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Samstag, den 03. Nov. 2012

Arbeitgeberhaftung bei Unfall  

.   Der Arbeitnehmer verließ die Arbeit, um einen Spinnenbiss untersuchen zu lassen und dann heimzufahren. Auf dem Weg verursachte er einen Autounfall. Nicht nur er, sondern auch der Arbeitgeber werden auf Schadensersatz verklagt.

Das Urteil im Fall Roberts v. H-40 Drilling, Inc. erklärt in seiner Begründung vom Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 2. November 2012 die Grundlagen einer Arbeitgeberhaftung für vom Arbeitnehmer verursachte Schäden. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber nicht nach respondeat superior-Recht, und die Ausnahmen von der Regel greifen hier nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.