• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 19. Dez. 2013

Vertragsbruch gut definiert  

.   Im internationalen Vertrags­verletzungs­prozess Jill Stuart Asia LLC v. s Sanei International Co., Ltd. legt in New York City das Gericht die Merkmale des Vertragsbruchs nach der Feststellung eines Vertrags und von Schäden dar:
(1) the existence of an agreement, (2) adequate performance of the contract by the plaintiff, (3) breach of contract by the defendant, and (4) damages. Harsco Corp. v. Segui, 91 F.3d 337, 348 (2d Cir. 1996).
Die Merkmale 2) und 3) kann auch das dortige Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA nicht erkennen. Deshalb bestätigt es am 18. Dezember 2013 die Klagabweisung schon im Plausibilitätsstadium des Prozesses mit einer kurzen und klaren Erläuterung des anwendbaren Rechts aus New York.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.