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Samstag, den 23. April 2016

Manager konkurrieren mit Arbeitgeber, schulden ihm $3,6 Mio.  

.   Ein Topmanager und ein Ingenieur etablierten eine Firma, die Ersatzteile für die Produkte ihres holländischen Arbeitgebers in Konkurrenz mit ihm verkaufte, wurden entlassen und erfolgreich auf $3,6 Mio. Schadenser­satz verklagt, und gingen gegen das Urteil mit zwei Erklärungen vor, die die Recht­mäßigkeit ihrer Wettbewerbshandlungen belegen sollten: Sie hätten nur die Angebote angenommen, die Kunden ihres Arbeitgebers, einer USA-Toch­ter­gesellschaft, als zu teuer abgelehnt hätten.

Zudem hätten sie die Ersatzteile durch Reverse Engineering ohne Zugriff auf die Baupläne ihres Arbeitgebers hergestellt, also ohne seine Rechte zu verletzen. Am 22. April 2016 entschied in Nedschroef Detroit v. Bemas Enterprises das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti gegen sie. Das Urteil behält Bestand. Zunächst sei die Preisunterbietung ein klassisches Merkmal des Wettbewerbs. Sie schade direkt dem Arbeitgeber, der seine Preise kaum halten könne, wenn andere sie unterböten.

Die Behauptung der Eigenentwicklung konkurrierender Ersatzteile scheitere an der Tatsachenlage. Der Arbeitgeber habe die Unterlagen stets als vertrauliches Ge­schäfts­geheimnis ausgezeichnet. Ein Zeuge der Muttergesellschaft begutachtete die Konkurrenzprodukte und beurteilte sie als genauso gut wie die Originale, was sich nicht allein durch ein zulässiges Reverse Engineering erkläre. Schließlich überzeugten Be­weise, dass sich der Manager die Pläne mit den schützenden Markierungen habe kopieren lassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.