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Freitag, den 12. Sept. 2014

Der Urteilsvollstreckung ausgewichen  

.   Der Alleingesellschafter eines Unternehmens kündigte nach einem Diskrimierungsurteil gegen ihn alle Verträge und übertrug seine Geschäfte als Berater der Gesellschaft an Geschäftsfreunde. Die erfolgreichen Kläger wollen nicht leer ausgehen, versuchen die Vollstreckung gegen jene und gewinnen wegen betrügerischer Vollstreckungsvereitelung.

Im Revisionsgericht verlieren sie jedoch teilweise. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte am 11. September 2014 im Fall Mitchell v. Lyons Professional Services die Umstände, unter denen die Abtretung von Verträgen und Übertragung der Geschäfte aus der Gesellschaft legitim sein kann.

Das vom Vollstreckungsvermögen Entwendete muss Property sein, und kündbare Verträge sind es nicht unbedingt. Diese Tatsachen- und Rechtsfragen muss das Untergericht erneut untersuchen. Nach vier Jahren stehen die Kläger weiterhin mit leeren Händen da.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.