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Samstag, den 31. März 2012

KnowHow: Totalverlust

 
Einfach geschützt, schnell verloren
.   Das KnowHow fliegt im Weltraum und ist durch keine Eintragung geschützt. Der Unternehmer investiert in gescheite NDAs. Die halten ewig. Der Kläger in Fail-Safe LLC v. A.O. Smith Corporation hingegen verlor alles, weil er sein Trade Secret einmal ungeschützt ließ.

Welches Trade Secret-Recht ein Geschäftsgeheimnis am sichersten schützt, ist nicht immer leicht zu ermitteln. Doch können Gerichte kleine Fehler kleiner Unternehmen vergeben. Gar nichts zum Schutz zu tun, verzeihen sie nicht.

Scharf auf eine Zusammenarbeit mit AO gab Fair-Safe in Gesprächen und bei Produktplanungen sein ganzes Wissen preis. AO verlangte ein Non-Disclosure Agreement fürs das eigene KnowHow, das FS unterzeichnete. FS kündigte ein eigenes Confidentiality Agreement an und lieferte es nie. Die Geschäftsverbindung kam nicht zustande. AO produzierte Ware mit FS-Technik, FS klagte wegen Trade Secret-Verletzung.

AO gewinnt am 29. März 2012 im siebten US-Bundesbezirk. Ohne NDA, ohne mündliche oder schriftliche Dokumentierung der Schutzabsicht und ohne Markierung von Plänen als Proprietary Information konnte FS schlichtweg keinen Trade Secret-Schutz beanspruchen, auch wenn FS NDAs mit allen anderen Dritten unterhielt. Eine einzige Lücke - alles futsch.

Der Satellitenzulieferer kann hingegen auf seinen Schutz pochen. Den nimmt selbst die European Space Agency so ernst, dass sie einen Preis auf eine von Dritten gelieferte Nachahmung, eine europäische Konkurrenzlösung, aussetzt. Wer solche Sicherheit anstrebt, sollte auch diese Entscheidung lesen.


Freitag, den 30. März 2012

$3 Mio. Schadensersatz, $500K Kosten

 
American Rule zur Kostenerstattung durch Ermessen ausgehebelt
.   In der Regel werden dem Sieger keine Kosten erstattet. Gilt eine Ausnahme, kann der Betrag erheblich sein. Dagegen wandte sich in Louis Vuitton Malletier S.A. v. LY USA, Inc. der unterlegene Markenverletzer. $500000 Anwaltskosten wollte er nicht erstatten. Auch den Schadensersatz von $3Mio. focht er an.

In New York City verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 29. März 2012 zwei leicht nachvollziehbare Beschlüsse, die beide Entscheidungen bestätigen:
Kostenerstattung als Ermessensfrage.
Verletzung und Schadensersatz.


Donnerstag, den 29. März 2012

Schiedsklausel zugunsten Dritter

 
Umkehrschluss schließt Dritte aus: New York Convention
.   Der Irak beruft sich als Drittbegünstigter einer Schiedsklausel zwischen der UNO und einer Bank im Fall Republic of Iraq v. BNP Paribas USA auf das Recht, einen Streit im Schiedsverfahren lösen zu lassen.

In New York City prüft das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks den Anspruch nach der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, und winkt ab.

Zunächst ist die Schiedsklausel so verfasst, dass die Parteien allein sich der Schiedsklausel dergestalt unterwerfen, dass ihre Wirksamkeit vom Gericht, nicht dem Schiedsgericht beurteilt werden darf. Das betrifft auch ihre Anwendbarkeit auf Dritte.

Zudem erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 28. März 2012, dass die Arbitration Clause nur die Parteien zum Schiedsverfahren berechtigt. Im Umkehrschluss folgert das Gericht aus der Einbeziehung Dritter in andere Klauseln, dass die Schiedsklausel Dritte gerade nicht begünstigen soll.


Mittwoch, den 28. März 2012

Die Macht des Passwesens

 
FSp - Washington.   Die Angabe seines Geburtsortes Jerusalem, Israel oder Israel in amtlichen Dokumenten versuchte der amerikanische Staatsbürger in Zivotofsky v. Clinton zu erreichen. §214(d) des Foreign Relations Authorization Act verleiht ihm die gesetzliche Grundlage. Doch das US-Außenministerium, State Department, in Washington, DC verweigert die Eintragung: §214(d), ein Akt der Legislative, treffe eine außenpolitische Entscheidung über die Anerkennung der Souveränität anderer Staaten, hier der Hoheitsgewalt von Israel über Jerusalem. Auch definiere er so die Haltung der USA in internationalen Beziehungen. Dies falle jedoch verfassungsrechtlich in die alleinige Kompetenz des Präsidenten, also der Exekutive.

Die Vorinstanzen weisen den Anspruch ab. Die Political Question Doctrine verwehre Gerichten die Überprüfung außenpolitischer Entscheidungen, nonjusticiable political Questions, die zur Wahrung der Gewaltenteilung im Machtgefüge der Verfassung unantastbar bleiben. Die vorliegende Entscheidung sei mehr als die bloße Regulierung des Passwesens zur Identifikation, wofür seit 1856 der Kongress zuständig sei.

Die vorgelegte Frage ist aber keine politische, sondern vielmehr eine gerichtlich überprüfbare Verfassungsauslegung, entschied am 26. März 2012 die Mehrheit der Richter am US-Supreme Court in der amerikanischen Hauptstadt.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA verwies den Fall an das Ausgangsgericht zurück, das nun nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte den §214(d) samt der Kompetenz hierzu in das Spannungsverhältnis fügen muss. Es stellt klar: Ours is a court of final review and not first view […] We do not decide in the first instance issues not decided below.


Dienstag, den 27. März 2012

Wie der Juryspruch: Kein Urteil

 
Streitschlichtung unter Filmfritzen in Kalifornien
.   Zwischen Schiedsverfahren und Schlichtung steht in Kalifornien das Referee-Verfahren. Es endet mit einem Spruch. Wenn im Vertrag steht, dass die Parteien im Filmgeschäft etwaige Dispute dem Referee vorlegen, vertagt das angerufene Gericht deshalb den Prozess, bis die Parteien den Spruch des Referees erhalten.

Ist diese Entscheidung ein revisibles Endurteil? Nein, erklärte in San Francisco das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks im Fall Bagdasarian Productions, LLC v. Twentieth Century Fox Film Corp.. Diese Erkenntnis beruht auf dem Vergleich mit dem Juryspruch des Zivilprozesses: Er stellt kein Urteil dar.

Die Parteien können gegen den Juryspruch noch in der selben Instanz vorgehen, bevor ein Urteil ergeht. Genauso verhält es sich beim Spruch vom Referee, erklärt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit am 26. März 2012 für das Verfahren nach California Code of Civil Procedure §638.


Montag, den 26. März 2012

Webseite schafft keine Gerichtsbarkeit

 
Webseite verknüpft Beklagten nicht mit Gerichtsbezirk
.   Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte wirkt in der Praxis kaum so drastisch, wie sie in der ausländischen Fachpresse oft kritisch dargestellt wird. Neben der sachlichen Zuständigkeit muss das Gericht auch die örtliche prüfen, und dafür muss der Kläger überzeugende Fakten beischaffen:
The Court may exercise personal jurisdiction over a non-resident defendant either by (1) finding general jurisdiction over the party, allowing the court to entertain a suit against a defendant "without regard to the claim's relationship vel non to the defendant's forum-linked activity," or (2) finding specific jurisdiction based on "acts of a defendant that touch and concern the forum." Steinberg v. Int'l Criminal Police Org., 672 F.2d 927, 928 (D.C. Cir. 1981)
Im Markenstreit Sweetgreen Inc. v. Sweet Leaf Inc. folgte das Bundesgericht der Hauptstadt am 23. März 2012 diesem Grundsatz, als die Klägerin außer einer Webseite der Beklagten, die auch in Washington abrufbar ist, keine dortigen Aktivitäten belegt fand. Das Gericht verwies daher den Prozess an das Bundesgericht, in dessen Bezirk die Beklagte aktiv ist.


Sonntag, den 25. März 2012

Open Mobile Alliance: Rechtmäßiges Kartell

 
MeM - Washington.   Wie können Unternehmen in den USA Gruppenforschung betreiben und technische Standards vereinbaren, ohne das geltende Kartellrecht zu verletzen?

Die Antwort darauf geht aus dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 hervor. Um unter bestimmten Bediungungen nur für tatsächliche Schäden und nicht zusätzlich für die Verletzung des Kartellrechts haften zu müssen, müssen gemeinsame Forschungsprojekte dem Justizministerium und dem Kartellamt, Federal Trade Commission, gemeldet werden. Dann werden die Mitglieder und Mitgliederveränderungen des Joint Venture bekannt gegeben.

Am 15. März 2012 veröffentlichte die Antitrust Division des Kartellamts eine solche Mitgliederveränderung der Open Mobile Alliance nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 77, Heft 51, S. 15395-15396.


Samstag, den 24. März 2012

Schmerzensgeld und Strafschadensersatz

 
Mehr Schmerzensgeld bei Tod als verkrüppeltem Überleben
.   Terror wird bestraft, auch im Zivilrecht. Wenn ein immuner Staat den Terroranschlag verübt, entfällt die Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Da sind sich die US-Gerichte einig.

Einigkeit enwickelt sich auch beim Schmerzensgeld und Strafschadensersatz. Die Quoten und ihre Begründung erläutert anschaulich das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 20. März 2012 im Fall Anderson v. Iran, der einen Terroranschlag im Libanon im Jahre 1983 betrifft.


Freitag, den 23. März 2012

Kauf bricht nicht Franchising

 
FSp - Washington.  Blitzschnell wird der DC-Gesetzgeber tätig, nachdem durch die Entscheidung des Öllieferanten Exxon aus dem Jahr 2008, seine US-Tankstellen zu verkaufen, die Befürchtung aufkommt, dass lokale Exxon-Franchisenehmer durch erhöhten Zins und Ölpreis aus dem Wettbewerb verdrängt werden.

Auf die Gesetzesvorlage vom 22. Januar 2009, im DC-Stadtrat, City Council, verabschiedet am 2. April 2009, ausgefertigt am 20. Mai 2009, wird dem Franchisenehmer ein gesetzliches Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung eingeräumt. Das Gesetz tritt nach seinem Wortlaut am 18. Juli 2009 in Kraft. Bereits Mitte Juni 2009 wurde die streitgegenständliche Tankstelle verkauft - ohne Vorkaufsangebot an die jetzige Klägerin.

Rechtmäßiger Weise, bestätigt das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Metroil Inc. v. ExxonMobil Oil Corp. am 20. März 2012. Das Gesetz trat erst am 18. Juli 2009 in Kraft. Auch in den U.S.A. existiert ein echtes verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot, Presumption against Retroactivity. Neue Rechtsfolgen an vergangene Tatsachen zu knüpfen sei nur durch einen rechtfertigenden, hier nicht ausreichend dargelegten, gesetzgeberischen Willen möglich. Das Gesetzgebungsverfahren alleine reiche nicht.

Auch der Federal Petroleum Marketing Practices Act des Bundes, 15 USC §2801, wonach nach dem Verkauf einer Tankstelle an einen Dritten die Franchise-Beziehung - nicht hingegen der Vertrag - nur ausnahmsweise geändert werden darf, wurde nicht umgangen. Die Kernelemente des Franchising, Marken- und Benzingebrauch sowie der Tankstellenbetrieb, blieben bestehen. Zuletzt wurde auch ein Verstoß gegen DC Code §28:2-210(2), wonach zu Lasten Dritter keine Verträge geschlossen werden dürfen, in einer lesenwerten Entscheidung verneint.


Donnerstag, den 22. März 2012

Prozessbetrug: Urteil aufheben?

 
.   In Lee v. Marvel Enterprises wollte der Kläger SMLI das zwischen den Hauptparteien wirkende Urteil nach fünf Jahren wegen Prozessbetrugs aufheben lassen. Die beiden Parteien hätten nämlich nicht sein Recht auf seine vertragliche Beteiligung von 10% berücksichtigt.

Ausführlich erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City am 21. März 2012 die Voraussetzungen des Prozessbetrugs, der hier nicht vorliegt. Außerdem kommt die Aufhebungsklage nach Rule 60(c)(1) der Federal Rules of Civil Procedure viel zu spät.


Mittwoch, den 21. März 2012

Wer erbt die Online-Konten?

 
Was geschieht mit dem digitalen Nachlass?
.   Der digitale Nachlass: Wem gehört er? Wer erhält Zugang? Wie kommen Erben an ihn heran? Kann die teure Film- und Musiksammlung in der Cloud als Vermächtnis gelten?

Erbrechtler, Nachlassplaner und Cloudunternehmer sind gleichermaßen von diesen Fragen berührt wie die Inhaber der oft unübersichtlichen Online-Konten. Früher sorgte man sich vielleicht um den PC-Zugang, den ein Fachmann ohnehin leicht vermitteln konnte. Heute wird auf digitalen Geräten mehr verschlüsselt, und Erbfälle lösen Zugriffsfragen für zahlreiche Geräte sowie Online-Konten aus.

Aus der amerikanischen Warte, die rechtlich wenig Lösungsansätze bietet und immer - auch inneramerikanisch - komplexe Fragen nach dem anwendbaren Recht auslöst, beschreibt die Nachlassspezialistin Tina Annis mit Jeffrey Zellers unter dem Titel Elder, Estate Planning and Probate Law: Estate Planning for Digital Assets am 16. März 2012 die sich stellenden Aufgaben für alle, die einen digitalen Nachlass anhäufen, und die ihnen planend beistehenden Juristen.


Dienstag, den 20. März 2012

Dodd-Frank: Datenschutz im Land of the Free

 
Mem - Washington.   Als Europäer hat man oft den Eindruck, dass im Land of the Free sogar die Daten frei sind und Datenschutz in den USA so gut wie gar nicht existiert. Das dem nicht so ist, beweist folgende Regelungsänderung, die das Bureau of Consumer Financial Protection am 15. März 2012 unter dem Titel Confidential Treatment of Privileged Information im Bundesanzeiger, Federal Register Band 77, Heft 51, Seite 15286, veröffentlichte. Der Zweck einer solchen Veröffentlichung nach dem Administrative Procedures Act ist es, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, zur Regelungsänderung Stellung zu nehmen.

Durch Title X des Dodd-Frank Act wurde das Amt im Bundesfinanzministerium, United States Department of the Treasury, beauftragt, Finanzinstitute und Institute ohne Einlagengeschäft zu überwachen. Um dieser Pflicht nachzukommen, darf das Bureau in Informationen und Dokumente Einsicht nehmen, welche beispielsweise durch das Anwaltsgeheimnis besonders geschützt sind. Problematisch ist dabei, ob durch die Offenlegung solcher priviligierten Informationen an das Bureau ein allgemeiner Verzicht auf den Datenschutz auch gegenüber Dritten entsteht. Das Amt und der Kongress verneinten dies im National Credit Union Act und dem Federal Deposit Insurance Act.

Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen soll jetzt durch die Abänderung des Title 12 CFR Part 1070, subpart D, für vertrauliche Informationen in Banken und Bankgeschäften geschaffen werden. Eine Änderung des Title 12 CFR 1070.47(c) soll zusätzlich festlegen, dass auch die Weitergabe geschützter Daten an andere Bundes- oder bundesstaatliche Behörden durch das Amt keinen Verzicht auf Datenschutz darstellt.

Diese Klarstellung sei für die Effizienz der Arbeit des Amts erforderlich und soll Rechtsstreitigkeiten mit dritten Parteien vorbeugen. Gleichzeitig will man verhindern, dass Unternehmen versuchen, sich vor der Beaufsichtigung durch das Amt zu drücken, aus Angst vor Verzicht auf besonderen Datenschutz. Im Land der Freiheit will man also lieber doch nicht, dass die anderen ganz frei sind.


Montag, den 19. März 2012

Werbe-SMS: Kein Freischuss

 
.   Die erste Werbe-SMS ohne Zustimmung des Empfängers führt in den USA zur zivilrechtlichen Haftung nach einem Bundesverbraucherschutzgesetz von 1991, dem Telephone Consumer Protection Act.

Da gilt auch nicht die Ausrede des Werbenden, die SMS sei von einem Werbeunternehmen versandt worden. Das Technology & Marketing Law Blog rät Anbietern angesichts der drakonischen Rechtsfolgen - statutory damages, stringent consent provision, no free pass for the initial message, and liability for any unsolicited message that is sent with certain equipment -, ganz die Finger von SMS zu lassen.

Der Beschluss vom 9. März 2012 in In re Jiffy Lube International, Inc., Text Spam Litigation, belegt die Auffassung. Dennoch wird es wohl bei viel irritierendem SMS-Spam in den USA bleiben.


Sonntag, den 18. März 2012

Starke Marke mit …NZA

 
Verwechslungsgefahr bei starker und schwacher Marke
.   Die Verwechslungsgefahr starker und schwacher Marken im Automobilsektor untersucht wegweisend das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 16. März 2012 im Fall Bridgestone Americas Tire Operations, LLC v. Federal Corporation. Die Parteien streiten sich um Marken für Reifen mit der Endung …NZA.

Neben Potenza, registriert seit 1981, und Turanza, registriert seit 1991, will der Wettbewerber Milanza stellen. Die alten Marken sah das Markenamt als nicht stark und damit nicht mit besonderer Ausstrahlungswirkung behaftet an und entschied gegen eine Verwechslungsgefahr.

Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit hält hingegen die Auffassung des United States Patent and Trademark Office für falsch, da die Marken selbst ohne Beistellung der Bridgestone-Marke des Herstellers bekannt sind und sich im Markt aus Verbrauchersicht als Verbindungsglied zwischen Hersteller und Produkt durchgesetzt haben. Auf die exakte Übereinstimmung kommt es bei der Verwechslungsgefahr nicht an. Neuen Wettbewerbern rät das Gericht zur Vorsicht.


Samstag, den 17. März 2012

Prozesskostenerstattung: EDV-Beweise

 
Elektronisch gespeicherte Daten im Beweisverfahren
.   Der Verlierer zahlt in der Regel dem obsiegenden Kläger keine Anwalts­kosten, aber Prozess­kosten kommen doch in Frage. Riesenbeträge summieren sich heute aus der EDV-Do­kumenten­bearbeitung im Rahmen der electronic Discovery.

Für seinen Bezirk gibt das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 16. März 2012 im Fall Race Tires America Inc. v. Hoosier Racing Tire Corp. verbindliche Regeln über die Erstatt­barkeit der Kosten, unterschieden nach der Art der Daten und ihrer Bearbeitung, vor. Seine Vorgaben sind bedeutsam.

In diesem Fall betreffen sie $365000 für die Daten­massage einer Partei - ohne ESI, electronically stored Information, hätte der Verlierer mit ein paar hundert Dollar Gerichts­kosten kalkulieren müssen.

Da heute 95% aller Daten elektronisch gespeichert sind und damit potentiell ins Ausforschungs­beweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses fallen, verändern sich Dimensionen.


Freitag, den 16. März 2012

NASA: Amt der Helden

 
Willkürliche Verordnung zum Urheberrecht und Patentrecht
MeM - Washington.   Zu NASA fällt jedem sofort etwas ein. Die weltberühmten Bilder der ersten Schritte von Neil Armstrong 1969 auf dem Mond, oder einer der vielen Hollywood-Filme, die die NASA als mächtige Behörde mit nahezu unbegrenzten Mitteln und Möglichkeiten darstellt. Die Realität sieht weniger mystisch, doch auch für Juristen nicht weniger interessant aus.

Tatsächlich räumte der Kongress der NASA im National Aeronautics and Space Act ungewöhnlich viele Rechte ein, die von der Befugnis zur Verhaftung bis hin zur erheblichen Modifizierung des Patentrechts nach 14 CFR Part 1245 reichen.

Einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Federal Register, am 26. Juli 2011 folgt eine weitere am 13. März 2012 unter dem Titel Claims for Patent and Copyright Infringement, nach denen der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Möglichkeit gegeben werden sollte, zum neuen Regelungsentwurf über Patent- und Urheberrechtsverletzungen durch die NASA Stellung zu nehmen. Da jegliche Reaktion der Öffentlichkeit ausblieb, traten diese neuen Regelungen am 13. März 2012 in Kraft.

Somit muss ein Antragsteller nun bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Patent- oder Urheberrechtsverletzung durch die NASA viele Vorgaben befolgen, ohne die der Antrag gar nicht erst berücksichtigt wird. Darunter fallen spezifische inhaltliche Vorgaben sowie eine lange Liste von Dokumenten, die vorzulegen sind.

Diese neue Regelung erschwert Inhabern geistiger Eigentumsrechte die Geltendmachung eines Anspruchs gegen die NASA durch erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies verdeutlicht, wie viel Wert die USA darauf legen, dass die Regierung bei Weltraumangelegenheiten im Vergleich zur privaten Entwicklung Vorrang hat. Dies erinnert auch wieder an das Bild einer nahezu weisungsunabhängigen Behörde, die Helden für ihr Land hervorbringt.


Donnerstag, den 15. März 2012

Spekulationen vor den Richter

 
FSp - Washington.   Der so unberechenbare Weg über die Geschworenen samt deren Verdict im Zivilprozess kann vermieden werden, wenn der Richter ein Summary Judgment erlassen darf. Voraussetzung hierfür ist die Unstrittigkeit aller materiellen Tatsachen. Vor dem US-Bundesberufungsgericht für den siebten Bezirk wendet sich in Good v. University of Chicago Medical Center die Klägerin allerdings gegen dessen ihre Klage abweisenden Erlass durch die erste Instanz.

Die Arbeitnehmerin, deren Leistungsbeurteilung, Performance Checks, in der Radiologie unterdurchschnittlich waren, durchlief erfolglos den Performance Improvement Plan des Arbeitgebers. Ihr wurde gekündigt. Dagegen klagt sie, weil drei Kollegen anderer Rassezugehörigkeit bei gleichem Sachverhalt lediglich eine Herabstufung ihrer Arbeitsstelle widerfuhren. Dies verstoße gegen Titel VII des Civil Rights Act 1964, 42 USC §2000e ff und 42 USC §1981.

Um vor die Jury zu gelangen, muss im US-Prozess zunächst via direkter oder indirekter method of proof die Diskriminierung dargelegt werden. Erstere bedarf der Darlegung eines überzeugenden Gesamtbildes, convincing Mosaic, zweitere den Beweis des ersten Anscheins, prima facie, dass eine Ungleichbehandlung im Raume steht, die das Gericht als fishy Circumstances umschreibt. Durch die zweite Methode kehrt sich die Darlegungslast um. Der Klägerin gelang allerdings nicht mehr als bloße Spekulationen zu schüren. Spekulieren darf der Richter aber auch alleine, enschied das Gericht am 12. März 2012.

Mehr als bloße Spekulationen ergaben sich im Fall Keiper v. Intier Automotive Inc. Hier hob das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk am 14. März 2012 das erstinstanzliche Summary Judgment auf. Die Ursächlichkeit des Sachmangels war nicht eindeutig, Beweise mussten gewürdigt und unter die vertraglichen Gewährleistungsregeln subsumiert werden. Dafür ist sind die Geschworenen zuständig, also geht der Prozess in die nächste Phase.


Mittwoch, den 14. März 2012

Mehr Ersatz als Schaden: Markenrecht

 
Dreifacher Schadensersatz soll nicht bestrafen
.   Strafschadensersatz, punitive Damages, soll verwerfliche unerlaubte Handlungen bestrafen. Treble Damages wie im Markenrecht nach dem Lanham Act sollen hingegen nicht strafen, sondern den erlittenen Schaden aus Goodwill und Verlusten in lockerer Ermessensbetrachtung ausgleichen.

Im Fall Skydive v. Skyride legte der Richter auf den von den Geschworenen zugemessenen Ausgleich für die tatsächlichen, gutachterlich belegten Schäden etwas drauf: Das Doppelte.

Er begründete dies mit einer Gesamtschau der Umstände, die das Bundesrevisionsgericht in San Fransisco am 12. März 2012 hingegen als straforientiert erachtete, und damit als unzulässig. Die Revision bestätigt lesenswert die sonstigen Ergebnisse aus Marken- und Domainrecht sowie wegen Wettbewerbsmissbrauchs.


Dienstag, den 13. März 2012

Bankbetrug: 57 Monate Strafe korrekt

 
MeM - Washington.   Die wegen Bankbetrugs Verurteilte ficht das Strafmaß von 57 Monaten und die Höhe der angeordneten Schadensersatzsumme an. Sie behauptet, das Bundesgericht habe die Strafzumessungsrichtlinien des Bundes-Guidelines falsch berechnet, die Vorgabe der Findung eines ausreichenden, aber nicht unnötig harten Urteils missachtet, das Urteil aufgrund fehlerhafter Tatsachenfeststellung gefunden und das Urteil mangelhaft begründet.

Am 9. März 2012 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Berufung im Urteil United States of America v. Denise Ann Southerland ab.

Der United States District Court habe korrekt die durch die Beklagte ausgelösten Schäden in die Schadensersatzsumme einbezogen, wenn sie zwar nicht unmittelbar zum Bankbetrug gehören, jedoch in seiner Folge entstanden sind. Zudem habe das Untergericht richtigerweise die Höhe und Art und Weise der Schadensersatzzahlung in Anbetracht der Mittel und der körperlichen Verfassung der Beklagten festgelegt. Das Bezirksgericht habe außerdem ausreichend seine Urteilsfindung begründet.


Montag, den 12. März 2012

Gleichbehandlung selbst im Kongress

 
.   Die Legislative des Bundes darf ungestraft Insider Trading-Transaktionen vornehmen, und von vielen anderen Gesetzen nimmt sie sich ebenfalls aus. Im Jahre 1995 erstreckte sie immerhin den Schutz der Bürgerrechte auf zahlreiche Mitarbeiter des Kongresses.

Im Fall einer Fahrstuhlmechanikerin gegen ihren Arbeitgeber, den Architekten des Kapitols in Washington, Hollabaugh v. Office of the Architect of the Capitol, zitiert das Bundesgericht der Hauptstadt am 9. März 2012 den Umfang der Gesetze gegen Ungleichbehandlung, den der Congressional Accountability Act of 1995 auf den Kongress erstreckte:
Title VII of the Civil Rights Act of 1964, 42 U.S.C. §2000e-2, and Title I of the Americans with Disabilities Act of 1990 ("ADA"), 42 U.S.C. §§12112-12114. See 2 U.S.C. §1311(a). The CAA also incorporates the rights and protections under the Family and Medical Leave Act of 1993 ("FMLA"), 29 U.S.C. §§101-105. 2 U.S.C. §1312(a). In addition, the CAA contains an anti-retaliation provision prohibiting intimidation, reprisal, or discrimination against a covered employee because that employee has initiated proceedings or participated in any manner in a proceeding under the CAA. 2 U.S.C. §1317(a). The CAA applies to, inter alia, any employee of the OAC. 2 U.S.C. §1301(3).


Sonntag, den 11. März 2012

Fremde Toilette: Res Ipsa Loquitur

 
Schaden durch Bleichmittel oder Geschlechtskrankheit
.   Der amerikanische Jurastudent lernt sie im ersten Semester, die Beweisregel res ipsa loquitur: Die Sache spricht für sich selbst, ein weiterer Beweis ist nur beim Vorbringen eines Gegenbeweises notwendig.

Der LKW-Fahrer saß auf dem frischgeputzten Klo. Als seine Haut juckt und sich später ablöst, verklagt er den Truck Stop-Inhaber auf Schadensersatz wegen des bleichenden Putzmittels, das ihn verletzte. Der Betreiber kontert mit einem Gutachten, das den Schaden in einer Geschlechtskrankheit begründet sieht.

Ob die Sache für sich selbst spricht, entscheidet das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks im Fall Duvall Savage v. Pilot Travel Centers, LLLC am 9. März 2012. Sie tut es nicht. Der Fahrer muss ein Gegengutachten bringen:
For the doctrine of res ipsa loquitur to apply, Savage must prove: (1) the causation basis is within the common knowledge of laymen; (2) the instrumentality causing the damage (here, allegedly bleach) was under the exclusive control of Pilot; (3) the occurrence, in the ordinary course of things, would not have happened if Pilot had used proper care; and (4) the occurrence was not due to any voluntary act on the part of Savage. E.g., Brown v. Baptist Mem'l Hosp.-DeSoto, Inc., 806 So. 2d 1131, 1135 (Miss. 2002).
.


Samstag, den 10. März 2012

Schriftsatz zum Schriftsatzschutz

 
Sammelklage schützt Anwaltsurheberrecht
.   Eine Sammelklageschrift vom 22. Februar 2012 soll Rechtsanwälte vor der gewerblichen unerlaubten Verwertung ihrer Schriftsätze durch die Onlinedatenbanken von Westlaw und Lexis schützen.

Die beim Bundesgericht in New York City eingereichte Klage im Fall White v. West Publishing Corp. behauptet, diese Verleger würden die Schriftsatzwerke ihrer eigenen Kunden ausschlachten.

Westlaw und Lexis schuldeten den Verfassern der urheberrechtlich geschützten und teilweise beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, eingetragenen Werke Schadensersatz, Gewinnherausgabe, die Feststellung der Verletzungen und die Unterwerfung unter eine Verpflichtung zur zukünftigen Unterlassung der Verletzungen des Copyright Act.


Freitag, den 09. März 2012

Nach 30 Jahren Verwirkung?

 
Duldung der Markenverwechslungsgefahr riskant
.   Wie rasch muss der Markeninhaber einschreiten, wenn eine verwirrende Marke seiner folgt? Sind seine Rechte gegen den zweiten Verwender nach dem Laches-Grundsatz verwirkt, wenn er 30 Jahre wartet? Zwangsläufig ja, meinte das Untergericht.

Im Fall Ray Communications Inc. v. Clear Channel Communications, Inc. entschied am 8. März 2012 hingegen das Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks der USA, dass auf die Marktnähe und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung mit konkreten Fakten abzustellen ist. Pauschal kann der Laches-Grundsatz nicht gelten, den er so zitiert:
In determining whether laches operates as a defense to a trademark infringement claim, we consider at least the following factors: (1) whether the owner of the mark knew of the infringing use; (2) whether the owner's delay in challenging the infringement of the mark was inexcusable or unreasonable; and (3) whether the infringing user has been unduly prejudiced by the owner's delay.


Donnerstag, den 08. März 2012

Scheckbetrug belohnt

 
.   Das unterschiedliche Recht Kaliforniens und Nevadas wurde dem Inkassounternehmen zum Verhängnis, als es gegen eine Scheckbetrügerin vorging, die einem Kasino in Nevada einen ungedeckten Scheck ausgestellt hatte.

Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. Die Betrügerin aus Kalifornien verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz, weil das Recht Nevadas gelte und solche Forderungen verbiete.

Sie gewann, und das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Fransisco bestätigte am 8. März 2012 im Fall Cruz v. International Collection Corp. auch noch Sanktionen gegen die Inkassofirma. Für den Schaden haftet nicht nur die Firma, sondern auch ihr Inhaber, wie die interessante Begründung erklärt.


Mittwoch, den 07. März 2012

Wahlstation am Supreme Court

 
FSp - Washington.   Erneute Einladung des Ausbilders an den Referendar und dessen Kollegen von Botschaft und Weltbank - diesmal an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, den U.S. Supreme Court, zuständig für Verfassungs- und bundesrechtliche Streitigkeiten. Man wurde vorgewarnt: je höher das öffentliche Interesse, desto begehrter sind die Plätze. Der Artikel in der Washington Post hätte stutzig machen müssen.

Dass sich Amerikaner gerne in die Schlange stellen, konnte beim Eintreffen um 7.45 Uhr bestätigt werden. Alle 250 Besucherkarten für die um 10.00 Uhr beginnende Verhandlung, dem Oral Argument, waren vergriffen. Die Schlange für Einzelrestkarten reichte noch über den gesamten Vorplatz des imposanten Tempelgebäudes. Soldaten auf der einen, Menschenrechtler auf der anderen Seite und ein Dutzend Kamera-Teams machten den Rummel perfekt.

In United States v. Xavier Alvarez streitet man um die Reichweite des ersten Verfassungszusatzes: Schafft das Recht der freien Meinungsäußerung auch ein Recht zur Lüge? Dies hätte die Nichtigkeit des von G. W. Bush eingeführten Stolen Valor Act 2005 zur Folge, nachdem die wahrheitswidrige Behauptung einer Medal-of-Honor-Verleihung unter Strafe steht.

Dem Langschläfer bleibt die Quick-Line-Schlange zum fünfminütigen, visuell abgeschirmten Kurzeinlass in den Sitzungssaal. Einzelne Durchblicksmöglichkeiten sowie das Mithören von Anwaltsvortrag und Fragen der Richterschaft schaffen dennoch schnell einen Eindruck von Größe und Imposanz des Spektakels. Gespannt darf man zur Urteilsverkündung erneut durch die Zeitungen oder die Star List - Decisions Today blättern.


Dienstag, den 06. März 2012

Terror in Israel, Bank in NY: Haftung?

 
Bank haftet nicht für Terror durch Kunden
.   Eine New Yorker und eine libanesische Bank verklagten im New Yorker Gericht israelische Opfer eines Terrorangriffs auf Israel. Im ersten Fall prüft das Gericht das internationale Privatrecht zur Ermittlung anwendbaren Rechts, im zweiten die örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt am 5. März 2012 in Licci v. American Express Bank Ltd. fest, dass weder nach New Yorker noch nach israelischem Recht die New Yorker Bank eine Treuestellung gegenüber Nichtkunden innehat. Die Kunden waren die behauptete Terrorgruppe, die den Angriff vornahm. Wenn nach IPR eine genaue Festlegung des anwendbaren Rechts erforderlich wäre, würde das Recht von New York mit derselben Rechtsfolge greifen.

Im Fall der libanesischen Bank, die Gelder der Terroristen verwaltet und sie zum Kontenausgleich über New York geleitet haben soll, muss das Gericht zuerst die Zuständigkeit klären. Das Bundesgericht wies die Klage wegen ihres Mangels nach New York Civil Practice Law and Rules § 302(a)(1), dem Long Arm Statute, ab. Das Revisionsgericht entschied in Licci v. Lebanese Canadian Bank, SAL am 5. März 2012 hingegen, dass kein Präzedenzfall vorliegt und diese Frage dem Obergericht des Staates New York zur Klärung vorzulegen ist.



Mal hier, mal da in den Knast: Nase voll

 
Strafen verbüßen schwerer als Täter denkt
MeM - Washington.   Der Kläger beging Straftaten in mehreren Bundesstaaten, wurde nach seiner Strafverbüßung in Texas auf Bewährung entlassen und wurde gleich nach Kansas ausgeliefert, wo er noch Haftzeit abzusitzen hatte. Nach seiner dortigen Freilassung wurde er wegen der Verletzung texanischer Bewährungsauflagen erneut verhaftet und nach Texas ausgeliefert.

Dort klagte er erfolglos auf Schadensersatz gegen seine bewährungsbedingte Freilassung, seine Auslieferung nach Kansas und seine Verhaftung in Kansas nach Ablauf seiner dortigen Haftzeit.

In der Berufung wies das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk der USA die Klage im Urteil Frischenmeyer v. Werholtz am 2. März 2012 ab. Die vom Kläger beklagte fehlende Anhörung sei kein zwingendes Prozesserfordernis. Zudem hatten die staatlichen Beklagten alle vom Kläger bemängelten Fristen eingehalten. Nur bei seinem Antrag auf Prozessgebührenerlass gewann der Kläger.


Sonntag, den 04. März 2012

Wer ist der wahre Finanzkunde?

 
Vor Verordnungsentwurf: FinCEN fragt Betroffene
.   Der wahre Kunde, der ultimate Beneficiary, soll Finanzinstituten bekannt werden, regt die amerikanische Bundesfinanzaufsicht Financial Crimes Enforcement Network an. Nach der Erläuterung der FATF-Entwicklungen der G20, die jüngst zu neuen Anforderungen in den USA geführt haben, und weiterer, auch europäischer Faktoren, die das Amt am Montag, dem 5. März 2012, im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 77, Heft 43, S. 13046-13055, unter dem Titel Customer Due Diligence Requirements for Financial Institutions verkündet, schlägt es diese Definition für eine neue Customer Due Diligence vor:
(1) Either:
(a) Each of the individual(s) who, directly or indirectly, through any contract, arrangement, understanding, relationship, intermediary, tiered entity, or otherwise, owns more than 25 percent of the equity interests in the entity; or
(b) If there is no individual who satisfies (a), then the individual who, directly or indirectly, through any contract, arrangement, understanding, relationship, intermediary, tiered entity, or otherwise, has at least as great an equity interest in the entity as any other individual, and
(2) The individual with greater responsibility than any other individual for managing or directing the regular affairs of the entity.


Samstag, den 03. März 2012

Freitag, den 02. März 2012

US-Aktienbetrug nicht vor US-Gericht

 
.   Ausländische Investoren können ihren Schaden aus Betrug mit amerikanischen Aktien nicht unbedingt im amerikanischen Gericht einklagen. Dieses muss nämlich nach dem Securities Exchange Act of 1934 zuständig sein. Dafür bedarf es eines amerikanischen Handelsvorgangs.

Wo findet der Handel statt? Der Supreme Court in Washington, DC, hat den US-Gerichten keine einfachen Regeln vermittelt, als er die Gerichtsbarkeit in Wertschriftensachen restrikiv auslegte, erklärt die Urteilsbegründung im Fall Absolute Activist Master Fund Ltd. v. Ficeto.

Der Handelsort kann durch den Rechte- und Gefahrenübergang feststellbar sein, ebenso durch Kauf-, Hol-, Liefer- und Zahlpflichten, führt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New City am 1. März 2012 aus.


Donnerstag, den 01. März 2012

Hinweis bindet Gericht

 
Staatsimmunität auch für nichterscheinenden Staat
.   Der Foreign Sovereign Immunities Act beraubt die US-Gerichte ihrer sachlichen Zustän­digkeit, subject-matter Jurisdiction, bei Vorliegen bestimmter Voraus­setzungen. Beispiels­weise darf die beklagte Handlung nicht hoheit­licher Natur sein. Was geschieht, wenn der beklagte Staat nicht vor Gericht erscheint?

Der Präsident von Sri Lanka wurde vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Menschen­rechtsverlet­zungen verklagt und verteidigte sich nicht. Das ameri­kanische Außenmi­nisterium wurde an seiner Stelle mit einer Suggestion of Immunity vorstellig.

In seiner Urteils­begründung vom 29. Februar 2012 setzt sich das Gericht im Fall Kasippillai Manoharan v. Percy Mahendra Rajapaksa mit dem Hinweis auseinander. Es stellt fest, dass die Suggestion das Gericht bindet, die Staatsimmu­nität zu beachten ist und die Gerichts­barkeit daher nicht auszuüben ist. Außerdem erörtert es die Frage der Behandlung ausländischer Menschen­rechtsver­letzungen vor US-Gerichten, die es ablehnt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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