Stahl, Dumping, Strafzoll
VH - Washington. Im heutigen Bundesanzeiger verkündete die
International Trade Adminstration des
Wirtschaftsministeriums eine
Entscheidung
im Verfahren A-428-830, 70 Federal Register, Heft 123, S. 37084 (June 28, 2005),
über eine Rücknahme des Antrags auf Überprüfung von Strafzöllen auf Edelstahl der Firmen Stahlwerk Ergste
Westig GmbH und Ergste Westig South Carolina (SEW). Das Amt genehmigte die Antragsrücknahme nach 19 CFR §351.213(d)(1),
weil sich keine Dritten diesem Antrag auf Überprüfung angeschlossen hatten.
Es erachtete die verfahrensverbundenen Anträge anderer deutscher Stahlhersteller im selben Überprüfungsverfahren als abtrennbar. Somit konnte es die Erhebung von Strafzöllen für die Ausfuhren der SEW-Firmen nach § 777(i) Tariff Act of 1930 bestätigen, die es im vorangegangenen Verfahren festgesetzt hatte.
Es erachtete die verfahrensverbundenen Anträge anderer deutscher Stahlhersteller im selben Überprüfungsverfahren als abtrennbar. Somit konnte es die Erhebung von Strafzöllen für die Ausfuhren der SEW-Firmen nach § 777(i) Tariff Act of 1930 bestätigen, die es im vorangegangenen Verfahren festgesetzt hatte.