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Mittwoch, den 25. Dez. 2013

Graumarktpilze im Markenrecht  

.   Weitreichende Bedeutung kommt dem Beschluss vom 24. Dezember 2013 im Fall Hokto Kinoko Company v. Concord Farms, Inc. zu. In San Francisco bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA das Recht einer US-Tochter eines ausländischen Unternehmens, ihre Marke für Produkte der Tochter gegen Einfuhren von Dritten zu verteidigen, die unter derselben Marke Produkte der Muttergesellschaft in die USA bringen, die nicht dem Qualitätsanspruch der Tochter entsprechen. Die zugrundeliegende Ware sind Pilze, die in den USA als organisch zertifiziert sind, während die graumarktimportierten Pilze der Konzernmutter in Japan nicht organisch angebaut werden. Die 23-seitige Beschlussbegründung führt gründlich in die Anforderungen an den Qualitätsschutz zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Markenrechten sowie diejenigen an Verbotsverfügungen gegen Graumarkteinfuhren ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.