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Montag, den 03. Juni 2013

Forschungsergebnisse im Strafverfahren  

Ausländische Strafbehörde verlangt Auskunft
.   Eine amerikanische Universität führte vertrauliche Gespräche mit Augenzeugen der irischen Freiheitsbewegung. Die Ergebnisse der Geschichtsforschung verlangt nun das Vereinigte Königreich im Wege der Rechtshilfe von den Vereinigten Staaten. Im Fall In re: Request from the United Kingdom Pursuant to the Treaty Between the Government of the United States of America an the Government of the United Kingdom on Mutual Assistance in Criminal Matters in the Matter of Dolours Price erklärte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston am 31. Mai 2013 das Wechselspiel zwischen Strafrecht und Forschungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz zur amerikanischen Bundesverfassung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.