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Mittwoch, den 25. Mai 2011

Wimpern: UCL wie UWG  

.   Darf eigentlich jeder trotz des Patents der Klägerin Wimperndünger vertreiben? Wenn die Konkur­renten nicht das Haarwachs­mittelpatent verletzen, verletzen sie nicht wenigstens das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?

Das Bundesgericht prüfte das kalifornische UWG-ähnliche Gesetz und meinte nein. Doch das Revisions­gericht des Bundes entschied für die Klägerin im Fall Allergan, Inc. v. Athena Cosmetics, Inc., Az. 10-1394.

Am 24. Mai 2011 legte es §17204 California Business & Professions Code, bekannt als UCL, nach den Vorgaben des höchsten einzelstaatlichen Gerichts Kaliforniens aus. Mehrere Beklagte hatten gerügt, dass die Klägerin keine Restitution für verlorene Einnahmen verlangt hatte, die vom Kaufinteresse Dritter, der Kundschaft, abhingen.

Die Urteile in Kwikset Corp. v. Superior Court of Orange County, 246 P.3d 877 (Cal. 2011) und Clayworth v. Pfizer, Inc., 233 P.3d 1066 (Cal. 2010), bestätigen, dass für die wettbewerbs­rechtliche Aktiv­legitimation eine Verletzung aufgrund unlau­teren Wettbewerbs ausreicht und das Rechtsmittel der Verbotsver­fügung erlaubt, erklärte der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.