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Freitag, den 13. Juni 2014

Auftragnehmer haftet für eigene Fehler  

.   Die Schuld auf andere schieben ist auch in den USA beliebt, doch selten rechtmäßig. Unter hoher Spannung stand ein Elektriker auf dem Gelände des Kunden, wo ein Transformator mehr Volt als straßenüblich umwandelte, dem der Spannungsprüfer nicht standhielt. Vom Auftragnehmer erhielt der angestellte Elektriker wohl unzureichend Schadensersatz. Er verklagte das Unternehmen, das den Auftrag erteilt hatte.

Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis dringt er im Fall Duncan v. American Greetings Co. nicht durch. Die Gefahr der Arbeit ist dem Auftragnehmer bekannt, und der Auftraggeber durfte sich auf dessen Fachkenntnis und Sorgfalt verlassen, ohne wegen der Gefahr einer gesteigerter Sorgfalts- und Aufklärungspflicht zu unterliegen. Der Beschluss vom 12. Juni 2014 erklärt die rechtlichen Grundlagen leicht nachvollziehbar auch für nichtamerikanische Juristen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.