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Samstag, den 01. Dez. 2012

Wegen Stechuhr zum Supreme Court  

.   Der vergessliche Arbeiter verlor oft seinen Stundenlohn, weil die Stechuhren weit vom Umkleideraum standen. Er beklagte das mehrfach, bis der Arbeitgeber dem Meckerer kündigte, der daraufhin bis zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington, DC, zog, um sich bestätigen zu lassen, dass die mündliche Beschwerde zulässig ist und keine Vergeltungsmaßnahme des Arbeitgebers auslösen darf.

Der Prozess geht nun vor den Untergerichten weiter. Als dem Arbeitgeber bescheinigte wurde, dass die Kündigung nicht als unzulässige Maßnahme nach dem Fair Labor Standards Act gilt, zog der Arbeiter in die für ihn am 30. November 2012 erfolgreiche Revision.

In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nun im Fall Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corporation, dass die Kündigung doch als Verstoß gewürdigt werden kann. Der Arbeiter hatte dafür hinreichende Fakten vorgetragen, die das Gericht in seiner Begründung aufführt und subsumiert. Das reicht aus, um den Disput im Untergericht weiterzuführen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.