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Dienstag, den 03. Sept. 2013

Keine Auskunft unter NSA-Nummer  

.   Keine Auskunft erteilte die National Security Agency dem Kläger auf seine Forderung, ihm die Post zu geben, mit der Kanada ihn bei der NSA ankreidete. Das Urteil vom 26. August 2013 im Fall Carter v. National Security Agency des Bundesgerichts der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC, erklärt auf 16 Seiten die Erfolgsaussichten solcher Anfragen nach dem Freedom of Information Act. Die NSA durfte nach dem Glomar-Präzedenzfall antworten, dass sie das Vorliegen solcher Unterlagen weder bestätige noch bestreite.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.