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Freitag, den 16. Nov. 2012

German Bonds. In Russenhand  

.   James Bond hätte seinen Spaß mit dem Fall deutscher Schuldverschreibungen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, die das Dritte Reich bezahlte, doch nicht vernichtete, und die nach dem zweiten Weltkrieg über russische Eroberer in die Hände von Inhabern gelangten, die dann erneut Zahlungsforderungen gegen Deutschland erhoben.

In einer komplexen Serie bi- und multilateraler Staatsverträge stellte die Bundesrepublik an die Inhaber die Schranke einer Validierung alter Bonds. Vor amerikanischen Gerichten drängen die Inhaber nun die Bundesrepublik und Finanzinstitute auf Zahlung, unter anderem mit der Begründung, das Validierungserfordernis träfe auf sie nicht zu.

Mehrere dieser Prozesse entschied am 15. November 2012 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta im Fall World Holdings, LLC v. Federal Republic of Germany. Die Klagen gegen die Bundesrepublik lehnte es mit einer ausführlichen Begründung aus Immunitätsgründen mehrheitlich ab. Klagen gegen Finanzinstitute leiden unter Fristversäumnissen, und die untergerichtliche Ablehnung von Anträgen im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, bleibt erhalten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.