Am 29. März 2017 verkündete in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA seine Einschätzung und bestätigte das Untergericht in der Abweisung zugunsten des Verkehrsamts von Virginia. Eine Gebühr wie eine inhaltliche Kontrolle sei durch den Staat gestattet, denn die Verteilung durch den Staat mache die Broschüren zu governmental Speech, also dem Staat zugerechnete Erklärungen.
Das Gericht zieht Präzedenzfälle in der Revisionsbegründung heran, die die Nichteinstufung als verfassungsgeschützte gewerbliche Rede, commercial Speech, untermauern. Selbst wenn die neue Verordnung zu einer Selbstzensur bei Werbung für religiöse und politische Gruppen führte, sei sie mit den Garantien der Bundesverfassung für Rede- und Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit vereinbar.
Zur Einordnung als governmental Speech zog das Gericht Entscheidungen des Supreme Court der USA über Monumente privater Spender auf öffentlichem Land, Pleasant Grove City v. Summum, 555 US 460, 470-71 (2009), sowie genehmigungspflichtige Autokennzeichen mit Symbolen privater Gruppen, Walker v. Tex. Div., Sons of Confederate Veterans, 135 SCt 2239, 2245, (2015), heran.