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Dienstag, den 28. Juni 2005

Stahl, Dumping, Strafzoll  

VH - Washington.   Im heutigen Bundesanzeiger verkündete die International Trade Adminstration des Wirtschaftsministeriums eine Entscheidung im Verfahren A-428-830, 70 Federal Register, Heft 123, S. 37084 (June 28, 2005), über eine Rücknahme des Antrags auf Überprüfung von Strafzöllen auf Edelstahl der Firmen Stahlwerk Ergste Westig GmbH und Ergste Westig South Carolina (SEW). Das Amt genehmigte die Antragsrücknahme nach 19 CFR §351.213(d)(1), weil sich keine Dritten diesem Antrag auf Überprüfung angeschlossen hatten.

Es erachtete die verfahrensverbundenen Anträge anderer deutscher Stahlhersteller im selben Überprüfungsverfahren als abtrennbar. Somit konnte es die Erhebung von Strafzöllen für die Ausfuhren der SEW-Firmen nach § 777(i) Tariff Act of 1930 bestätigen, die es im vorangegangenen Verfahren festgesetzt hatte.


Dienstag, den 28. Juni 2005

Dienstag, den 28. Juni 2005

Häusle, P2P, 10 Gebote, Internet: Ende mit Schrecken  

.   Ziemlich schockierend, was der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten im Verlauf einer Woche entscheidet. Zuerst das Enteignungsurteil in Sachen Kelo v. New London, Az. 04-108, vom vergangenen Donnerstag, das den Kommunen wie nie zuvor gestattet, Enteignungen zugunsten anderer Privater vorzunehmen.

Heute, am 27. Juni 2005, kommt es dann Schlag auf Schlag:

- Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc. v. Grokster, Ltd., Az. 04-480: Angriff auf die P2P-Technik und Verunsicherung der Software-Programmierer durch Erstreckung des Urheberrechts zugunsten der Musik- und Filmvermarkter - nota bene nicht unbedingt der Musik- und Filmemacher, die ihre Marktschreier nicht durchweg unterstützen.

- McCreary County v. American Civil Liberties Union of Ky., Az. 03-1693: Konfuses Verbot des Aufstellens religionspreisender Statuen in öffentlichen Gebäuden. Verwirrung im ganzen Land. Was meint das Gericht eigentlich?

- Castle Rock v. Gonzales, Az. 04-278: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf polizeiliches Einschreiten zur Vollstreckung gerichtlicher Abschreckungs-Verfügungen gegen nachstellende Personen.

- National Cable & Telecommunications Assn. v. Brand X Internet Services, Az. 04-277: Kabelinternetanbieter brauchen ihre Netze Wettbewerbern nicht zu öffnen, anders als Telefonanbieter. Da die Telefondienste eine Befreiung von dieser Pflicht erwarten, wird mit dem Untergang der kleinen Internetanbieter, einem Duopol von Kabel- und Telefonriesen und einem Preisanstieg für Broadband-Kunden gerechnet, was mit weniger Innovation durch Dritte einhergehen dürfte.

Sein Pensum für diese Gerichtsperiode hat das Gericht damit geschafft und gleichzeitig bestätigt, dass ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzuziehen ist. Jeder Amerikaner wird heute überrascht sein, zumindest von einigen Ergebnissen, und die Fundamentalisten der USA dürften in ihrer Verbitterung über das Gerichtswesen bestärkt worden sein. Das dürfte den Ruf nach fundamentalistischen Richter noch lauter erschallen lassen. Da erfreut die Nachricht, dass der Vorsitzende Richter William Rehnquist nicht abdankte. Er gilt zwar als erzkonservativ, aber verbohrt ist er nicht, und das erz-Prädikat passt heute auch nicht mehr.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.