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Montag, den 09. Jan. 2012

Umgang per Du zwischen US-Juristen  

.   Der Referendarin fällt der freundliche Umgang zwischen Anwälten auf. Litigation is War: Wie können sich die Anwälte der zerstrittenen Parteien denn duzen, fragt sie. In Deutschland sei das unvorstellbar.

Zivilisiertes Verhalten, klar, das ist so. Doch wieso meinen Sie duzen? Sie reden sich doch mit Vornamen an, meint sei. Nein, das ist kein Duzen.

Vielschichtig und komplexer als in Deutschland ist in den USA die Kunst der richtigen Anrede. Der Vorname bedeutet kein Duzen, keine Vertraulichkeit. Dazu müsste man befreundet oder Familie sein.

In allen anderen Fällen wird die Distanz gewahrt und mit für Nichtamerikaner nicht immer offensichtlichen Formulierungen ausgedrückt. Man kann sich mit Vornamen anreden und in der Sache beinhart sein. Das gilt nicht nur für amerikanische Rechtsanwälte, sondern auch in Politik, Wirtschaft oder Diplomatie.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.