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Freitag, den 17. Febr. 2012

Digital-TV verschoben  

.   Auf deutschen Fernsehgeräten erscheinen Warnungen über die Umstellung von Analog auf Digital. Das war vor einigen Jahren in den USA genauso, und es kann wieder kommen. Noch gilt nämlich eine Übergangsfrist für bestimmte Anbieter in bestimmten Märkten.

Ein Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 16. Februar 2012 belegt die Komplexität der Umstellung. Das zuständige Bundeskommunikationsamt, Federal Communications Commission, ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, gehalten, die Belange der Öffentlickeit zu berücksichtigen und diese zur Kommentierung einzuladen.

Daher legt die Federal Communications Commission unter dem Titel Carriage of Digital Television Broadcast Signals: Amendment to the Commission's Rules auch einen Fragenkatalog vor und klärt über geltende und geplante Lösungen und Fristen nach 47 CFR Part 76 auf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.