Die Videos waren vom Staat als geheim deklariert worden. Die Presse behauptet, die Öffentlichkeit besitze ein allgemeines Akteneinsichtsrecht auf Prozessakten. Es beruhe auf dem Präzedenzfall des Supreme Court aus der Nixonkrise, der im ersten Verfassungszusatz ein Verfassungsrecht auf Prozessakteneinsicht entdeckte: Press-Enterprise Co. v. Superior Court, 478 US 1, 8-9 (1986). AaO 9.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia ermittelte, dass der Oberste Bundesgerichtshof seine Prüfung und Entdeckung auf einen Strafprozess beschränkte und kein allgemeines Prozessakteneinsichtsrecht insbesondere für geheime Staatsakten mit Bedeutung für die Staatssicherheit statuiert hatte. Die 38-seitige Revisionsbegründung mit zwei zustimmenden Minderheitsbegründungen darf nicht so verstanden werden, dass das allgemeine und für jedermann geltende Prozessakteneinsichtsrecht eingeschränkt würde.
Das dreiköpfige Richtergremium wanderte den Grad zwischen diesem seit jeher geltenden Einsichtsrecht nach Common Law und der Sondersituation, in der der Staat auf Gerichtsverfügung hin Geheimakten für einen bestimmten Zweck unter dem Schutz der prozessualen Versiegelung, under Seal, einem Rechtsanwalt als Organ der Justiz überlässt. Es stimmt der Einschätzung eines Verfassungsrechts nicht zu, aber es erkennt an, dass bestimmte Unterlagen und Beweismittel, beispielsweise auch Geschäftsgeheimnisse in Wirtschaftsprozessen, dem prozessualen Schutz unterliegen.