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Sonntag, den 30. Dez. 2012

Auch Profis machen Fehler  

Supreme Court nicht immer das oberste Gericht
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Fehlerfrei sind die Berichte nicht, die sich wie folgendes Beispiel auf die DPA berufen: LBBW verklagt Deutsche Bank in USA: Der Supreme Court von New York ist nämlich nicht das oberste Gericht, obwohl der Artikel sagt: Dies geht aus einer am Donnerstag beim obersten Gericht des Staates New York eingereichten Klage hervor.

Der Supreme Court in New York ist dort das Gericht erster Instanz. Das oberste Gericht ist in diesem Staat hingegen der Court of Appeals. Eine Klage kann in der Regel nicht beim obersten Gericht eingereicht werden. Das gilt fast immer und überall. Auch Amerikaner sind verwirrt, denn als Supreme Court wird meist das oberste Gericht eines Staates bezeichnet, wie auch auf Bundesebene der Supreme Court of the United States in Washington, DC.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.