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Sonntag, den 05. Sept. 2010

Anwalt beklagt Rufmord auf Bewertungsseite  

.   Diffamierung durch Falschdarstellung und Auslassung einer fachanwaltlichen Bescheinigung sowie Urheberrechtsverletzung wirft ein Rechtsanwalt einer amerikanischen Webseite vor. Diese verzeichnet Juristen mit Informationen, die sie von anderen Verzeichnissen zusammenträgt.

Jeder Attorney weiß, dass solche Seiten weniger glaubwürdig als beispielsweise die Standardwerke von Martindale-Hubbell sind. Aber aufregen? Oder wegen Bewertungen klagen!? Dazu muss man besonders veranlagt sein.

Techdirt berichtet über einen klagenden Anwalt aus Florida, der die Seite auf dem Kieker hat. Er weiß immerhin, dass man Bewertungen nicht angreifen kann, weil sie verfassungsgeschützte Meinungen darstellen.

Also behauptet er wie ein Shyster den Rufmord und die rechtswidrige Übernahme seines Fotos von seiner Webseite und macht sich schon deswegen lächerlich, weil nun jeder lesen kann, dass er zweimal verurteilt war und einmal im Knast saß.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.