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Donnerstag, den 13. Juni 2013

Kampf um den Ghost Rider  

Der Work Made for Hire-Grundsatz im US-Urheberrecht
TT - Washington.   Im Jahr 1972 veröffentlichte der Marvel Comicbuch-Verlag ein Comicheft über den Ghost Rider, einen motorradfahrenden Superhelden, dessen Kopf ein flammender Schädel ist. Hintergrund ist die Geschichte eines jungen Motorrad-Stuntmans, der seine Seele an den Teufel verkauft, um seinen krebskranken Adoptivvater zu retten.

In einer ähnlichen Lage sah sich der Autor und Schöpfer des Ghost Rider, der vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City, dem United States Court of Appeals for the Second Circuit, am 11. Juni 2013 in Gary Friedrich Enterprises LLC. v. Marvel Characters Inc., in seinem Kampf um die Rechte an diesem Comic einen Teilerfolg erreichte.

Das vor der Vorlage an die Geschworenen ergangene Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und die Fakten des Falls müssen neu verhandelt werden. Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass Angestellte qua Gesetz in den USA anders als in Deutschland nicht Urheber des Werkes sind, wenn sie es als Work Made for Hire geschaffen haben. Das Copyright, wozu vornehmlich die Verwertungsrechte gehören, steht dem Arbeitgeber zu. Daher ist es streitentscheidend, wenn der Kläger - wie vorliegend - geltend macht, freischaffend gewesen zu sein und der später unterzeichnete Arbeitsvertrag nicht für die Verlängerung des Urheberrechtsschutzes nach 17 USC §304 gilt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.