1. Versand am Wochenende: Denken die Bewerber, ausgerechnet am Montagmorgen fänden Ausbilder Zeit für Bewerbungen?Die Bewerber sind besser bedient, wenn sie sich gezielt den richtigen Platz aussuchen. Eine kurze Anfrage mit dem Anliegen, ohne Anlagen, doch mit dem Angebot, auf Wunsch eine förmliche Bewerbung nachzureichen, muss erkennen lassen, dass man sich über den gewünschten Ausbilder oder zumindest die Kanzlei informiert hat. Und am besten zum Lesen am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag versenden - dann weiß der Ausbilder, dass der Kandidat mitdenkt.
2. Falsche Bezugnahme: In einer Liste hätte man von der Ausbildungsmöglichkeit gelesen. Als ob nicht jeder Ausbilder eigene Informationen bereitstellt, die ein Bewerber studiert haben sollte. Notfalls schaut man bei Facebook usw. nach.
3. Fachlich daneben: Meinen Bewerber wirklich, wertvolle Unterstützung in Praxisbereichen leisten zu können, die die Kanzlei nicht bearbeitet?
4. Bild, Abstammung, Familienstand: Wollen die Bewerber einen Diskriminierungsgrund liefern? So etwas gehört nicht in die Bewerbung für die USA.
5. Realitätsfern: Wer nicht drei Jahre Jura in den USA studiert hat und zwei Jahre Erfahrung mitbringt, sollte sich auf Engagement und Wissensdurst beschränken statt die Verstärkung des Teams zu versprechen. Der Ausbilder soll sich dann um Erfolgserlebnisse bemühen, damit der Einsatz lohnt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.