Gericht verwarf allerdings die Berufung der für ihre minderjährige Tochter klagenden Mutter schon deshalb, weil sie mit dem erstmals in der Berufung vorgebrachten Argument der Sorgfaltspflichtverletzung der Angestellten nicht mehr gehört werden konnte. In einem obiter dictum bestätigte der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit jedoch die Auffassung des Ausgangsgerichts, das es nach der Zeugenvernehmung als nicht erwiesen ansah, dass die Angestellte der Beklagten irgendeine Art von erhöhten oder sonstigen Sorgfaltspflichten verletzt hat, als sie die Toilettentür öffnete und diese plötzlich hinter ihr zufiel.

Das Interessante an der Entscheidung ist, dass das Gericht grundsätzlich eine Haftung der Beklagten für ihre Angestellte als Erfüllungsgehilfin für möglich hält. Gegenüber Kindern können sogar erhöhte Sorgfaltsanforderungen für die Angestellten gelten, erläutert das Gericht unter Bezugnahme auf Linda Carter v. Liquid Air Corp. et al..


Donnerstag, den 08. Okt. 2009

Urteile aus New York  

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit Sitz in der Stadt New York City verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Telenor Mobile Communications AS v. Storm LLC<
  2. Frazier v. Turning Stone Casino
  3. Steinberg v. Ericsson LM Tel. Co.
  4. Securities and Exchange Commission v. Finazzo and South Bay Apparel, Inc.
  5. Jamilik v. Yale Univ.
  6. DeMarco v. Stony Brook Clinical Practice Management Plan
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.


Donnerstag, den 08. Okt. 2009

Kann die Presse überleben?  

.   Die Verbraucherschutzbehörde der USA leitete am 7. Oktober 2009 eine Untersuchung zum Thema ein, ob die herkömmlichen Medien angesichts des Internet-Drucks und der damit einhergehenden Verlagerung von Werbeetats überleben können.

Die FTC hat ihren Fragenkatalog für einen Workshop im Federal Register verkündet: Public Workshops and Roundtables: From Town Crier to Bloggers: How Will Journalism Survive the Internet Age? Das Ziel ihrer Anstrengungen ist die Ermittlung etwa erforderlicher rechtliche Korrektive.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.