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Montag, den 15. Okt. 2012

Bundeswahl nach Staatenrecht  

.   Die einzelnen Staaten der USA regeln das Recht der Wahlbeteiligung auch für Bundeswahlen. 2012 stellt sich wiederholt die Frage, ob neue einzelstaatliche Gesetze bundesverfassungskonform sind.

Die Konformitätskriterien sind unter anderem im Bundesgesetz Voting Rights Act normiert, der eine Überprüfung von einzelstaatlichen Änderungen durch den Bundesjustizminister oder ein erstinstanzliches, doch ausnahmsweise mit drei Richter besetztes Bundesgericht geregelt, 42 USC §1973c(a).

Ein Staat, der der Nachprüfung unterliegt, ist South Carolina. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete seine Entscheidung im Fall South Carolina v. United States am 10. Oktober 2012. Die neuen einzelstaatlichen Regeln genehmigt es grundsätzlich. Da jedoch die Vorlaufzeit für ihre Umsetzung zu kurz für die im November bevorstehende Wahl ist, wird die Freigabe ausgesetzt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.