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Donnerstag, den 08. Dez. 2011

Streit ums sympathischere Gericht  

.   An das staatliche Gericht, nicht das des Bundes, wollen viele Kläger. Vor allem, wenn ihr Anspruch schwach und von der Sympathie von Ortsrichtern und Geschworenen abhängig ist.

Xenophobie haftet Amerika seit den Hexenjagden der Kolonial­zeit an. Daher gewährt die Verfassung der USA dem Ortsfremden das Recht, einen Prozess ins als objektiver geltende Bundes­gericht zu verlegen.

Den Streit gewann am 7. Dezember 2011 der Kläger im gut erklärten Fall Stillwell v. Allstate, Az. 11-0422, vor dem Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks der USA in Atlanta.

Der Kläger hatte neben den ortsfremden Versicherer als Beklagten dessen Makler gestellt. Der Makler lebt im Klägerstaat. So war die complete Diversity zerstört, die die Berufung auf das Verfassungs­recht erfordert. Da ein Anspruch gegen Makler denkbar ist, war seine Beifügung, Joinder, auch kein Prozessbetrug.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.