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Sonntag, den 20. Nov. 2016

Entwurf des Haager Vollstreckungsabkommens: Kommentare erbeten  

.   Im Bundesanzeiger vom 18. November 2016 bat das United States Patent and Trademark Office um weiterführende Kommentare zum er­sten Entwurf eines Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommens: Re­quest for Com­ments and No­ti­ce of Public Meeting on a Preliminary Draft Con­ven­tion on the Re­cog­nition and Enforcement of Foreign Judgments Cur­rent­ly Be­ing Nego­tia­ted at The Ha­gue Con­ference on Private International Law. Sie sollen der Vor­be­rei­tung weiterer Verhandlungen auf di­plo­ma­ti­scher Ebene dienen.

Konkret geht es um dem Entwurf vom Juni 2016. Das Patent- und Markenamt der USA erklärt im Federal Register, Bd. 81, Heft 223, S. 81741, die trans­na­ti­o­na­len Ziele zur grenzüberschreitenden Vollstreckung in Fragen des ge­werb­li­chen Rechts­schut­zes nach Art. 2 des vorläufigen Entwurfs. Das Amt hat öf­fent­li­che An­hö­run­gen auf den 12. Januar 2017 terminiert.

Anmeldungen müssen bis zum 29. Dezember 2016 eingereicht werden. Schrift­li­che Anmerkungen müssen bis zum 9. Januar 2017 eingehen. Diese dürfen auch an die EMailanschrift judgmentsproject@uspto.gov gerichtet wer­den. In seiner Ankündigung erklärt das Amt das Abkommen und ver­zeich­net seine Fra­gen, die die interessierte Öffentlichkeit in weiteren Erör­te­run­gen aufgreifen soll­te.

Der Verhandlungsentwurf des Abkommens ist bei der Hague Conference on Private International Law unter Preliminary Draft einzusehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.