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Mittwoch, den 04. Aug. 2010

Vom Flughafen in die Haft  

.   Dass man auf Bombenwitze am Flughafen verzichtet, ist klar. Zu viele Deutsche mussten sich schon über den Konsul und dessen Vertrauensanwalt zu hohen Kosten aus dem amerikanischen Gefängnis holen lassen.

Was wie eine little white Lie erscheinen mag, kann bei der Einreise ebenso wie bei der Sicherheitskontrolle Rechtsfolgen auslösen - Haft eingeschlossen.

Selbst die scheinbare Wahrheit führt zur Unterbringung auf Staatskosten. Jemals verhaftet? mag der Beamte so nebenbei fragen, und die Antwort Nein! weil eine längst verdrängte Verhaftung nicht mehr im deutschen Führungszeugnis erscheint, gilt als Lüge.

Einen Beamten belügen? Ein selbständiger Straftatbestand! Die verheimlichte Verhaftung, selbst bei einer längst gelöschten Verurteilung oder bei Freispruch, stellt auch einen Straftatbestand dar. Da kann der Besucher gleich wieder umkehren. Und wenn es am Abend keinen Flug mehr gibt, folgt dic gut gesicherte Unterbringung mit 40 Zellenkollegen, die vielleicht mehr als eine Lüge auf dem Kerbholz haben.

Die straflose Schutzbehauptung gilt in den USA nicht. Das letzte Wort im Strafprozess auch nicht. Nur das letzte Mahl vor dem Vollzug der Todesstrafe ist auch in den USA bekannt.

Die Rechtslage wird durchaus nicht einseitig gegen Ausländer umgesetzt. Auch Amerikaner müssen sich an ihr orientieren. Wer es nicht tut, kann wegen Lügen leichter im Gefängnis landen als wegen der eigentlichen, oft schwerer beweisbaren Straftat. Das trifft auch auf berühmte Amerikaner wie Martha Stewart zu. Lügen konnte man ihr leicht nachweisen, Börsenbetrug nicht: Jail!

Manchmal erhalten auch Amerikaner eins auf den Deckel, weil sie Ausländer schlecht behandeln. Wer es nicht glaubt, sollte das neue Urteil im Fall Eid v. Alaska Airlines, Inc., vom Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks vom 30. Juli 2010 lesen, das ausländische Flugpassagiere gegen eine diffamierende amerikanische Crew in Schutz nahm.

Fazit: Twitter und Facebook belügen bleibt straffrei. Ansonsten nicht flunkern, besonders gegenüber Beamten.


Mittwoch, den 04. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Klagabweisung gg Staatsoberhaupt bestätigt, Asemani v. Ahmadinejad, 4th Cir. 3 AUG 2010, PDF

Klageabweisung bei Verfahrenspatent zur Erstellung von EMailanschriften, Webzero v. Clicvu, CAFC 3 AUG 2010, PDF

Scheidungseinfluss auf Patentverletzungsklage, Enovsys v. Nextel, CAFC 3 AUG 2010, PDF

Staatskontenpfändung und Immunität, EM Ltd. v. The Republic of Argentina, 2nd Cir. 3. AUG 2010, PDF







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.